Kenntnisnahme - FB 61/1193/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bericht über die Maßnahmen der ersten Sitzung der Unfallkommission zu den Unfallhäufungsstellen für das Jahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
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Kenntnisnahme
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07.05.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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15.05.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Haaren
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Kenntnisnahme
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15.05.2019
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Kenntnisnahme
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23.05.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
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Kenntnisnahme
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29.05.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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05.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Sachstandsbericht:
Die Stadt Aachen ist auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu § 44 StVO (Straßenverkehrsordnung) in Verbindung mit dem Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Bauen und Verkehr – III B 3 75 – 05/2 – v. 25.Juni 2017 zur Bildung einer Unfallkommission verpflichtet. Neben den ständigen Mitgliedern (Straßenverkehrsbehörde, Straßenbaulastträger, Polizei) werden regelmäßig die städtischen Verkehrsplaner, die Bezirksregierung als obere Aufsichtsbehörde und die ASEAG an den Beratungen beteiligt. Falls erforderlich werden auch weitere Fachleute einbezogen.
Die Aufgabe der Unfallkommission besteht darin zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen. Bisher hat die Verwaltung ein Mal pro Jahr eine Unfallkommissionssitzung durchgeführt, in der sie sich sowohl mit den aktuellen Unfällen als auch in der Rückschau mit den Unfällen aus dem Vorjahr befasst hat. Ziel der Unfalluntersuchung war und ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit die Verhinderung von Verkehrsunfällen. In der Nachbetrachtung der Sitzung der Unfallkommission aus dem Vorjahr wurde die Wirksamkeit der dort vereinbarten und umgesetzten Maßnahmen überprüft. Abhängig von der jeweiligen Entwicklung wurde über eine Vorjahresunfallhäufungsstelle auch erneut beraten.
Bisher wurden bei der Identifikation der Unfallhäufungsstellen sämtliche Unfälle gleichen Typs (z.B. Abbiegeunfälle) über einen Zeitraum von 12 Monaten ermittelt. Die Festlegung als Unfallhäufungsstelle erfolgte erlasskonform in Abhängig von der täglichen Verkehrsbelastung der jeweiligen Straße.
Entsprechend dem neuem Runderlass werden neben den Unfällen gleichen Typs über einen Zeitraum von drei Jahren auch alle Unfälle ungleichen Typs betrachtet, sofern es sich um Unfälle der Kategorie 1 und 2 (Unfälle mit Toten und Schwerverletzten) und/oder um Unfälle der Kategorie 1-3 (Unfälle mit Toten, Schwerverletzten und Leichtverletzten) unter Beteiligung von Fußgängern und Radfahrern handelt.
Nach Identifikation einer Unfallhäufungsstelle ist nun zwingend spätestens nach Ablauf von drei Monaten eine sogenannte anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen, um möglichst kurzfristig die unfallbegünstigenden Faktoren zu beseitigen. Nach aktueller Einschätzung geht die Verwaltung davon aus, dass mindestens pro Quartal eine anlassbezogene Unfallkommissionssitzung durchzuführen sein wird.
Über die erste Sitzung der Unfallkommission am 15.02.2018 hat die Verwaltung bereits berichtet und zugesagt,
in kurzen Abständen über die weiteren Sitzungen zu berichten.
Am 13.12.2018 hat die erste anlassbezogene Sitzung der Unfallkommission für das Jahr 2018 stattgefunden. Die Polizei hat im Vorfeld der Sitzung entsprechend dem Runderlass grundsätzliche Unfallhäufungsstellen festgelegt.
Die nachfolgend aufgeführten Unfallhäufungsstellen wurden in der Sitzung beraten:
43/3/13-18 Adalbertsteinweg B 258 zwischen Kaiserplatz und Aretzstraße:
Insgesamt ist festzustellen, dass sehr viele dieser Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern geschehen sind. Darüber hinaus ist diese Strecke mit fünfundzwanzig Unfällen in drei Jahren besonders auffällig. Deshalb werden die Unfälle nach ihrer gleichartigen Entstehung oder nach einzelnen Knoten aufgeteilt:
9 Unfälle auf dem Ladestreifen stadtauswärts zwischen sich öffnenden Fahrertüren geparkter Fahrzeuge und vorbeifahrenden Radfahrern:
Von den neun gleichartigen Unfällen geschahen acht im Teilstück zwischen Kaiserplatz und Steffensplatz sowie einer zwischen Steffensplatz und Parkhauszufahrt. Für das 1. Teilstück ist bereits aus einem früheren Beschluss der Unfallkommission eine Ummarkierung der stadtauswärtigen Verkehrsfläche zugunsten eines zusätzlichen Sicherheitstrennstreifens zwischen Ladestreifen und Radfahrstreifen angeordnet worden. Die Verwaltung wollte wegen der seit längerem angekündigten großen Kanalbaumaßnahme im unteren Adalbertsteinweg mit den dazu notwendigen Gelbmarkierungen die Neumarkierung erst danach vornehmen, um die neue Markierung nicht direkt wieder mit Baustellenmarkierungskleber zu verschmutzen. Da der untere Bereich ab Ende der baulichen Mittelinsel jedoch nicht von den Fahrstreifenverschwenkungen erfasst wird, wird die Verwaltung bei geeigneter Witterung diese Ummarkierung zwischen Kaiserplatz und Steffensplatz schnellstmöglich vornehmen. (Hinweis: die Markierung wurde inzwischen umgesetzt)
zwei Unfälle aus Richtung Kaiserplatz zwischen einparkenden Autofahrern und Radfahrern:
Zwei Kraftfahrer haben beim Wechseln auf den Ladestreifen jeweils einen parallelen Radfahrer erfasst. Die Teilnehmer vereinbaren die Ummarkierung abzuwarten, bevor weitere Maßnahmen beschlossen werden.
