Kenntnisnahme - FB 37/0050/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss r Umwelt und Klimaschutz der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Stand der baulichen Maßnahmen an den Liegenschaften der Feuerwehr Aachen zur Kenntnis.

 


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Mit einstimmigem Beschluss des Rates der Stadt Aachen vom 16.05.2018 (Vorlage FB 37/0036/WP17) wurde der Brandschutzbedarfsplan, damit auch die darin aufgeführten baulichen Anpassungs- und Änderungsnotwendigkeiten an und in den Liegenschaften der Feuerwehr Aachen angenommen.

 

Zu diesen Liegenschaften zählen sowohl die Feuer- und Rettungswachen, die Standorte der Berufsfeuerwehr sind, als auch die Feuerwehrhäuser der einzelnen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Aachen.

 

Die Notwendigkeiten, bauliche Maßnahmen in diesen Liegenschaften umzusetzen ergeben sich aus den Vorgaben der Unfallverhütungsvorschriften, den Regelungen zum Arbeitsschutz als auch insgesamt hinsichtlich des baulichen Zustandes der einzelnen Gebäude.

 

Derzeit verfügt die Feuerwehr Aachen über drei Feuerwachen im Stadtgebiet sowie elf Feuerwehrhäuser der einzelnen Einheiten der Freiwilligen Feuerwehr Aachen. Die Feuerwache Süd in Kornelimünster beherbergt die Berufsfeuerwehr als auch den örtlichen Löschzug Kornelimünster der Freiwilligen Feuerwehr.

 

In der Feuerwache Nord ist neben der Berufsfeuerwehr auch der Löschzug Mitte der Freiwilligen Feuerwehr, die CBRN-Einheit (Einheit zur Bekämpfung von chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Risiken) und die Katastrophenschutz-Regieeinheit Logistik stationiert.

 

  1. Priorisierung durch den Brandschutzgutachter

 

Der Gutachter des Brandschutzbedarfsplanes, das Planungsbüro FORPLAN Forschungs- und Planungsgesellschaft für Rettungswesen, Brand- und Katastrophenschutz m.b.H., empfiehlt in dem von ihm erstelltem Brandschutzbedarfsplan eine standortübergreifende Gesamtpriorisierung der baulichen Maßnahmen, die sich wie folgt darstellen:

 

-          Umsetzung des 3. Bauabschnitts der Hauptwache (Logistik)  bis 2020

-          Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Richterich    bis 2021

-          Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Walheim    bis 2022

-          Neuerrichtung einer Feuerwache 4     bis 2023

-          Verlegung und Neuerrichtung des Feuerwehrhauses LZ Mitte  bis 2023

-          Verlegung und Neuerrichtung des Feuerwehrhauses LZ Nord  bis 2023

-          Bauliche Erweiterung und Ertüchtigung der Feuerwache 2  bis 2023

 

Planungsbeginn bis 2023, anschließend Umsetzung:

 

-          Bauliche Entwicklung des Feuerwehrhauses Brand

-          Bauliche Entwicklung des Feuerwehrhauses Laurensberg

-          Ertüchtigung der Feuerwache 3

 

Es ist festzustellen, dass ungeklärte Grundstücksfragen im Zuge der notwendigen Neuerrichtungen die Umsetzungen erheblich erschweren. Ebenso bestehen konkurrierende Bedarfe zu Wohnbebauung, Vereinsnutzungen oder zur Aufrechterhaltung beispielsweise von Kaltluftschneisen.

 

Diese Umstände sind daher verantwortlich dafür, dass mit der Prioritätenliste die aktuelle Situation dargestellt wird, Planungs- und Baufortschritte damit auch von anderen Faktoren abhängig gemacht werden müssen. Dieses kann in der Konsequenz dann auch zu Veränderungen in der Prioritätenliste führen.

