Entscheidungsvorlage - FB 61/1170/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Denkmalbereichssatzung Kornelimünster in der vorgelegten Fassung zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Planungsausschuss beschließt die Aufstellung und die öffentliche Auslegung der Denkmalbereichssatzung Kornelimünster in der vorgelegten Fassung.

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:


Die Fraktionen der CDU und der GRÜNEN stellten am 28.02.2013 den Ratsantrag auf Erarbeitung einer Denkmalbereichssatzung für Kornelimünster. Am 11.04.2013 und 15.05.2013 wurden dem Planungsausschuss und der Bezirksvertretung Kornelimünster die Ergebnisse vorgestellt, welche die Denkmalpflege bereits über Jahre erarbeitet hatte.

 

Am 11.06.2014 wurde die erarbeitete Satzung der Bezirksvertretung Kornelimünster vorgestellt. Die Bezirksvertretung fasste den Beschluss, dass die Verwaltung die Arbeiten an dem Denkmalbereich einstellen sollte.

 

Die Veränderung des Geltungsbereiches bewirkte die Bereitschaft der Bezirksvertretung, einen Denkmalbereich erneut positiv zu begleiten. Am 15.03.2017 fand ein interfraktionelles Gespräch in Kornelimünster statt. Es wurde Zusagen der Verwaltung zu konkret anstehenden zukünftigen Planungen in Kornelimünster gegeben. Der Aktenvermerk ist als Anlage beigefügt.

 

Die reduzierte Satzung wurde mehrfach mit dem Landschaftsverband und der Bezirksregierung besprochen, geändert und abgestimmt. Die nun vorliegende Fassung entspricht den Änderungswünschen des Bezirks und wird von der Bezirksregierung und dem Landschaftsverband mitgetragen.

 

Der Ortskern ist geprägt durch seine historische Bausubstanz, die zu einem großen Teil auch als Einzelbaudenkmale in die Denkmalliste der Stadt Aachen eingetragen sind. Über den Schutz des einzelnen Gebäudes hinaus bietet ein Denkmalbereich auch die Möglichkeit, Einfluss auf die Gesamtheit der aufgehenden Bausubstanz, den öffentlichen Raum, die Freiflächen des Ortes, die charakteristischen Blickbezüge, den Stadtgrundriss und die Ortssilhouette zu nehmen. Das heutige Erscheinungsbild Kornelimünsters gibt auf Grund seiner historischen Substanz mit nur wenigen Um- und Erweiterungsbauten den baulichen Rahmen und Maßstab vor und wird insgesamt als erhaltenswert angesehen.

 

Der Denkmalbereich soll in zwei Zonen gegliedert sein. Die innere Kernzone umfasst die Abtei und den unmittelbaren Ausstrahlungsbereich mit der nachgeordneten Siedlung, den Bauten, die im Schutz des Klosters lagen. Der innere Bereich ist geprägt durch dichte Bausubstanz mit städtischem Charakter. Die äußere Zone soll einen Umgebungsschutz für den historischen Ortskern bieten. Die Hänge mit den terrassierten Gärten und Obstbaumwiesen umgeben den Ortskern. Sie sind wichtiger Bestandteil und bilden einen unverbauten Rand des deutlich sichtbar ablesbaren Ortskerns. Durch die Tallage von Kornelimünster kommt der noch weitgehend geschlossenen historischen Dachlandschaft eine besondere Bedeutung zu. Die Abgrenzung des äußeren Bereiches ergibt sich durch topographische Gegebenheiten.

 

Kornelimünster ist mit seiner weitestgehend vom 2. Weltkrieg verschonten mittelalterlichen Bausubstanz ein besonderes Kleinod, das es zu schützen gilt. Die Denkmalbereichssatzung zielt auf die Wahrung der geschichtlichen Kontinuität. Durch die Denkmalbereichssatzung wird eine Rechtsgrundlage geschaffen, um über deren Schutzwirkung Einfluss auf die verschiedenen schutzwürdigen Elemente nehmen zu können

 

Das Gutachten des Landschaftsverbandes, das gemäß § 5 Denkmalschutzgesetz der Satzung nachrichtlich als Anlage beigefügt ist, unterstreicht Umfang und baugeschichtliche Bedeutung und begründet die Unterschutzstellung.

 

Der Entwurf der Denkmalbereichssatzung ist gemäß § 6 Denkmalschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen.

 

Nach der Auslegungsfrist sind eventuell vorgebrachte Anregungen und Bedenken mit dem Landschaftsverband zu erörtern und den politischen Gremien zur weiteren Beratung vorzulegen.

Reduzieren

Anlagen

Loading...