Entscheidungsvorlage - FB 11/0335/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung der praxisintegrierten Ausbildung im Erziehungsberuf für die Verwaltung der Stadt Aachen zur Kenntnis und empfiehlt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters die Ausweitung der Ressourcen für die Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher.

 

Er empfiehlt dem Rat, die Zustimmung für die Gewährung von überplanmäßigen Mitteln für das Haushaltsjahr 2019 in Höhe von bis zu 288.333 bei PSP-Element 1-060101-900-5, Sachkonten 5012000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 702200000 und 70320000 zu erteilen. Die Deckung wird dabei im Rahmen des bestehenden Personalkostenverbundes gewährleistet. Zudem empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung zu beauftragen, die in den Jahren 2020 bis 2023 entsprechend anfallenden Kosten r die mittelfristige Haushaltsplanung anzumelden.

 

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen auf Vorschlag des Oberbürgermeisters,r das Haushaltsjahr 2019 seine Zustimmung zur Gewährung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von bis zu 288.333 bei PSP-Element 1-060101-900-5, Sachkonten 5012000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zu erteilen. Die Deckung wird dabei im Rahmen des bestehenden Personalkostenverbundes gewährleistet. Zudem empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, die in den Jahren 2020 bis 2023 entsprechend anfallenden Kosten r die mittelfristige Haushaltsplanung anzumelden.

 

 

Der Rat beschließt auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses sowie des Finanzausschusses, für das Haushaltsjahr 2019 überplanmäßige Mittel in Höhe von bis zu 288.333 bei PSP-Element 1-060101-900-5, Sachkonten 5012000, 50220000 und 50320000, Finanzpositionen 70120000, 70220000 und 70320000 zur Verfügung zu stellen. Die Deckung wird dabei im Rahmen des bestehenden Personalkostenverbundes gewährleistet. Zudem beauftragt er die Verwaltung, die in den Jahren 2020 bis 2023 entsprechend anfallenden Kosten r die mittelfristige Haushaltsplanung anzumelden.

 

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Basierend auf der Vorlage für den Personal- und Verwaltungsausschuss vom 22.03.2018 zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen des „Konzepts zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen“ ergibt sich die Notwendigkeit, nunmehr zusätzliche Mittel im nachstehend dargestellten Umfang anzumelden.

 

Zum damaligen Zeitpunkt wurden die Umsetzungsmöglichkeiten einer praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung inklusive Ausbildungsvertrag und -vergütung noch geprüft und die finanziellen Auswirkungen r das KiTa-Jahr 2019/20 waren nicht bezifferbar. Insbesondere wurde aufgrund fehlender tariflicher Regelungen die Entwicklung einer eigenen voll praxisintegrierten Ausbildungskonzeption für den Erziehungsberuf verfolgt. Bis dahin kooperierte die Stadt Aachen bereits seit einigen Jahren mit der Käthe-Kollwitz-Schule im Rahmen eines eigenen Modells für eine anteilig praxisintegrierte Ausbildung.

 

Die Ausbildung für Fachkräfte im Erziehungsberuf erfolgte bislang schwerpunktmäßig über den zweijährigen nicht vergüteten Besuch einer Berufsfachschule mit einem sich daran anschließenden bezahlten einjährigen Berufspraktikum. Da der steigende Bedarf bereits erkannt war, wurde die Anzahl der Berufspraktikanten bei der Stadt Aachen in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Dies resultierte auch aus der Erweiterung der Ausbildungskapazitäten der nahegelegenen Fachschulen. Bereits heute liegen jedoch schon weniger Bewerbungen für die bisherige Form des Berufspraktikums vor. Die weitere Entwicklung ist im Blick zu halten.

 

ckwirkend zum 01.03.2018 wurde die Ausbildung zur/zum Erzieher/in in der praxisintegrierten Form (PiA) in den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes Allgemeiner Teil und  Besonderer Teil Pflege (TVAöD-Pflege) aufgenommen. Hier besteht die Verpflichtung, bereits zu Beginn der Ausbildung für die Dauer von drei Jahren einen Ausbildungsvertrag mit entsprechender Ausbildungsvergütung zu schließen. Parallel bleibt die bisherige Ausbildungsmöglichkeit mit dem Abschluss über ein einjähriges Berufspraktikum erhalten. Es wird jedoch erwartet, dass die Bewerbungszahlen hierfür rückläufig sein werden, da die praxisintegrierte Ausbildung unter anderem aufgrund der Vergütung für den gesamten Ausbildungsverlauf attraktiver erscheint.

