Kenntnisnahme - FB 22/0024/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht Wettbürosteuer zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Zur Stabilisierung der Haushaltssituation ist in Aachen ab April 2015 mit der Wettbürosteuer eine neue kommunale Steuerart eingeführt worden. Neben dem finanziellen Aspekt sollte mit dem Lenkungsziel einer solchen Steuer zumindest erreicht werden, einen weiteren Anstieg von Wettbüros in Aachen zu vermeiden. Denn gerade in Wettbüros besteht aufgrund deren typischen Ausstattung mit Sitzgelegenheiten und Monitoren eine erhöhte Suchtgefahr. Dieses Lenkungsziel ist erreicht worden, wie die Entwicklung der Wettbüros seit 2014 zeigt.

 

Dez. 2014=9Wettbüros

Dez. 2015=10Wettbüros

Dez. 2016=8Wettbüros

Dez. 2017=9Wettbüros

Dez. 2018=10Wettbüros

 

 

2. Mit Urteil vom 29.06.2017 -9 C 7.16- hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die kommunale Wettbürosteuer grundsätzlich - auch im Hinblick auf ihren Lenkungszweck - zulässig ist. Der ursprünglich gewählte Flächenmaßstab führe aber zu einer gleichheitswidrigen Besteuerung (Art. 3 Abs. 3 GG), da er zu pauschal sei. Mit dem Wetteinsatz stehe zudem ein praktikabler Wirklichkeitsmaßstab zur Verfügung. Der Wetteinsatz bilde für eine Vergnügungssteuer in Gestalt einer Wettbürosteuer  den sachgerechtesten Maßstab.

 

Mit dem 1. Nachtrag vom 13.12.2017 wurde demzufolge der Flächenmaßstab durch den Wetteinsatz in Aachen ersetzt. Die Verwaltung ist seinerzeit davon ausgegangen, dass sich das Steueraufkommen mit dem Wetteinsatz verbessern wird, da die Aufwendungen für die Wetten mit dem Wetteinsatz gegenüber dem bisherigen Flächenmaßstab genauer erfasst werden. Einer Empfehlung des Deutschen Städtetages folgend wurde ein Steuersatz von 3% auf den Wetteinsatz festgelegt.

Die Wettbürobetreiber sahen aufgrund dieses Steuersatzes von 3% eine Steigerung der Wettbürosteuer bis zum 10-fachen auf sich zukommen und machten eine erdrosselnde Wirkung dieses Steuersatzes geltend. In Gesprächen zwischen Dez. II und einzelnen Betreibern wurde zugesagt, die Entwicklung des Steueraufkommens zu beobachten und ggf. eine weitere Beratung in den Gremien der Stadt Aachen einzuleiten.

 

Das Ergebnis des Steueraufkommens im ersten Jahr (2018) nach der Änderung des Maßstabes zeigt, dass das Steueraufkommen sich verbessert hat, was auch mit der Satzungsänderung beabsichtigt war, die Steigerung jedoch mit dem 2,3-fachen des bisher durchschnittlichen Steueraufkommens bei weitem nicht das von den Betreibern befürchtete Ausmaß angenommen hat.

 

2016=95.600 €

2017=89.100 €

durchschnittlich =92.350 €

2018=214.196 €2,3-fache

 

 

3. Gegen die Änderung der Wettbürosteuer ist derzeit 1 Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen anhängig.

 

Mit Urteil vom 07.12.2018 hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine gleichlautende Wettbürosteuersatzung (hier: Dortmund) für rechtmäßig erklärt. Die Bemessungsgrundlage Wetteinsatz bei einem Steuersatz von 3% sei wirksam. Insbesondere sei angesichts der seit 2016 durchgehend zwischen 40 und 45 vorhandenen Wettbüros nicht davon auszugehen, dass die Steuer erdrosselnde Wirkung haben könnte.

 

Aufgrund der auch in Aachen vorliegenden Verstetigung der Anzahl der Wettbüros geht die Verwaltung von der Rechtmäßigkeit des 1. Nachtrages der Wettbürosteuer aus. Mit Blick auf das leicht verbesserte Steueraufkommen wird zudem derzeit keinen Handlungsbedarf für eine Änderung des Steuersatzes gesehen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2018

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2018

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

105.000

105.000

600.000

600.000

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

214.196

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

+ 109.196

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Durch die Änderung der Bemessungsgrundlage von Flächenmaßstab auf Wetteinsatz hat sich das Steueraufkommen um das 2,3-fache verbessert.

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