Kenntnisnahme - E 18/0177/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 13.01.2019 Versetzung des Glascontainerstandortes Pascalstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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03.04.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Gemäß Verpackungsgesetz (VerpackG vom, 01.01.2019) ist die Sammlung und Verwertung von Glas, ebenso wie die von Leichtverpackungen (gelber Sack), in Deutschland privat organisiert. So übernimmt für das Gebiet der Stadt Aachen das Duale System „Güner Punkt“ die Ausschreibung und Beauftragung eines Unternehmens zur Sammlung und Verwertung des Hohlglases für das gesamte Stadtgebiet Aachen. Zurzeit ist die Firma Schönmackers Umweltdienste mit diesen Arbeiten beauftragt.
Im gesamten Stadtgebiet befinden sich momentan 209 Glascontainerstandorte. Um eine flächendeckende und bürgerfreundliche Entsorgung des Glases zu gewährleisten, sollte ca. 1 Entsorgungsstandort für rund 1.000 Einwohner vorhanden sein. Somit besteht für die Stadt Aachen eine leichte Unterdeckung. Sowohl der Aachener Stadtbetrieb als auch der Entsorger versuchen diesem immer wieder entgegenzuwirken. Daher ist es wichtig, vorhandene Standorte beizubehalten bzw. im Falle von Baumaßnamen o.ä. allenfalls zu verschieben, jedoch nicht vollständig aufzulösen.
Bei der Schaffung eines neuen bzw. alternativen Standortes müssen verschiedene rechtliche und organisatorische Aspekte berücksichtigt werden. Zum einen darf ein Glascontainerstandort nicht näher als 10 Meter zur nächsten Wohnbebauung aufgestellt werden. Weiterhin müssen evtl. vorhandene Bäume geschont und eine Lichthöhe von ca. 5 Metern über die Container hinaus berücksichtigt werden, um eine reibungslose Leerung durch Hakenfahrzeuge zu gewährleisten. Die Stadt Aachen kann lediglich Standorte im öffentlichen Raum bestimmen. Eine Aufstellung von Glascontainern auf privatem Gelände ist rechtlich möglich, kann aber nur vom Eigentümer des jeweiligen Grundstückes beauftragt werden. Die vorgenannten Aspekte erschweren somit eine Standortsuche in vielen Gebieten der Stadt oftmals erheblich. Daher besteht vornehmlich das Interesse, vorhandene und etablierte Standorte grundsätzlich beizubehalten.
Die Leerungsintervalle zu den jeweiligen Glascontainerstandorten haben sich über viele Jahre in Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Entsorger entwickelt und reichen von der wöchentlichen bis hin zur monatlichen Leerung. Das Fahrzeug des Entsorgers muss hierbei meist auf der Straße, parallel zu den Containern, halten, um diese zu leeren. Ein Leerungsvorgang für alle drei Glascontainer dauert insgesamt meist zehn Minuten. Im Vergleich hierzu wird auch der Anlieferverkehr eines Gewerbebetriebes oder Fahrzeuge von Paketdienstleistern, ebenfalls in zweiter Reihe parkend, geduldet und als selbstverständlich akzeptiert.
Im Fall des Standortes Pascalstraße im Bezirk Kornelimünster/Walheim handelt es sich um einen Ersatzstandort, der infolge einer Baumaßnahme am ursprünglichen Standort (Hirzenrott) dorthin versetzt werden musste. In der Straße Hirzenrott wurde ein neues Firmengebäude errichtet, so dass auch aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Sackgasse bzw. einen Wendehammer) nunmehr kein ausreichender Platz für die Beibehaltung des Standortes vorhanden ist.
Neuer Standplatz:
In Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt Kornelimünster/Walheim wurden Varianten gesucht und hinsichtlich der jeweiligen Vor- und Nachteile gegenübergestellt. Erfahrungen des Stadtbetriebes und ordnungsrechtliche Gegebenheiten wurden von beiden Seiten entsprechend berücksichtigt.
Variante 1: Parkbucht auf dem Nerscheider Weg
Außerhalb geschlossener Ortslage befindet sich ein „Parkstreifen“, dessen Größe ausreichen würde, um drei Glascontainer aufzustellen und gleichzeitig genügend Parkfläche für Altglas anliefernde PKWs bietet. Da kein Geh- oder Radweg vorhanden ist, könnte dieser Standort nur mit Hilfe eines PKWs erreicht werden. Die Parkbucht liegt außerhalb geschlossener Ortschaft und damit sehr unbeobachtet. Aus Erfahrung ist ein derartiger Standort prädestiniert für wilde Müllablagerungen. Im Ergebnis hat der Aachener Stadtbetrieb somit von diesem Standort abgeraten.
Variante 2: Am Fußweg Nerscheider Weg
Bei diesem Standort ist weder ausreichend Platz für die Aufstellung von drei Glascontainern vorhanden, noch für parkende PKWs der Bürgerinnen und Bürger. Auch müssten die Container auf einer Grünfläche aufgestellt werden, weshalb der Standort insgesamt nicht geeignet erscheint.
Variante 3: Parkplatz in einem Stichweg der Pascalstraße
Auf diesem Parkplatz wäre für die Container ausreichend Platz und dementsprechend auch für den Anfahrverkehr. Eine gute Erreichbarkeit ist ebenfalls gegeben. Dieser Parkplatz ist jedoch keine öffentliche Fläche der Stadt Aachen und würde einer Zustimmung des Eigentümers bedürfen.
Variante 4: Parkstreifen auf der Pascalstraße
Auf Parkstreifen, -buchten und -plätzen befindet sich eine Vielzahl von Glascontainerstandorten in der Stadt Aachen. Daher sind auch die Parkstreifen in der Pascalstraße hierfür sehr gut geeignet, zumal keine Wohnbebauung in näherer Umgebung vorhanden ist. Bürgerinnen und Bürger, die Glas zu diesem Container bringen, können zudem von den vorhandenen Parkbuchten profitieren und dort halten.
Aufgrund der vorgenannten Darstellung wurde sich für die Variante 4 entschieden. Der dortige Standort auf dem Parkstreifen wird regelmäßig, alle 14 Tage, geleert.
Seit der Aufstellung der Container auf dem Parkstreifen (August 2018) sind beim Aachener Stadtbetrieb kaum Beschwerden eingegangen, welche zu Beginn einer Standortverschiebung üblich sind. Erhebliche Verkehrsbehinderungen wurden nicht beobachtet, bzw. sind hier nicht bekannt.
Da im Umfeld des jetzigen Containerstandortes keine geeigneten städtischen Flächen zur Verfügung stehen, spricht sich die Verwaltung für die Beibehaltung des Standortes Pascalstraße aus.
Alternativ wäre der dortige Sammelpunkt für Altglas ersatzlos aufzugeben oder in die, möglicherweise kostenpflichtige, Akquise von Privatflächen einzusteigen.
Fazit:
Der Aachener Stadtbetrieb empfiehlt auf Grund der oben genannten Aspekte den Glascontainerstandort auf dem Parkstreifen Pascalstraße im Bezirk Kornelimünster/Walheim beizubehalten.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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