 

Der Eigenbetrieb Gebäudemanagement hat in Abstimmung mit FB 37 bereits dort Planungen angestoßen,  wo Grundstücke zur Verfügung stehen:

 

-          Umsetzung III. BA Stolberger Straße Logistik: Architektenausschreibung läuft

-          Feuerwehrhaus Richterich:   Planungsaufträge erteilt

-          Feuerwehrhaus Walheim:   möglicherweise Verbleib  am Standort   -                                                                        Architektenausschreibung kann erfolgen

-          Feuerwache 4:     Standortsuche muss erfolgen

-          LZ Mitte:     Standortsuche muss erfolgen

-          LZ Nord:     Standortsuche muss erfolgen

-          Feuerwache 2 (Süd):    Architektenausschreibung kann erfolgen

-          Feuerwehrhaus Brand:    Erste Planungsergebnisse liegen vor                                                                                        Abhängigkeit von E 18

-          Feuerwehrhaus Laurensberg:   Erste Planungsergebnisse liegen vor –                                                                                     Abhängigkeit von E 18

-          Feuerwache 3 (Nord):    Architektenausschreibung kann erfolgen

 

  1. Standortbezogene Einzelmaßnahmen

 

Umsetzung des 3. Bauabschnitts auf der Hauptfeuerwache (Stolberger Str.)

 

Die zur Verfügung stehende Fläche für eine an den Bedarfen orientierte Umsetzung ist nicht umfänglich vorhanden. Daher bestehen Überlegungen, den Bedarf zu teilen.

 

Bedarfsposition 1:  Funktionsbereiche für den Rettungsdienst (z.B. Desinfektion)

   Büroräume

   Lagerräume

   Werkstätten im Bereich Nachrichtentechnik und Informationstechnologien

 

Bedarfsposition 2: Kfz.-Werkstatt mit zugehörigen Logistikbereichen

 

Für die Bedarfspositionen 1 wurden 2018 Planungsaufträge innerhalb der Verwaltung vergeben. Im Interim werden diese Aufgaben aus temporären Container-Arbeitsplätzen auf dem Bereich der Hauptfeuerwache wahrgenommen.

 

Die Bedarfspositionen 2 werden derzeit im Bereich der ehemaligen Interimswache „Auf der Hüls“ auf dem Gelände der Firma Hammer durchgeführt.

 

Eine umfassende und abschließende Lösung, die geeignet wäre, den aufgeführten Bedarfen gerecht zu werden, ist derzeit nicht vorhanden.

 

Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Richterich

 

Dieses Bauvorhaben soll gemeinsam mit dem Bauvorhaben „Recyclinghof“ umgesetzt werden. Eine Liegenschaft ist vorhanden, der Bebauungsplan befindet sich in Erstellung.

Der derzeit mit den Kostenträgern (Krankenkassen) abzustimmende Rettungsdienstbedarfsplan zeigt weitergehende Erfordernisse zur rettungsdienstlichen Abdeckung im Bereich Richterich auf. Daher soll an diese Liegenschaft auch eine Rettungswache angeschlossen werden.

 

Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Walheim

 

Das bestehende Gebäude in seiner Lage und Infrastruktur ist nicht zukunftsfähig zu ertüchtigen. Durch Verlagerung der Kindertagesstätten-Nutzung in den Kirchberg ergibt sich die Option, durch Abbruch der Kindertagesstätte und des Feuerwehrhauses Platz für ein angemessenes neues Feuerwehrhaus am Standort zu entwickeln. Restflächen des Grundstückes könnten dann dem Wohnungsbau zugeführt werden.

 

Neuerrichtung einer Feuerwache im süd-westlichen Stadtgebiet (auch bezeichnet als „Feuerwache Südwest“, „Feuerwache Aachen-Burtscheid“, „Feuerwache IV“)

 

Die Brandschutzbedarfsplanung hat die Notwendigkeit herausgestellt, durch den Bau einer weiteren Feuerwache eine Verbesserung bei der Erreichung der Wohnbevölkerung im süd-westlichen Stadtgebiet zu erreichen.

 

Der planerisch optimale Standort wurde vom Gutachter im Bereich Siegelallee, Monschauer Straße gesehen. Flächen stehen derzeit nicht sicher zur Verfügung. Bei einem zu geringen Flächenangebot wären die für den Betrieb einer Feuerwache notwendigen Logistikbereiche auszulagern.

