Empfehlungsvorlage (inaktiv) - A 20/0038/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Über- und außerplanmäßige Ausgaben/Verpflichtungsermächtigungen -Haushaltsjahr 2005-Hst. 1.02300.65500.6 Vorverfahrens-, Prozess- und Gerichtskosten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- FB 20 - Fachbereich Finanzsteuerung
- Beteiligt:
- FB 30 - Fachbereich Recht und Versicherung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Finanzausschuss
|
Anhörung/Empfehlung
|
|
|
08.11.2005
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Aachen
|
Entscheidung
|
|
|
16.11.2005
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 50.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.02300.65500.6 "Vorverfahrens-, Prozess- und Gerichtskosten" im Haushaltsjahr 2005 zu erteilen.
Grehling
Der Rat der Stadt erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung überplanmäßiger Ausgaben in Höhe von 50.000,00 € bei der Haushaltsstelle 1.02300.65500.6 "Vorverfahrens-, Prozess- und Gerichtskosten" im Haushaltsjahr 2005.
Dr. Linden
Erläuterungen
Erläuterungen:
Bei Hst. 1.02300.65500.6 „Vorverfahrens-, Prozess- und Gerichtskosten“ sind im HJ 2005 – basierend auf den Rechnungsergebnissen der Jahre 2003 und 2004 - Haushaltsmittel in Höhe von 150.000,00 € planmäßig veranschlagt.
Bedingt durch einige nicht vorhersehbare umfangreichere Streitfälle reichen diese Haushaltsmittel nicht zur Begleichung aller bis zum Jahresende noch zu erwartenden Rechnungen aus, so dass nach Einschätzung des städt. Rechtsamtes zum jetzigen Zeitpunkt von einem weiteren Mittelbedarf in Höhe von 50.000,00 € ausgegangen werden muss.
Sofern nähere Informationen gewünscht und für notwendig erachtet werden, muss aus datenschutzrechtlichen Erwägungen eine Beratung im nichtöffentlichen Teil der jeweiligen Sitzung erfolgen.
Da es sich bei dem Betrag von 50.000,00 € um erhebliche Ausgaben im Sinne des § 82 GO.NW. handelt, ist vor deren Genehmigung die Zustimmung des Rates der Stadt einzuholen.