Entscheidungsvorlage - FB 45/0621/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder und Jugendausschuss:

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis,
  2. beschließt des Weiteren, die Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden in den Kindergartenjahren 2019/20, mit einer Fördersumme in Höhe von 21.048 €, und 2020/21 mit einer Fördersumme in Höhe von 21.695 € im jeweils zeitlichen Umfang von 7:00 – 17:00 Uhr weiterzuführen.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Ausgangslage

Am 23.05.2015 wurde im Kinder- und Jugendausschuss beschlossen in der Kindertagesstätte Kalverbenden der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen Stadt e.V. eine Randzeitenbetreuung einzurichten (Vorlage: FB45/0118/WP17). In der Sitzung vom 08.09.2015 hat der Kinder- und Jugendausschuss dem Konzept zu den Kosten der Randzeitenbetreuung zugestimmt (Vorlage: FB45/0137/WP). Ein erster Erfahrungsbericht wurde am 24.05.2016 dem Kinder- und Jugendausschuss gegeben (Vorlage: FB45/0238/WP17). Am 04.07.2017 wurde im Kinder- und Jugendausschuss beschlossen, die Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden weiterzuführen und im reduzierten Umfang von 7:00 – 18:00 Uhr zu finanzieren (Vorlage: FB45/0385/WP17).

 

Erfahrungen der Kita

  • Die Kapazität der Gruppe zur Randzeitenbetreuung wird nicht voll ausgenutzt (möglich: 10 Kinder U3 oder 20 Kinder Ü3; aktuelle Ausnutzung: 3 Kinder U3, 6 Kinder Ü3, teilweise nur tageweise). Durchschnittlich werden derzeit in den Randzeiten insgesamt 7,7 Kinder betreut.
  • Insbesondere die Zeit von 7:00 – 7:30 Uhr wird nachgefragt (4,2 Kinder) sowie die Zeit von 16:30 – 17:00 Uhr (3,5 Kinder)
  • Die Zeit von 17:00 – 17:30 Uhr wird nur für durchschnittlich ein Kind nachgefragt.
  • Die Zeit von 17:30 – 18:00 Uhr wurde in diesem Kindergartenjahr bislang nicht in Anspruch genommen.

 

Bewertung der Fachverwaltung

  • Aus Sicht der Verwaltung macht es daher Sinn, das Angebot der Randzeitenbetreuung auf die Zeit von 7:00 – 17:00 Uhr zu reduzieren. Dies führt zu deutlich geringeren Kosten für die Randzeitenbetreuung.
  • Die Verwaltung schlägt vor, die Rahmenbedingungen aufgrund der Auswertungen der vergangenen Jahre bereits für die Kindergartenjahre 2019/20 und 2020/21 festzulegen, damit insbesondere die Eltern sowie die Kita eine Planungssicherheit erhalten.
  • Im Rahmen der anstehenden KiBiz-Reform gibt es Überlegungen landesseitig in eine Förderung einzusteigen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bisherige Kosten

Für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 wurden folgende Kosten zu Grunde gelegt:

Jahr:

Bewilligung:

Abgerechnet nach Verwendungsnachweis:

2015

17.150,00€

17.150,00€

2016

37.960,00€

37.960,00€

2017

36.833,47€

36.833,47€

2018

39.625,43€

36.432,02€

 

Geplante Kosten

Auf Grundlage einer Kostenkalkulation veranschlagt die AWO für die Haushaltsjahre 2019, 2020 und 2021 folgende Kosten:

 

Personalkosten

Betriebskosten

Gesamt

2019 (bis 31.7.2019

1,5 Std/Tag verl. Öff.)

20.674,13 €

3.315,00€

 

32.529,05

2019 (ab 1.8.2019

1 Std/Tag verl. Öff.)

7.558,68€

981,25€

2020

(1 Std/Tag verl. Öff.)

17.684,24€

3.364,29€

21.048,53 €

2021 (bis 31.07.2021 = Ende des Kita-Jahres)

10.866,75€

2.058,33€

12.925,07

 

Fazit:

Trotz des bereits seit mehreren Jahren bestehenden und bekannten Angebotes der Randzeitenbetreuung in der AWO-Kita Kalverbenden wird dieses von verhältnismäßig wenigen Familien in Anspruch genommen. Es scheint hier jedoch insbesondere Bedarf in der morgendlichen frühen Öffnungszeit ab 7:00 Uhr sowie in der  Zeit bis 17:00 Uhr zu bestehen. Die Zeit nach 17:00 Uhr wird nur punktuell in Anspruch genommen, die Zeit nach 17:30 Uhr derzeit gar nicht. Es hat sich gezeigt, dass der tatsächliche Bedarf der Eltern deutlich geringer ist als angenommen.

Aus Sicht der Verwaltung ist es jedoch wünschenswert, die Randzeitenbetreuung in der Kita Kalverbenden weiterhin fest zu etablieren und Eltern eine verlässliche Öffnungszeit von 7:00 – 17:00 Uhr anzubieten. Mit der geplanten Umsetzung der KiBiz-Reform könnten sich weitere Refinanzierungsmöglichkeiten ergeben, die wiederum den städtischen Finanzierungsbeitrag reduzieren könnten.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

PSP 4-060101-935-7, 53180000 – Randzeitenbetreuung

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

74.000

74.000

222.000

222.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-74.000

-74.000

-222.000

-222.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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