 

Deshalb wurden im letzten Jahr bereits erste Übergänge in diese neue Ausbildungsmöglichkeit vorgenommen. Der Prozess gestaltete sich langwierig, weil die notwendigen Ausführungshinweise nicht vorlagen. In der Übergangszeit wurde mit verschiedenen Ausbildungsvarianten operiert, da eine Einstellung bzw. Übernahme in die praxisintegrierte Ausbildung sowohl im ersten, im zweiten und im dritten Ausbildungsjahr erfolgte und auch in diesem Jahr noch erfolgen wird. Die Berufskollegs waren parallel gefordert, ihre schulischen Angebote anzupassen. Dieser Prozess begann im Dezember 2018 und soll unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Organisationsformen an den verschiedenen Berufskollegs in eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Trägern und den Berufskollegs münden.  Auf dieser Grundlage wird die Stadt Aachen erstmals in der Lage sein, aktiv Ausbildungsplätze ab Sommer 2019 auszuschreiben und Auswahlverfahren durchführen zu können. Parallel wird bereits das zugrundeliegende Ausbildungskonzept angepasst. Die gesamte Entwicklung erfolgte mit einer Dynamik, welche so nicht vorhersehbar war.

 

 

Um den Herausforderungen der Fachkräftegewinnung für den Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen zu begegnen, wurde Anfang 2018 vom Fachbereich Personal und Organisation in Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Kinder, Jugend und Schule das „Konzept zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und Offenen Ganztagsschulen“ entwickelt und vom Personal- und Verwaltungsausschuss in der Sitzung am 22.03.2018 beschlossen. Bereits heute sind von den annähernd 1000 Fachkräften in diesem Bereich allein rund 700 Erzieherinnen und Erzieher bei der Stadt Aachen beschäftigt. Inzwischen ist durch den im Rat am 06.03.2019 vorgelegten Kindertagesstättenentwicklungsplan deutlich geworden, dass darüber hinaus weiterer Fachkräftebedarf besteht, da die Anzahl der Kinder im Stadtgebiet weiter gestiegen ist.

 

Von den insgesamt vorgelegten 28 Maßnahmen im Konzept befinden sich bereits eine Vielzahl in Umsetzung und zeigen erste positive Auswirkungen bei der Besetzung der Erzieher/innen-Fachkraftstellen. Seit September 2017 ist die Zahl der unbesetzten Vollzeitäquivalente von 30 bis 35 auf aktuell 15 bis 20 gesunken. Hierbei handelt es sich jeweils um eine Momentaufnahme, welche tagesaktuellen Schwanken unterworfen ist.

 

Bereits heute zeigt sich aufgrund des Fachkräftemangels, dass es immer weniger externe Bewerbungen von fertig ausgebildeten Erzieherinnen und Erziehern gibt. Da eine Verschärfung der Konkurrenzsituation mit den freien Trägern im Stadtgebiet vermieden werden soll, fokussieren sich die geplanten Marketingaktivitäten in diesem Feld insbesondere auf Zielgruppen außerhalb der Stadtgrenzen. Dennoch werden die aktuellen und weiterhin zu erwartenden Vakanzen auf diesem Weg nicht bedarfsorientiert zu besetzen sein.

 

Ein in der Gesamtwirkung für die Zukunft besonders erfolgversprechendes Handlungsfeld ist die Umsetzung der praxisintegrierten dreijährigen Ausbildung für den Erziehungsberuf bei der Stadt Aachen. Die Ausbildung von eigenem Fachkräftenachwuchs eröffnet in mehrfacher Hinsicht positive Wirkungsmöglichkeiten:

-  Eine dreijährige Ausbildung schafft Identifikation mit der Stadt Aachen und gleichzeitig wird ein positives  Arbeitgeberbild nach aen getragen.

- Nachwuchskräfte werden in der Region gehalten und die Möglichkeit des weiteren U 3 Ausbaus gesichert.

-  Durch Auszubildende können nach der Übernahme in der Regel Vollzeitstellen besetzt werden. Dies schließt mehr Vakanzen und sichert den Betrieb in den einzelnen Einrichtung besser ab (insbesondere Organisation von Früh- und Stdienst).