 

In der Verwaltung wurden und werden derzeit alternative Flächen in diesem Bereich geprüft, unterschiedliche Nutzungen und Bedarfe haben bislang noch zu keiner abschließenden Festlegung geführt. Im Übrigen wird auf die Vorlage Standort der nach Brandschutzbedarfsplan erforderlichen weiteren Feuer- und Rettungswache im süd-westlichen Stadtgebiet Aachens“ verwiesen.

 

Innenstadtnahe Verlegung (Osten) und Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Löschzug Mitte

 

Um den Arbeits- und Unfallschutz sicherzustellen, wurden Sofortmaßnahmen veranlasst, beispielsweise eine organisatorische Schwarz-Weiß-Trennung zur Vermeidung einer Kontaminationsverschleppung. Ebenso wurden Fahrzeuge im Freien untergestellt, um sichere Bewegungsräume in der zu kleinen Fahrzeughalle zu gewährleisten.

 

Eine alternative, innenstadtnähere, geeignete Liegenschaft ist derzeit nicht vorhanden.

 

Innenstadtnahe Verlegung (Südwesten) und Neuerrichtung des Feuerwehrhauses Löschzug Nord

 

Dieser Löschzug ist derzeit auf der Feuerwache Nord, außerhalb des eigentlichen Einsatzbereiches untergebracht. Hierbei ergeben sich erhebliche räumliche Einschränkungen für alle Nutzungsbereiche, da neben der Feuerwache, der Freiwilligen Feuerwehr Löschzug Nord und den weiteren Einheiten  auch der Ausbildungsbetrieb für Berufsfeuerwehr und Freiwillige Feuerwehr in dieser Liegenschaft durchgeführt wird.

 

Mit einem Neubau im süd-westlichen Stadtgebiet wäre der Löschzug auch im eigentlichen Zuständigkeitsbereich stationiert. Ebenso könnte eine gemeinsame Unterbringung mit dem CBRN-Zug notwendige Flächen auf der hochfrequentierten Feuerwache Nord freiziehen.

 

Um den Arbeits- und Unfallschutz sicherzustellen, wurden Sofortmaßnahmen veranlasst, beispielsweise eine organisatorische Schwarz-Weiß-Trennung zur Vermeidung einer Kontaminationsverschleppung. Ebenso wurden Fahrzeuge im Freien untergestellt, um sichere Bewegungsräume in der zu kleinen Fahrzeughalle zu gewährleisten.

 

Eine alternative, innenstadtnähere, geeignete Liegenschaft ist derzeit nicht vorhanden.

 

Bauliche Entwicklung des Feuerwehrhauses Brand

 

Um den Arbeits- und Unfallschutz sicherzustellen, wurden Sofortmaßnahmen veranlasst, beispielsweise eine organisatorische Schwarz-Weiß-Trennung zur Vermeidung einer Kontaminationsverschleppung. Fahrzeuge wurden umdisponiert, um sichere Bewegungsräume in der zu kleinen Fahrzeughalle zu gewährleisten.

 

Es ist erforderlich, zusätzliche, auch geschlechtergetrennte, Umkleidemöglichkeiten zu schaffen. Weiterhin soll auch dieses Feuerwehrhaus eine Notstromversorgung erhalten, um der Bevölkerung bei einem flächendeckenden Stromausfall als Anlauf-, Informations- und Meldestelle zu dienen.

 

Es werden derzeit planerische Maßnahmen geprüft mit der Fragestellung, inwieweit eine Übernahme der Bauhofliegenschaft für Zwecke der Feuerwehr möglich ist.

 

Bauliche Entwicklung des Feuerwehrhauses Laurensberg

 

Um den Arbeits- und Unfallschutz sicherzustellen, wurden Sofortmaßnahmen veranlasst, beispielsweise eine organisatorische Schwarz-Weiß-Trennung zur Vermeidung einer Kontaminationsverschleppung. Weitere Fahrzeugstellplätze werden erforderlich, um den Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes, beispielsweise zur Stationierung eines Fahrzeuges zur Sicherstellung einer Löschwasserversorgung über lange Wegestrecken gerecht zu werden. Auch hier laufen derzeit planerische Maßnahmen mit der Fragestellung, inwieweit eine Übernahme der Bauhofliegenschaft für Zwecke der Feuerwehr möglich ist. Weiterhin ergeben sich bauliche Anpassungen im Zusammenhang mit baulichen Entwicklungen am Bezirksrathaus Laurensberg, welches an die Liegenschaft der Feuerwehr und des Bauhofes angrenzt.

