Kenntnisnahme - FB 23/0515/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Zum Ratsantrag „Für die Gesundheit der Menschen – für mehr Artenvielfalt – kein Glyphosat auf städtischen Flächen“ (353/17) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Stadt Aachen hat bei der Landwirtschaftskammer NRW eine Stellungnahme zum Einsatz von Glyphosat eingeholt, die mit folgendem Tenor schließt:

 

Die Landwirte werden beim Einsatz von Glyphosat intensiv von der Landwirtschaftskammer begleitet.

 

Alternativen zu Glyphosat lösen ggf. höhere Mengen und Mehrfachanwendungen anderer Herbizide in der Folgekultur aus.             

 

Mögliche Alternativen zu Glyphosat können nicht uneingeschränkt eingesetzt werden, da sie z. B. wetterabhängig oder durch diese die Gefahr von Bodenerosionen erhöht werden.

 

Seit 2014 wurde der Einsatz von Glyphosat weiter stark eingeschränkt.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erlaubnis oder ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln bzw. deren Wirkstoffen keine kommunale Aufgabe, sondern eine Aufgabe übergeordneter Instanzen. So hat beispielsweise die EU-Kommission erst kürzlich die Zulassung von Glyphosat, nach der mehrheitlichen Zustimmung der EU-Agrarminister, für weitere 5 Jahre verlängert. In ca. 4 Jahren läuft die Zulassung auf EU-Ebene aus. Dann wird über das Verbot von Glyphosat neu abgestimmt.

Eine dauerhafte Lösung dieser hochkomplexen Gemengelage kann nach Auffassung der Verwaltung nur auf Ebene der Europäischen Union erfolgen.

 

Eine erfolgreiche Umsetzung des neuen Landschaftsplanes soll in guter Kooperation mit den Landwirten erfolgen. Die Stadt Aachen als private Grundstückseigentümerin hätte vom Grundsatz her die Möglichkeit, die Ausbringung von Glyphosat auf Ihren verpachteten Flächen durch Änderung der Pachtverträge zu verbieten. Dies macht aber derzeit keinen Sinn, wenn andere Landwirte sich anders entscheiden können. Ein Verbot von Glyphosat auf städtischen Flächen würde die städtischen Pächter zum jetzigen Zeitpunkt enorm benachteiligen.

 

Vor diesem Hintergrund spricht sich die Verwaltung derzeit gegen das Verbot zum Einsatz von Glyphosat auf städtischen landwirtschaftlich genutzten Flächen aus.

 

Der Ratsantrag gilt damit als bearbeitet.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

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0

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0

Abschreibungen

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Ergebnis

0

0

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0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Finanzielle Auswirkungen ergeben sich nicht.

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Anlagen

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