Anhörung - E 18/0176/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt auf Empfehlung des Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die 1. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Aachen.

 

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zur aktuellen Fassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung, wie sie der Rat in seiner Sitzung am 12.12.2018 beschlossen hat, wurden durch einen Übertragungsfehler bei der Erstellung des als Anlage zur Satzung erstellten Straßenverzeichnisses in einigen Straßen fehlerhaft "alte" Reinigungsklassen (Stand 2017) eingefügt. Das Straßenverzeichnis wurde durch seine Einbeziehung als Anlage zur Neufassung der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung rechtlicher Bestandteil der Satzung.

 

Durch die zum Jahresanfang ergehenden Grundbesitzabgabenbescheide werden gemäß § 9 Abs. 3 der Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung zugleich mit der Festsetzung der Grundsteuer die Straßenreinigungsgebühren für ein Kalenderjahr festgesetzt und entsprechend der für die Grundsteuer geltenden Fälligkeitsregelung in § 28 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes zu je einem Viertel des Jahresbetrages auf den 15. 2., 15. 5., 15. 8. und 15. 11. fällig gestellt.

 

Die den Gebührenschuldner zugegangenen Grundbesitzabgabenbescheide haben, soweit durch ihn die Straßenreinigungsgebühren festgesetzt worden sind, entsprechend den Erläuterungen zur Verwaltungsvorlage vom 31.10.2018 die für das Abgabenjahr 2019 aktuellen Reinigungsklassen berücksichtigt. Hinsichtlich der von dem Übertragungsfehler betroffenen Gebührenschuldner besteht jedoch in Bezug auf die Festlegung der Reinigungsklassen eine Diskrepanz zwischen den für 2019 durch Bescheid festgesetzten und den infolge des Übertragungsfehlers im Straßenverzeichnis ausgewiesenen Reinigungsklassen. Die durch den Übertragungsfehler in Teilen erzeugte inhaltliche Unrichtigkeit des Straßenverzeichnisses bedarf der Korrektur.

 

Der Fehler im Straßenverzeichnis führt nicht  zur Unwirksamkeit bzw. Rechtswidrigkeit der Satzung, sondern stellt sich  als ein auf einer fehlerhaften Übertragung der Reinigungsklassen  basierender Inhaltsirrtum dar.  Da das Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung beschlossen und bekannt gemacht wurde, lässt sich der Übertragungsfehler nicht durch ein einfaches Austauschen des Straßenverzeichnisses beseitigen. Das Straßenverzeichnis wurde  als Anlage zur Neufassung der Satzung in diese einbezogen und ist als solche rechtlicher Bestandteil der Satzung.

 

Folgende Straßen waren in der Satzungsfassung vom 12.12.2018 vom Übertragungsfehler betroffen.

 

 

 

1. Nachtrag - Stand 10.04.2019

Stand 12.12.2018

Blücherplatz

 

S 7

S 6

Bungert

 

S 8

S 4

Düppelstraße

 

S 7

S 6

Eifelstraße

 

S 7

S 5

Eintrachtstraße

 

S 7

S 5

Fringsgraben

(bis einschl. Nr. 2a)

S 8

S 4

Goerdelerstraße

 

S 6

S 5

Hein-Janssen-Straße

 

S 7

S 5

Herderstraße

 

S 8

S 9

Holsteinstraße

 

S 7

S 5

Katharinenstraße

 

S 8

S 4

Maxstraße

 

S 7

S 5

Oberstraße

 

S 7

S 6

Ottostraße

 

S 7

S 6

Rehmplatz

 

S 7

S 6

Reichsweg

 

S 7

S 6

Rudolf-Schwarz-Weg

 

S 8

S 5

Rudolfstraße

 

S 7

S 6

Scheibenstraße

 

S 7

S 6

Schleswigstraße

 

S 7

S 6

Sedanstraße

 

S 7

S 6

Sigmundstraße

 

S 7

S 5

Steinkaulstraße

 

S 7

S 6

Steubenstraße

 

S 8

S 4

Talstraße

 

S 7

S 5

Weißenburger Straße

 

S 7

S 6

Weißwasserstraße

 

S 8

S 4

Wenzelstraße

 

S 7

S 6

 

 

Somit ergeht beigefügte 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 mit dem korrigierten Straßenverzeichnis.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1. Nachtragssatzung

zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt

Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018.

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 15 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV.NRW.S.90), der §§ 1, 2, 4, 6 und 20 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land
Nordrhein-Westfalen (KAG NW) vom 21.10.1969 (GV NW S. 712/ SGV NW 610), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 23.01.2018 (GV.NW. S.90) und der §§ 3 und 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen (StrReinG NW) vom 18.12.1975 (GV NW S. 706 / SGV NW 2061), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 25. Oktober 2016 (GV.NW. S. 868) hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 10.04.2019 folgende 1. Nachtragssatzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 beschlossen:

 

§ 1 Straßenverzeichnis

Die Reinigungsklassen der nachfolgenden Straßen werden wie folgt geändert

 

 

 

Blücherplatz

 

S 7

Bungert

 

S 8

Düppelstraße

 

S 7

Eifelstraße

 

S 7

Eintrachtstraße

 

S 7

Fringsgraben

(bis einschl. Nr. 2a)

S 8

Goerdelerstraße

 

S 6

Hein-Janssen-Straße

 

S 7

Herderstraße

 

S 8

Holsteinstraße

 

S 7

Katharinenstraße

 

S 8

Maxstraße

 

S 7

Oberstraße

 

S 7

Ottostraße

 

S 7

Rehmplatz

 

S 7

Reichsweg

 

S 7

Rudolf-Schwarz-Weg

 

S 8

Rudolfstraße

 

S 7

Scheibenstraße

 

S 7

Schleswigstraße

 

S 7

Sedanstraße

 

S 7

Sigmundstraße

 

S 7

Steinkaulstraße

 

S 7

Steubenstraße

 

S 8

Talstraße

 

S 7

Weißenburger Straße

 

S 7

Weißwasserstraße

 

S 8

Wenzelstraße

 

S 7

 

§ 2 - Inkrafttreten

Die 1. Nachtragssatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

 

Die vorstehende 1. Nachtragssatzung wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Aachen am 10. April 2019 beschlossen.

Aachen, den 10. April 2019

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

 

 

(Berg)

Schriftführer

 

 

Vorstehende vom Rat der Stadt beschlossene 1. Nachtragssatzung ist ordnungsgemäß zustande

gekommen.

Aachen, den 10. April 2019

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister


Vorstehende 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden können, es sei denn

 

a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt;

 

b) diese Satzung nicht ordnungsgemäß öffentlich bekanntgemacht wurde;

 

c) der Oberbürgermeister den Satzungsbeschluss vorher beanstandet hat

oder

 

d) der Form- oder Verfahrensfehler gegenüber der Stadt vorher gerügt ist und dabei die verletzte

Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet wurde, die den Mangel ergibt.

 

 

Aachen, den 10. April 2019

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

 

Der Wortlaut der 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen stimmt mit dem Ratsbeschluss vom 10. April 2019 überein.

 

Es wird bestätigt, dass die Bestimmungen der §§ 2 (1) und (2) der Bekanntmachungsverordnung vom 07.04.1981 entsprechend angewandt worden sind.

 

 

Aachen, den 10. April 2019

 

 

(Philipp)

Oberbürgermeister

 

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Anlagen

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