Entscheidungsvorlage - FB 61/1188/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die Verstetigung eines kooperativen Kommunikationsprozesses für eine „Zukunft Innenstadt Aachen“ im Rahmen des Citymanagements und bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen bzw. räumlichen Schwerpunktbereichen des Innenstadtkonzeptes 2022. Der Ratsantrag der Fraktion GRÜNE Nr. 448/17 gilt damit als behandelt.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit Ratsantrag Nr. 448/17 vom 04.02.2019 benennt die Fraktion der GRÜNEN Ziele und Handlungs­erfordernisse im Bereich der Innenstadtentwicklung. Der Ratsantrag hat zum Ziel, die Verwaltung damit zu beauftragen, „gemeinsam mit beratenden Fachleuten, Akteur*innen der Innenstadt, dem Handel, der Bürgerschaft bestehend aus verschiedenen Generationen und Kulturen in kreativen und kooperativen Prozessen wie Workshops, Konferenzen, Think Tanks oder anderen erprobten Formaten neue Ideen und Konzepte für eine „Zukunft Innenstadt Aachen“ zu diskutieren und Umsetzungsstrategien zu entwickeln.“ (Ratsantrag s. Anlage 1, Zitat S. 2 oben).

 

ZUM HINTERGRUND „INNENSTADTKONZEPT 2022“ (ISK 2022):

 

Abb. 1: Geltungsbereich des Innenstadtkonzeptes 2022

Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Innenstadtkonzept 2022“ (ISK 2022) hat auf Basis einer ausführlichen städtebaulichen Analyse, einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung in verschiedenen Formaten und den Ergebnissen unterschiedlicher Verwaltungswerkstätten und Gesprächen mit städtischen Akteuren sowie in zahlreichen Abstimmungen mit der Politik in zwei Jahren Erarbeitungszeit bis ins Jahr 2015 (Veröffentlichung) den Handlungsbedarf für die Innenstadt identifiziert und entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Das vorliegende Innenstadtkonzept formuliert Leitziele und thematische Handlungsfelder für die Aachener Innenstadt und leitet daraus räumliche Schwerpunktbereiche mit konkreten Maßnahmen ab. Auf Grundlage der intensiven Beteiligungsformate wurden erforderliche Maßnahmen für eine zukunftsfähige Innenstadtentwicklung priorisiert. Dabei handelt es sich um ein Arbeitspaket, das auf zehn Jahre ausgelegt ist und schrittweise abgearbeitet wird (vgl. Anlage 2; Gesamtmaßnahmenplan ISK 2022). Die Verwaltung befindet sich inmitten der Umsetzung der hier gesetzten Zielentwicklungen. Die dargestellten Maßnahmen sind einerseits von besonderer städtebaulicher Bedeutung, anderseits Grundlage bzw. Voraussetzung für weitere Entwicklungen in der strategischen Stadtentwicklung wie auch dem Innenstadthandel. Wieder andere Maßnahmen setzen Entwicklungsprozesse bzw. Entscheidungen externer Akteure voraus.

Abb. 2: Räumliche Schwerpunkte des Innenstadtkonzeptes 2022 (ISK 2022)

Das Innenstadtkonzept hat aus einem breiten Beteiligungsprozess mit öffentlichen Veranstaltungen, Berater­gruppen interessierter Bürger (Patenklasse, Think Tank, Denkfabrik 66+ und der Elternvertreter von drei KiTas) sowie Expertenwerkstätten zur Entwicklung des Bushofareals, des Büchels und Workshops zur Campus­entwicklung (Verweis auf die Darstellung im Innenstadtkonzept, S. 15ff.) und einer fachlich fundierten Analyse der Innenstadtentwicklung Handlungsfelder abgeleitet, die den Themenfeldern des vorliegenden Ratsantrages der Fraktion Grüne vom 04.02.2019 weitestgehend entsprechen (ISK 2022, S. 75 ff., s. Anlage 3). Die hier abgeleiteten Leitlinien entsprechen in vielen Punkten ebenso den formulierten Handlungsbedarfen des Rats­antrages. Andere Punkte befinden sich als Maßnahmen entweder in der Vorbereitung bzw. bereits in der Planung oder Umsetzung.

 

Der Grundantrag für das Innenstadtkonzept wurde Ende 2015 zusammen mit der ersten Förderstufe und dem ersten Maßnahmenpaket bewilligt.

Der Fördersatz für Maßnahmen, die im Rahmen des Innenstadtkonzeptes angemeldet werden, beträgt 80%.

 

Der Schwerpunkt der ersten Förderstufe lag in der Erarbeitung von Konzepten und der Auslobung von Wett­bewerben, welche sich mit den identifizierten Handlungsfeldern und Planungsgebieten auseinandersetzen. Hier sollte eine Grundlage geschaffen werden, um zukünftige Investitionen einschätzen und qualitätvoll entwickeln zu können. Teil der ersten Förderstufe waren die Wettbewerbe Bushof und Büchel sowie die Umnutzung des Geländes in der Franzstraße und die Erarbeitung des Parkpflegewerks für den Kur- und Stadtgarten. Bewilligt wurde ebenso die Förderung der Erarbeitung des Innenstadtkonzeptes mit seinen umfänglichen Beteiligungsbausteinen.

 

Die zweite Förderstufe beinhaltete teilweise die ersten Umsetzungsmaßnahmen aus der konzeptionellen Phase sowie erste Umbaumaßnahmen von Straßen und Plätzen im Kernbereich (Bsp. Hof) und Teile der Premium­fußwege (Mariahilfstraße), die heute bereits realisiert sind bzw. kurz vor der Fertigstellung stehen. In dem klassischen städtebaulichen Handlungsfeld „öffentlicher Raum“ liegt ein weiterer Schwerpunkt der Innen­stadtentwicklung, der hier Berücksichtigung fand.