- In den Fachschulen werden neue Klassen r die praxisintegrierten Ausbildung (PiA) eingerichtet. Die Auszubildenden sind gleichzeitig auf praktische Ausbildungsplätze bei einem Träger angewiesen.   

 Hier kann sich die Stadt Aachen durch frühzeitige Positionierung in diesem neuen Ausbildungsformat  gut qualifizierte Nachwuchskräfte sichern.

-  Durch die eigene Ausbildung wird der demographischen Entwicklung aktiv entgegengewirkt.

 

Bei der schrittweisen Umstellung auf ein zunehmendes Angebot an praxisintegrierten Ausbildungsplätzen ist im Rahmen der Bedarfsplanung eine ausreichende Zahl von fertig ausgebildeten Absolventen sicherzustellen. Dies bedeutet bei einer Verlängerung der zu absolvierenden Ausbildungszeit auf drei Jahre in der praxisintegrierten Form eine Erhöhung der gleichzeitig vorzuhaltenden Ausbildungsplätze und der damit verbundenen Personalkosten.

 

 

 

Im Ergebnis erhöht sich damit bei gleichbleibenden Absolventenzahlen die benötigte Anzahl von praxisintegrierten Ausbildungsplätzen. Eine angenommene zahlenmäßige Entwicklung über die nächsten Jahre ist nachfolgend dargestellt.

 

 

 

Hinsichtlich der Bewerberlage ist die Wahl der Ausbildungsform und die mittelfristige Entwicklung des Angebots an Ausbildungsplätzen an den Berufsfachschulen sowie die Auswirkungen auf das Ausbildungsangebot der freien Träger noch nicht mit Bestimmtheit vorherzusagen. Mit den beteiligten Akteuren findet derzeit ein intensiver Austausch statt, da sich außerdem die Ausbildungsmodalitäten in Schule und Praxis sowie die zu adressierende Zielgruppe (Schulabgänger) verändern. Eine regelmäßige begleitende Überprüfung und Anpassung der Ausbildungsplanung wird deshalb in den nächsten Jahren erforderlich sein. Benötigt wird ein „atmendes System“, welches sich bedarfsorientiert anpassen kann.

Die beigefügte Finanzplanung bildet aus diesem Grund den zu legitimierenden Handlungsrahmen für die weiteren Ausbildungsaktivitäten im Erziehungsdienst. Hierdurch soll eine flexible Reaktion auf das Bewerbungsaufkommen für beide Ausbildungsformate sichergestellt werden, damit geeignete potentielle Kandidaten nicht verloren gehen oder sich in anderen Städten bewerben. In den nächsten Jahren ist der Handlungsrahmen abhängig von der Bedarfslage, den finanziellen Rahmenbedingungen und der Bewerbungsentwicklung fortzuschreiben.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz 2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebener

Ansatz 2020 ff.

Ertrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Sachaufwand

 

 

 

 

Personalaufwand

1.127.000,00 €

1.415.333,00 €

3.381.000,00 €

5.946.833,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

1.127.000,00 €

1.415.333,00 €

3.381.000,00 €

5.946.833,00 €

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-288.333,00 €

-2.565.833,00

 

keine Deckung vorhanden*

keine Deckung vorhanden

 

*Die Deckung wird aus dem Personalkostenverbund gewährleistet.

 

 

Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden für Berufspraktikanten insgesamt 23.000,- € im Rahmen des Anerkennungsjahres veranschlagt. Für die praxisintegrierte Ausbildung werden Personalkosten in Höhe von 60.000,- € pro Ausbildungsplatz, verteilt über drei Jahre eingeplant, so dass diese Absolventen mit einer Differenz von 37.000,- € in die Gesamtplanung einfließen.

 

 

 

Die Datenbasis wird im Jahr 2019 im Rahmen einer umfassenden mittelfristigen Personalbedarfsplanung für den Bereich der Kindertagestätten und Offenen Ganztagschulen erarbeitet werden, so dass sichergestellt ist, dass alle Einstellungen bedarfsgerecht erfolgen. Es wird im Rahmen der kommenden Haushaltsplanung zu prüfen sein, inwiefern mit Blick auf Fluktuation und die demographische Entwicklung eine (haushalterische) Deckung geschaffen werden kann. Inwieweit  eine Kostenübernahme durch das Land erfolgen kann und wird, bleibt abzuwarten.

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