Kenntnisnahme - A 14/0043/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung für das Jahr 2003Allgemeiner Berichtsband
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 14 - Fachbereich Rechnungsprüfung
- Verfasst von:
- Herr Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Entscheidung
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09.11.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
zu a):
Aufgrund des vorgelegten Prüfberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat der Stadt Aachen vor, die Jahresrechnung 2003 abzunehmen und dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Kober
zu b):
Aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.11.2005 nimmt der Rat der Stadt Aachen gemäß § 94 Abs. 1 Satz 1 GO NRW die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 ab.
zu c):
Aufgrund des vorliegenden Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.11.2005 erteilen die Ratsmitglieder dem Oberbürgermeister gemäß § 94 Abs. 1 Satz 2 GO NRW Entlastung für das Haushaltsjahr 2003.
Witt
Erläuterungen
Erläuterungen:
In dieser Vorlage wird die GO NRW in der alten Fassung vom 03.02.2004 zitiert.
a) Beratung
des Prüfberichtes zur Jahresrechnung 2003 und Fassung des Schlussberichtes
Die
Jahresrechnung der Stadt Aachen für das Haushaltsjahr 2003 wurde nach den
Vorschriften der §§ 101 und 103 GO NRW geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind
im Bericht vom 15.08.2005 festgehalten. Er ist der Verwaltung mit
Begleitschreiben vom 22.08.2005 zur Abgabe der Stellungnahme zugegangen.
Als wesentliche Prüfungsergebnisse sind zu erwähnen:
1. Die Kasseneinnahmereste (KER) im Verwaltungshaushalt haben sich, soweit sie sich nicht auf die kassentechnisch wie KER zu behandelnden Fehlbeträge aus den Vorjahren beziehen, im Vergleich zum Vorjahr mit jetzt rd. 24,0 Mio. € um rd. 43,3 Mio. € verringert.
2. Die KER des Vermögenshaushaltes sind gegenüber dem Vorjahr mit jetzt rd. 5,3 Mio. € um rd. 3,3 Mio. € gestiegen.
Die KER des Vermögenshaushaltes bei den Zuweisungen aus öffentlichen Kassen betragen rd. 47 TEuro. Bis zum Ende des Jahres 2004 waren hierauf 295,00 € eingegangen.
3. Bei der Genehmigung der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben sind im Verhältnis Verwaltung zu Rat die maßgeblichen Vorschriften (§ 82 GO NRW und § 32 der Hauptsatzung) beachtet worden.
Im sogenannten Innenverhältnis (Fachämter/Kämmerei) wurden keine Verstöße festgestellt. Vom Kämmerer verfügte Sperrvermerke wurden beachtet. Zweckgebundene Einnahmen gingen in Höhe von rd. 11 TEuro zugunsten des allgemeinen Haushalts unter, da versäumt wurde, Haushaltsausgabereste zu bilden.
4. Die in Anspruch genommenen Verpflichtungsermächtigungen machen 4,11 % der Gesamtermächtigung aus, was gegenüber dem Vorjahr (2002: 9,64 %) eine Verschlechterung bedeutet.
5. Die Haushaltsausgabereste sind im Vergleich zu den Vorjahren gesunken. Die Ende 2003 gebildeten Reste machen 8,61 % des Umfanges des Vermögenshaushaltes 2003 aus.
6. Der Fehlbetrag des Verwaltungshaushaltes von 105.811.736,77 € liegt mit 5.958.028,77 € über dem eingeplanten Fehlbetrag von 99.853.708,00 €. Eine Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zur Deckung oder zur Minderung des Fehlbetrages war nicht möglich.
7. Die Nettoverschuldung sank um rd. 162,4 Mio € auf rd. 455,2 Mio. €.
Im Übrigen hat das Rechnungsprüfungsamt erklärt:
"Die Jahresrechnung 2003 wurde nach den Vorschriften der §§ 101 und 103 GO NRW geprüft. Grundsätzlich ist der Haushaltsplan eingehalten worden. Die einzelnen Rechnungsbeträge sind belegt und alle geprüften Belege, soweit sie nicht in diesem Bericht oder durch Einzelmitteilungen an die Fachämter zu beanstanden waren, sind sachlich und rechnerisch richtig und vorschriftsmäßig begründet. Bei den Einnahmen und Ausgaben wurde ebenfalls grundsätzlich nach geltendem Recht verfahren.
Das Ergebnis der Prüfung mit Anregungen und Beanstandungen ist in diesem Bericht zusammengefasst, der der Verwaltung nach § 101 GO NRW zur Stellungnahme zugeleitet wurde.
Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt dem Rechnungsprüfungsausschuss, dem Rat der Stadt die Entlastung des Oberbürgermeisters gem. § 94 Abs. 1 GO NRW vorzuschlagen.“
b) Vorlage
des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsausschusses über die Prüfung der
Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2003 und Beschlussfassung über die Jahresrechnung
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.08.2005 über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.11.2005 beraten.
Der Entwurf des Schlussberichtes ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zugegangen.
Aufgrund des vorgelegten Prüfungsberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes dem Rat der Stadt vor, die Jahresrechnung 2003 abzunehmen.
c) Entlastung
des Oberbürgermeisters für das Haushaltsjahr 2003
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 15.08.2005 über die Prüfung der Jahresrechnung 2003 wurde in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 09.11.2005 beraten.
Der Entwurf des Schlussberichtes ist allen Ratsmitgliedern mit der Einladung zur Rechnungsprüfungsausschusssitzung zugegangen.
Aufgrund des vorgelegten Prüfungsberichtes und der hierzu abgegebenen Stellungnahmen schlägt der Rechnungsprüfungsausschuss in Übereinstimmung mit der Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes den Ratsmitgliedern vor, dem Oberbürgermeister Entlastung für das Haushaltsjahr 2003 zu erteilen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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232,2 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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