Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 40/0074/WP15
Grunddaten
- Betreff:
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Außerplanmäßige Ausgaben:Haushaltsstelle 1.22000.66100/5 „Kostenerstattung von der Stadt an den Schulverband Abendschulen“Haushaltsstelle 1.23000.66100/4 „Kostenerstattung von der Stadt an den Schulverband Abendschulen“
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Schule
- Verfasst von:
- Herr Krämer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
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27.10.2005
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Erledigt
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Schulausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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27.10.2005
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.11.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt vorzuschlagen, die außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Der Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und schlägt dem Rat der Stadt vor, die außerplanmäßigen Ausgaben zu genehmigen.
Der Rat der Stadt genehmigt auf Empfehlung des Schulausschusses und Vorschlag des Finanzausschusses die außerplanmäßigen Ausgaben bei
Haushaltsstelle 1.22000.66100/5 „Kostenerstattung von der Stadt an den Schulverband Abendschulen“ in Höhe von 14.567,33 € und bei
Haushaltsstelle 1.23000.66100/4 „Kostenerstattung von der Stadt an den Schulverband Abendschulen“ in Höhe von 99.156,69 €.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Schulverband der Stadt und des Kreises Aachen für eine Abendrealschule und ein Abendgymnasium nutzt die Unterrichtsräume in den städtischen Schulgebäuden Bischofstraße, Hander Weg und Eintrachtstraße. Durch die Nutzung entstehen Gebäudekosten wie Heiz- und Energiekosten, Reinigungskosten, Fernmeldekosten und eine Kostenmiete. Diese Kosten werden der Stadt vom Schulverband der Abendschulen erstattet.
Die Kosten werden vorab als Abschlagszahlung vom Schulverband quartalsmäßig an die Stadt gezahlt. Aufgrund der erst nach Abschluss des jeweiligen Kalenderjahres möglichen genauen Abrechnung ergeben sich die tatsächlich zu verrechnenden Beträge.
In der Abrechnung zwischen der Stadt und dem Schulverband der Abendschulen für die Jahre 2002 und 2003 ergaben sich zum Teil erhebliche Abweichungen gegenüber den Ansätzen . Dies betrifft vor allem die Kostenmiete und die Reinigungskosten.
Die Reinigungskosten konnten in den Jahren 2002 und 2003 durch Ausschreibungen des städt. Gebäudemanagements, hauptsächlich für das Schulgebäude Hander Weg wesentlich gesenkt werden. Eine Senkung war auch im Schulgebäude Eintrachtstraße zu verzeichnen. Bedingt durch die Satzung des Schulverbandes sind hierbei lediglich die Fremdreinigungskosten berücksichtigungsfähig.
Die Kostenmiete für Abendrealschule und Abendgymnasium wurde in den Vorjahren in Anlehnung an die II. Berechnungsverordnung unter Einbeziehung von anteiligen Nutzungszeiten durch den städt. Fachbereich 62 berechnet. Im Rahmen der Haushaltsberatungen im Schulverband der Abendschulen für das Jahr 2004 wurde eine prinzipielle Änderung der Mietberechnung beschlossen. Diese Neuberechnung wurde einvernehmlich zwischen der Geschäftsstelle des Schulverbandes und dem Kreis Aachen eingeführt. Hierbei wurde auf die bereits geführten Verhandlungen und Gespräche zwischen der Stadt Aachen und dem Kreis Aachen zur Bildung eines Schulzweckverbandes für Berufskollegs zurückgegriffen. Im Hinblick auf das zukünftige neue kommunale Finanzmanagement (NKF) hatte man sich hier auf ein Verfahren zur Berechnung der Mieten auf der Grundlage von Bilanzwerten geeinigt.
Im Sinne einer einheitlichen Handhabung wurde zwischen Stadt Aachen, dem Kreis Aachen und der Geschäftsstelle des Schulverbandes in den weiteren Gesprächen Einvernehmen erzielt, dass ab 01.09.2004 die Grundsätze zur Berechnung der Miete auf Bilanzwertbasis auch für den Schulverband Abendrealschule und Abendgymnasium gelten sollen. Für den vorherigen Zeitraum sollte die bisherige Berechnungsweise unter angepassten Prozentsätzen für Instandhaltungskosten und der Abschreibung nach Restnutzungsdauer der Gebäude zu Grunde gelegt werden.
Durch die neuen Berechnungsverfahren ergaben sich wesentliche Unterschiede zwischen den bereits geleisteten Zahlungen vom Schulverband an die Stadt und den tatsächlich zu zahlenden Kosten. Die erforderlichen Rückerstattungen als Einnahmen beim Schulverband der Abendschulen wirken sich auf die Umlagebeträge der Stadt und des Kreises Aachen aus. Durch die beim Schulverband entstehenden Einnahmen verringert sich für die Stadt und den Kreis die Umlage.
Die als Anlage beigefügte Aufstellung stellt die einzelnen Kostenpositionen aus Sicht des Schulverbandes der Abendschulen dar. Die per Saldo entstehenden Beträge sind im genehmigten Haushalt 2005 des Schulverbandes der Abendschulen als Ansätze eingebracht.
Es ergeben sich per Saldo folgende Forderungen des Schulverbandes der Abendschule an die Stadt:
Unterabschnitt 6.220, Abendrealschule 14.567,33 €
Unterabschnitt 6.230, Abendgymnasium 99.156,69 €.
Im Haushaltsplanentwurf 2005 der Stadt konnten die zurückzuzahlenden Kosten wegen des Zeitlaufes nicht eingebracht werden. Es ist daher die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln erforderlich. Die Zahlungen an den Schulverband sind unabweisbar.
Die Abwicklung erfolgt über die folgenden Haushaltsstellen:
Haushaltsstelle 1.22000.66100/5 „Kostenerstattung von der Stadt an den Schulverband Abendschulen“.
Haushaltsstelle 1.23000.66100/4 „Kostenerstattung von der Stadt an den Schulverband Abendschulen“.
Bei HhSt. 1.22000.66100/5 sind 14.567,33 € und bei 1.23000.66100/4 sind 99.156,69 € bereitzustellen.
Zur Deckung der außerplanmäßigen Ausgaben stehen folgende Mittel zur Verfügung.
Für Haushaltsstelle 1.22000.66100/5:
Bei Haushaltsstelle 1.22000.71300/5 „Umlage an den Zweckverband für die Abendrealschule“ 12.138,00 € und bei Haushaltsstelle 1.27000.63900/0
„Schülerfahrkosten“ 2.430,00 €.
Für Haushaltsstelle 1.23000.66100/4:
Bei Haushaltsstelle 1.23000.71300/1 „Umlage an den Zweckverband für die Abendrealschule“ 84.533,00 € und bei Haushaltsstelle 1.27000.63900/0 „Schülerfahrkosten“ 14.624,00 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,1 MB
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