Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0037/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2005-Hst. 1.41500.73000.8 Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- Fachbereich Soziales und Integration
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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08.11.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 1.300.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.41500.73000.8 "Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung" im Haushaltsjahr 2005 zu erteilen und die am
24. 10. 2005 vorab bereitgestellten Mittel von 250.000,00 € zur Kenntnis zu nehmen.
Grehling
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 1.300.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.41500.73000.8 "Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung" im Haushaltsjahr 2005 und nimmt die am 24. 10. 2005 vorab bereitgestellten Mittel von 250.000,00 € zur Kenntnis.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei der Hst. 1.41500.73000.8 „Leistungen der bedarfsorientierten Grundsicherung“ sind im Haushaltsjahr 2005 Mittel i. H. v. 12.300.000,00 € eingeplant.
Die Sicherung des Lebensunterhalts im Alter und bei dauerhafter Erwerbsminderung ist eine gesetzliche Pflichtleistung gem. §§ 41 ff SGB XII und umfasst neben einem Regelsatz, angemessene tatsächliche Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, gesondert geregelte einmalige und Mehrbedarfe sowie Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Anspruchsberechtigt sind, soweit sie ihren Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können, Menschen ab dem 65. Geburtstag oder voll erwerbsgeminderte Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bedingt durch einen Anstieg der Fallzahlen und der monatlich zu zahlenden Grundsicherungsleistungen sind bis zum Jahresende über den v. g. Ansatz hinaus überplanmäßige Ausgaben von insgesamt 1.550.000,00 € zu leisten.
Abzüglich der für die Monatsanweisung November vorab am 24.10.05 bereitgestellten 250.000,00 €, verbleibt ein noch zu genehmigender Betrag i. H. v. 1.300.000,00 €.
Ausschlaggebend für den Fallzahlenanstieg von derzeit 6,4 % ist:
- der zunehmende Wechsel leistungsgeminderter Bezieher von Arbeitslosengeld II
wegen nachträglich festgestellter voller Erwerbsminderung in die Grundsicherung
- die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises bei stagnierenden Renten
und gleichzeitiger Anpassung der Grundsicherungsleistungen an das Sozialhilfeniveau
- die Zunahme der Antragssteller, die bisher aus den unterschiedlichsten Gründen auf eine
Inanspruchnahme von Hilfen verzichtet haben, seit die Heranziehung unterhaltspflichtiger
Kinder nicht mehr befürchtet werden muss und die Rundfunkgebührenbefreiung nur noch
bei Leistungsbezug nach SGB XII erteilt wird.
Die monatlichen Leistungen haben sich seit Dez. 04 um mtl. rd. 64,00 € je Fall erhöht. Gründe hierfür sind der Wegfall der Wohngeldberechtigung von Grundsicherungs-Empfängern ab 1.1.05 sowie die gestiegenen Mietneben- und Heizkosten.
Da es sich bei den noch bereitzustellenden 1.300.000,00 € um erhebliche Ausgaben i.S. des § 82 GO.NW. handelt, ist vor deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen.
Die Deckung aller überplanmäßigen Ausgaben ist gewährleitstet durch Einsparungen bei den Hst. 1.41000.74000.7 „Leistungen zum Lebensunterhalt - in Altenheimen -“ i. H. v. 450.000,00 €, 1.41100.74000.4 „Hilfe zur Pflege – teilstationär“ von 48.000,00 € und 1.47000.71825.5 „Pflegewohngeld“ i. H. v. 1.052.000,00 €.