Entscheidungsvorlage - FB 61/1146/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Sie empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

 

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Planbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Laurensberg eine Satzung zur Aus­übung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Anlass der Vorkaufsrechtssatzung ist die Befürchtung, dass die z.T. großen brachliegenden Flächen der dort befindlichen Gartenbaubetriebe parzelliert werden und durch eine Entwicklung einzelner Grundstücke eine geordnete städtebauliche Ordnung des gesamten Baublocks blockiert wird. Die Eigentümer streben einen verdichteten Wohnungsbau lediglich entlang der Straße Am Venskyhäuschen an. Es ist zu befürchten, dass die Grundstücksteile entlang der Bahn und der Vaalser Straße aufgrund von Einschränkungen bei der Erschließung, durch den Bahnlärm und den Anforderungen einer Kaltluftschneise nicht mehr entwickelt werden können und dauerhaft brach liegen. Damit würde sich entlang der wichtigen Erschließungsachse Vaalser Straße ein desolates Siedlungsbild verfestigen.

 

Für eine geordnete städtebauliche Entwicklung ist ein Gesamtkonzept erforderlich, in dem die komplexen Anforderungen aus dem Klimaschutz, dem Lärmschutz, der Grünplanung, der Erschließung und des Städtebaus gelöst werden. Zur Umsetzung eines Gesamtkonzeptes wurde ein Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan in der Bezirksvertretung Aachen Laurensberg am 28.11.2018 empfohlen und im Planungsausschuss am 06.12.2018 beschlossen.

 

Die Verwaltung schlägt zur Sicherung einer geordneten Entwicklung für den Bereich zwischen Vaalser Straße, Kronenberg, Am Venskyhäuschen und der Bahntrasse eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß

§ 25 Absatz 1, Satz 1 Nr. 2 zu beschließen. Die Vorkaufsrechtssatzung ermöglicht die Ausübung des Vorkaufsrechts an unbebauten Grundstücken im Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan – Vaalser Straße / Am Venskyhäuschen -.

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Anlagen

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