Entscheidungsvorlage - FB 61/1179/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, den vorgestellten Masterplan für den „Sportcampus Hörn“ sowie die Planungen für den Bereich der westlichen Mies-van-der Rohe-Straße als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung der RWTH-Flächen auf der Hörn zu beschließen.

 

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, den vorgestellten Masterplan für den „Sportcampus Hörn“ sowie die Planungen für den Bereich der westlichen Mies-van-der Rohe-Straße als Grundlage für die weitere städtebauliche Entwicklung der RWTH-Flächen auf der Hörn.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) NRW plant aktuell auf der Hörn in zwei Bereichen Erweiterungen bzw. Umstrukturierungen für die RWTH.

 

Machbarkeitsstudie Mies-van-der-Rohe-Straße

Im Teilbereich der westlichen Mies-van-der-Rohe-Straße wurde eine Machbarkeitsstudie durch das Büro fischerarchitekten erarbeitet und mit der Verwaltung abgestimmt. Die Studie einschließlich kurzem Erläuterungstext ist als Anlage beigefügt. In der hier dargestellten Form wäre die Planung, die in mehreren Abschnitten umgesetzt werden soll, auf Grundlage von § 34 BauGB aus planungsrechtlicher Sicht genehmigungsfähig. Die Belange des Klimaschutzes wurden in der Studie berücksichtigt. Das zum Teil notwendige Überplanen von Bäumen wurde abgestimmt, ebenso wie die geplanten Ersatzpflanzungen.

 

Durch die Planung wird der Bereich insgesamt neu geordnet. Durch die Neuorganisation des Parkens entstehen im Vergleich zu heute wesentlich besser nutzbare Freiflächen.

 

Masterplan Sportcampus Hörn

Auf dem Königshügel stehen mehrere bauliche Veränderungen an. Zum Teil handelt es sich um TH-Nutzungen, zum Teil um Anlagen des Hochschulsports. Bislang wurden die einzelnen Projekte singulär betrachtet. Gemeinsam mit TH und BLB erfolgte eine Verständigung darüber, dass ein Gesamtkonzept erstellt wird, das die einzelnen Bausteine zusammenführt. Diese sollen in unterschiedlichen Zeithorizonten im Laufe der nächsten 5 bis 10 Jahre umgesetzt werden (siehe Anlage 2 Erläuterungsbericht).

 

Der durch das Büro planbar architekten erstellte Masterplan sieht im Kern einen Bereich vor, der aus den Freianlagen des Hochschulsports besteht. Die neuen Hochbauten sind westlich sowie östlich davon angesiedelt. Dadurch bleibt die Großzügigkeit des Sportbereichs mit seiner prägnanten Grünkulisse erhalten. Bei der Festlegung des Standorts für den Ersatzneubau der anorganischen Chemie spielte insbesondere der Erhalt des sehr dichten Baumbestands eine entscheidende Rolle.

 

Östlich der Professor-Pirlet-Straße befinden sich heute nördlich des Parkhauses zweimal je drei Tennisplätze. Diese Flächen stellen die letzten Baulandpotentiale in diesem Bereich dar. Angedacht ist ein Hörsaalgebäude, das alternativ auch am Landoltweg möglich wäre. An der Professor-Pirlet-Straße ergäben sich jedoch durch die Nähe zu dem hier bereits befindlichen Hörsaalgebäude Synergieeffekte. Planungsrechtlich steht dem Neubau der Bebauungsplan Nr. 687 entgegen, der hier zwar ein Sondergebiet für Hochschulbauten festsetzt, allerdings mit der Zweckbestimmung Parkhaus. Es wurde bereits eine Befreiung erteilt, um das erste Hörsaalgebäude zu errichten. Eine weitere Befreiung scheidet jedoch aus, da die Abweichung vom Bebauungsplan dann nicht mehr nur untergeordnet wäre. Die Verwaltung schlägt vor, den Bebauungsplan aufzuheben, um der Hochschule eine größere Flexibilität einzuräumen. Dann könnte die Genehmigung von Bauvorhaben, ebenso wie im Bereich westlich der Professor-Pirlet-Straße, auf Grundlage von § 34 BauGB erfolgen.

 

Nördlich vom Hörsaal ist eine Sporthalle angedacht. Ob dieser tatsächlich an diesem Standort errichtet werden soll, ist derzeit noch nicht abschließend mit dem Hochschulsport geklärt. Zuvor muss ein Ersatzstandort für die insgesamt 6 Tennisplätze oder alternativ ein anderer Standort für die Halle im westlich angrenzenden Sportbereich gefunden werden. Diesem Vorhaben steht derzeit noch der Aufstellungsbeschluss entgegen, der gefasst wurde, um die Erweiterungsabsichten der Bilal-Moschee, die unter akuten Platzproblemen leidet, zu ermöglichen. Zu diesem Zweck wurde der gesamte Bereich der heutigen Tennisplätze gesichert. Konkrete Planungen des Vereins liegen bislang nicht vor. Erste Abstimmungen haben ergeben, dass es durch eine Konzentration der Flächen gelingen kann, dass sich die Erweiterung der Moschee auf den Bereich westlich des Gebäudes konzentrieren kann. Ggfls. ist es auch denkbar, dass die Moscheeerweiterung mit der laut Masterplan vorgesehenen Sportnutzung vereinbar ist. Sollte es zur Umsetzung von Baumaßnahmen kommen, würde die Verwaltung Gespräche mit allen Beteiligten initiieren. Die Verwaltung schlägt vor, den Geltungsbereich des Aufstellungsbeschlusses in Abstimmung auf das Ergebnis dieser Gespräche zu reduzieren. Dadurch soll erreicht werden, dass die Hochschule dringende Neubaumaßnahmen durchführen kann, die Erweiterung der Moschee aber ebenso machbar bleibt.

 

Die städtebaulich relevanten Bauvorhaben sollen im Gestaltungsbeirat vorgestellt und beraten werden.

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Anlagen

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