Entscheidungsvorlage - Dez II/0030/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt trifft folgende Entscheidungen:

 

1. Er stimmt der als Anlage beigefügten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Mandatierung der StädteRegion Aachen für die Durchführung der Aufgabe „Überwachung chemikalienrechtlicher Vorschriften auf dem Gebiet der Stadt Aachen“ zu.

 

2. Er beauftragt die Verwaltung, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung nach erfolgter Beschlussfassung durch den Städteregionstag in Abstimmung mit der Verwaltung der StädteRegion der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung zu-zuleiten. Sollten im Zuge dieses Genehmigungsverfahrens Änderungen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung notwendig werden, werden diese dem Rat der Stadt erneut zum Beschluss vorgelegt; lediglich redaktionelle Änderungen wären ihm zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

3. Er erkennt grundsätzlich an, dass mit der Aufgabenwahrnehmung auf dem Gebiet der Stadt Aachen bei der StädteRegion zusätzlicher (Personal-) Aufwand entsteht. Die anteilig auf die Stadt Aachen für die Aufgabenwahrnehmung auf ihrem Gebiet entfallenden Nettoaufwendungen  werden entsprechend der Finanzierungsregelung in der beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von der Stadt ausgeglichen.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Durch die am 28.10.2015 in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift über die „Durchführung der Überwachung der Einhaltung chemikalienrechtlicher Vorschriften im Einzelhandel“ entstand ein neues bzw. deutlich erweitertes Aufgabenfeld für die Kreisordnungsbehörden bei den Kreisen und kreisfreien Städten.

 

Diese Aufgabe wurde für die StädteRegion Aachen (Gebiet des Altkreises Aachen) verwaltungsintern dem A 53 – Gesundheitsamt der StädteRegion - zugewiesen. Zum 01.01.2018 wurde hierfür eine Fachkraft in Vollzeit eingestellt, welche von einer Verwaltungsmitarbeiterin in Teilzeit unterstützt wird.

 

Die Zuständigkeit und Aufgabenwahrnehmung nach der vg. Verwaltungsvorschrift auf dem Gebiet der Stadt Aachen war Gegenstand eines Abstimmungsgespräches zwischen beiden Behörden im Dezember 2017. Es herrschte Einvernehmen, dass die Aufgaben zur Chemikaliensicherheit im Rahmen des Städteregion Aachen-Gesetzes nicht als eigenständige Aufgabe von der Stadt Aachen auf die StädteRegion Aachen übertragen wurde – insoweit also in der Zuständigkeit der Stadt Aachen verblieben sind. Da das Gesundheitsamt der Stadt Aachen mit dem zugehörenden Personal vollumfänglich bei deren Gründung auf die StädteRegion übergegangen ist, stehen der Stadt Aachen heute keinerlei fachliche Kapazitäten mehr für eine entsprechende Aufgabenwahrnehmung in eigener Organisation zur Verfügung. Mit Blick auf die bei der StädteRegion für die neuen Aufgaben zur Chemikaliensicherheit bereits eingerichteten fachlichen und personellen Ressourcen wäre der Aufbau einer parallelen Struktur bei der Stadt Aachen weder wirtschaftlich sinnvoll noch rechtlich erforderlich. Vielmehr können die Aufgaben für das gesamte Gebiet der StädteRegion (also unter Einschluss der Stadt Aachen) synergetisch und kostensparend von der StädteRegion erledigt werden.

 

Eine Aufgabenwahrnehmung durch die StädteRegion für das Gebiet der Stadt Aachen ist nach gemeinsamer Auffassung durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu regeln. Der Entwurf einer solchen (Mandatierungs-) Vereinbarung wurde zwischen den Verwaltungen von StädteRegion und Stadt Aachen abgestimmt und wird in der beiliegenden Fassung zum Beschluss empfohlen. Nach zustimmenden Beschlüssen von Städteregionstag und Rat der Stadt Aachen wird die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung vorgelegt.

 

Ergänzend hierzu sei ausgeführt, dass Vertreter der städteregionalen Fachverwaltung in den Vorgesprächen zugesichert haben, anlassbezogene Überwachungstätigkeiten auf dem Hoheitsgebiet der Stadt Aachen bereits vorab – im Vorgriff auf die abzuschließende Vereinbarung – durch das Gesundheitsamt der StädteRegion zu übernehmen. Eine planmäßige Überwachung erfolgt derzeit (noch) nicht.

 

Ziel der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist die umfassende Mandatierung der StädteRegion für die beschriebenen Aufgaben zur Chemikaliensicherheit auf dem Gebiet der Stadt Aachen. Neben den fachtechnischen Überwachungstätigkeiten werden auch die hoheitlichen Aufgaben (Verwaltungsakte, Ordnungswidrigkeitenverfahren, Vollstreckungsverfahren u.ä.) einbezogen.
 

Personelle Auswirkungen:

Nach derzeitigem Sachstand können die Überwachungstätigkeiten auf dem Gebiet der Stadt Aachen von der vorhandenen Fachkraft in Vollzeit zusätzlich wahrgenommen werden; für die anfallenden Verwaltungstätigkeiten soll die 0,5 Stelle auf 30 Std./Woche (=76,92 % BU) angehoben werden, um den deutlich steigenden Bedarfen (insbesondere Bußgeldverfahren und Ordnungsverfügungen) gerecht werden zu können. Mit der Aufgabenwahrnehmung für Altkreis und Stadtgebiet Aachen sind danach zwei Stellen (eine Vollzeitstelle + eine Stelle im Umfang von 30 Wochenstunden) befasst.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

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0

0

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Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Abrechnung der bei der StädteRegion entstehenden Nettoaufwendungen für die Aufgabenwahrnehmung erfolgt nach der Finanzierungsregelung gemäß § 2 des zum Beschluss vorliegenden Vereinbarungsentwurfes.

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Anlagen

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