 

Bauliche Erweiterung und Ertüchtigung der Feuerwehrwache Süd (Kornelimünster)

 

Die bauliche Substanz dieses Gebäudes erfordert eine dringende Sanierung. Zusätzlich ist eine Anpassung der baulichen Struktur an die Erfordernisse des Arbeits- und Unfallschutzes erforderlich. Weiterhin ist eine Neuerrichtung von Ruhe- und Sozialräumen notwendig, einerseits, um  dem gewachsenen Bedarf zu begegnen, anderseits, um die Laufwege zur Fahrzeughalle zu verkürzen zur Optimierung der Ausrückezeiten; einhergehend damit die Sicherstellung von Schwarz-Weiß-Bereichen zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppungen.

 

Die Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen für Fahrzeuge in der Fahrzeughalle ist erforderlich, um den zusätzlichen Bedarf an Brandschutz- und Rettungsdienstfahrzeugen zu decken.

 

Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist ausgeschlossen. Für die Dauer der baulichen Umsetzung wird ein Interimsstandort erforderlich.

 

Ertüchtigung der Feuerwehrwache Nord (Melaten)

 

Eine Sanierung im laufenden Betrieb ist ausgeschlossen. Voraussetzung zur Ergreifung baulicher Maßnahmen ist daher ein Umzug des Löschzuges Nord der Freiwilligen Feuerwehr in einen neuen Standort.

 

Der deutliche Zuwachs an Aus- und Fortbildungsnotwendigkeiten in allen Bereichen von Feuerwehr und Rettungsdienst macht eine räumliche und außenflächenmäßige Anpassung zum Bestehenden erforderlich.

 

Weiterhin ist eine Anpassung der Funktions- und Werkstattbereiche (u.a. Schlauch- und Gerätewerkstatt) erforderlich, auch dadurch, dass eine bauliche Schwarz-Weiß-Trennung zum Schutz vor Kontaminationsverschleppung eingerichtet wird.

 

Die Unterbringung der Fahrzeuge (inkl. der Sonderfahrzeuge) muss den Anforderungen des Unfallschutzes entsprechen. Daher wird eine Erweiterung erforderlich werden.

 

Die hier aufgeführten Maßnahmen werden von der Verwaltung angegangen. Die vorgegebenen Priorisierungsschritte werden eingehalten, sofern auf die für die jeweilige Umsetzung vorhandenen Gegebenheiten zurückgegriffen werden kann. Abweichungen ergeben sich dann, wenn zeitliche Rahmenbedingungen durch äußere Umstände nicht eingehalten werden können.
 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

0

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Ergebnis

0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Der Haushaltsplan 2019 sieht folgende Ansätze für Baumaßnahmen des FB 37 (Planungskosten) vor (Gesellschafterdarlehen E 26)

 

Produkt 021501

 

Maßnahme

HH-Rest aus Vorjahren

Ansatz 2019

Sanierung Feuerwache Nord

95.000 €

 

Neuerrichtung Feuerwache AC-Burtscheid

50.000 €

705.000 €

Umbau Erweiterung Gerätehaus FF Brand

 

25.000 €

Neubau Gerätehaus FF Laurensberg

 

120.000 €

Sanierung Erweiterung Gerätehaus FF Mitte

78.000 €

 

Verlegung FF Nord und CBRN-Zug

116.000 €

 

Erweiterung Feuerwache Süd

140.000 €

 

 

Produkt 021701

 

Maßnahme

HH-Rest aus Vorjahren

Ansatz 2019

Sanierung Feuerwache Nord

60.000

 

Erweiterung Feuerwache Süd

95.000 €

 

 

 

Die Einplanung konkreter investiver Maßnahmen unter Beachtung der Vorschriften des  § 13 KomHVO sowie  der Richtlinien der Leistungsphasen 2 und 3 nach § 34 HOAI erfolgt im Rahmen der Entwurfsplanungen zum Haushalt 2020.

 

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