 

Die dritte Förderstufe führte u.a. zur Bewilligung der ersten Umsetzungsstufe, der Wegesanierungen, des Parkpflegewerks für den Kur- und Stadtgarten, eines weiteren Premiumfußweges und die Finanzierung der Machbarkeitsstudie zum Sichtbar- und Erlebbarmachen der „Aachener Bäche“ in der Innenstadt.

 

Die Bewilligung der vierten Förderstufe wurde Ende 2018 erteilt. Schwerpunkt war hier die Modernisierung und Instandsetzung von Gebäuden (Turnhalle) des ehemaligen Schulstandortes Franzstraße sowie die Umge­stal­tung von Martin-Luther-, Gottfried- und Richardstraße und die Verbesserung des Wohnumfeldes durch Begrü­nung als Beitrag zum Klimaschutz. Die Projekte der verschiedenen Förderstufen wurden im Verlauf der letzten Jahre im Laufe der Bearbeitung konkretisiert und die Maßnahmen entsprechend der Entwicklungen priorisiert.

 

Die folgenden Förderstufen umfassen im Wesentlichen neben dem Thema „Wasser sichtbar machen“ die bauliche Neuordnung der räumlichen Schwerpunktbereiche Hauptbahnhof Südausgang, die Entwicklung Burtscheids, das Umfeld Bushof und Peterskirchviertel sowie Büchel und Umfeld in der Umsetzung. Diese sind in ihrer Größenordnung städtebaulich und finanziell aus den in der konzeptionellen Phase durchgeführten Wettbewerben bzw. Entwicklungen teilweise noch zu spezifizieren. Diese Vorgehensweise ist grundsätzlich mit dem Fördergeber vorabgestimmt.

 

CITIYMANAGEMENT (CMA):

In den kommenden Sitzungen beraten die zuständigen Fachausschüsse (Planungsausschuss am 9.5.2019, Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft am 5.6.2019) über ein Konzept für die Organisation und Umsetzung eines s.g. „Citymanagements“, welches der Fachbereich für Wirtschaftsförderung gemeinsam mit dem Fachbereich für Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen vorlegt. Ziel eines „Citymanagements“ ist eine akteursübergreifende Steuerung der Innenstadtentwicklung zur Attraktivitätssteigerung und Funktionsstärkung. Das vorgelegte Konzept setzt hierfür auf eine abgestimmte Kommunikation aller kommunalen, privatwirtschaftlichen, gemeinnützigen und privaten Akteure. (`Wichtig ist, dass es sich hierbei um einen kontinuierlich weiter zu entwickelnden Prozess handelt, der ständig und situativ um neue Ideen angereichert werden kann; die Kommunikation aller innenstadtrelevanten Akteure ist der Schlüssel zum Erfolg.´ S. 4 des Konzeptes zum CMA).

Auch hier wird von zwei Handlungsfeldern bezüglich strategischer bzw. konkreter Maßnahmen gesprochen. Es wird Bezug genommen zu den Themen des Einzelhandels (Leerstandmanagement etc.) sowie der strategischen Weiterentwicklung der räumlichen Schwerpunktbereiche aus dem ISK 2022 wie dem Büchelquartier und dem Bushof-Areal. Weitere Themen der Stadtentwicklung und Gestaltung sollen im Rahmen einer Steuerungsgruppe diskutiert und mit innovativen Ideen vorangetrieben werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Prozesses ist neben zusätzlichen qualifizierten VerwaltungsmitarbeiterInnen außerdem die Unterstützung durch externe Fachberatung.

 

FAZIT:

Die meisten der im Ratsantrag der Fraktion GRÜNE beschriebenen Forderungen innerhalb der einzelnen Handlungsfelder Mobilität/Verkehr, Handel/Gastronomie, Kultur/Bildung, Parks und Grünflächen/“Bad“ Aachen, Innenstadt und Hochschulen, Baukultur und Innenstadt entsprechen weitestgehend dem Arbeitsprogramm des „Innenstadtkonzeptes 2022“ sowie auch den Zielen aus dem Masterplan Aachen 2030.

Aus fachlicher Sicht sind die für das Innenstadtkonzept erarbeiteten Zielsetzungen und Handlungsempfehlungen aus den oben beschriebenen Beteiligungs- und Beratungsformaten für die Hauptthemen der Innenstadt­entwicklung identifiziert und formuliert. Die Implementierung des Citymanagements auf der Grundlage der Erkenntnisse des Innenstadtkonzeptes bietet die Gelegenheit, mit Hilfe einer entsprechenden Struktur (Steuerungsgruppe) und Kommunikationsstrategie die Innenstadtthemen weiter voran zu bringen.

 

Die Verstetigung eines kommunikativen Prozesses mit den Akteuren und BürgerInnen für eine „Zukunft Innenstadt Aachen“ ist somit erklärtes Ziel. Aufgrund der vorhandenen und anerkannten Planungswerke des Innenstadtkonzeptes 2022 und weiterer Fachbeiträge zu Innenstadtthemen sowie zukünftig mit Unterstützung des CMA schlägt die Verwaltung vor, den Kommunikationsprozess insbesondere im Rahmen von Einzelmaß­nahmen bzw. bei der Entwicklung identifizierter räumlicher Schwerpunktbereiche in der Innenstadt fortzuführen bzw. zu intensivieren.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

X

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Sachaufwand

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Anlagen

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