vier Unfälle in der Einmündung Ottostraße:
Zwei Unfälle sind von ihrer Entstehung sehr untypisch und deshalb nicht vorausschauend zu vermeiden; die beiden anderen Unfälle sind zwischen aus der Ottostraße rechts ausbiegenden KFZ und von rechts den Gehweg Adalbertsteinweg entlang kommenden Fußgängern geschehen. Die ausbiegenden Autofahrer achteten beide nur auf den von links kommenden Fahrzeugverkehr und nicht auf die von rechts kommenden bevorrechtigten Fußgänger, was in vergleichbarer Form auch an anderen Knoten dieses Straßenstücks zu einzelnen Unfällen geführt hat. Eine mögliche Vollsignalisierung aller Knoten verursacht Kosten in Höhe von 30.000€ und wird nicht für verhältnismäßig gehalten. Die Situation wird an dieser Stelle weiter beobachtet.
drei Unfälle in der Einmündung Scheibenstraße/Frankenstraße:
Die Unfälle sind nicht miteinander vergleichbar und es zeigen sich keine verkehrlichen Möglichkeiten zur Vermeidung solcher Unfallursachen. Hier werden keine Maßnahmen ergriffen.
zwei Unfälle in der Einmündung Aretzstraße:
Beide Unfälle sind zwischen Fußgängern aus der Aretzstraße beim Queren der stadteinwertigen Fahrstreifen Adalbertsteinweg und Autofahrern auf dem stadteinwärtigen Adalbertsteinweg entstanden. Ein Fußgänger lief bei Rotlicht zum wartenden Linienbus, bei dem anderen Unfall ist die Schuldfrage nicht zu klären. Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen über die Vollsignalisierung des Knoten sind nicht erkennbar.
ein Unfall in der Einmündung Friedrichstraße:
Ein Kraftfahrer übersieht beim Rechtsausbiegen aus der Friedrichstraße den von rechts kommenden Fußgänger und erfasst ihn (siehe auch vergleichbar Einmündung Ottostraße). Es werden drei Maßnahmen in Erwägung gezogen:
- Auftragen einer Wartelinie
- das Ausschildern mit STOP und Haltlinie an.
- Ausschildern eines ca. 10m langes Haltverbots im Einmündungsbereich zur Verbesserung der Sichtbeziehung
Die Unfallkommission beschließt eine Stufenlösung und fordert zunächst die Einrichtung eines 10m langen Haltverbots in der Friedrichstraße.
Die übrigen Unfälle sind aus einzelnen Fehlverhalten einer der beiden Beteiligten entstanden und bieten keine gleichförmigen Behebungsansätze an. Sie sind in der Beschlussfassung der Unfallkommission deshalb zu vernachlässigen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die bereits angeordnete Ummarkierung der stadtauswärtigen Verkehrsfläche Adalbertsteinweg zwischen Kaiserplatz und Steffensplatz zugunsten eines zusätzlichen Sicherheitstrennstreifens ist bei geeigneter Witterung unverzüglich vorzunehmen. In der einmündenden Friedrichstraße ist ein 10m langes Haltverbot zur Verbesserung der Sicht auf die von rechts kommenden Fußgänger auszuschildern. Ansonsten ist die Unfallentwicklung weiter zu beobachten. (Hinweis: Das Haltverbot wurde inzwischen angeordnet und umgesetzt)
22/3/07-18 Adalbertsteinweg / Elsassstraße / Sedanstraße / Bismarckstraße:
Von den acht registrierten Unfällen werden fünf wegen Unvermeidbarkeit nicht weiter behandelt. Von den drei Rotlichtläufern über die Fußgängerfurt Adalbertsteinweg im Anschluss an die Bismarckstraße sind zwei während einer Straßenbaumaßnahme geschehen, die mittlerweile abgeschlossen ist. Weitere Auffälligkeiten gab es danach nicht.
Beschluss der Unfallkommission:
Wegen des stark gestreuten Unfallbildes ohne erkennbare Schwerpunkte werden keine Maßnahmen beschlossen.
12/3/18 Adenauerallee / Branderhofer Weg:
Zwei der drei Unfälle geschahen bei Dunkelheit und Nässe. Die verursachenden Autofahrer beklagten die schlechte Erkennbarkeit der auf der Fußgängerfurt querenden Fußgänger. Die Teilnehmer vereinbaren, die Möglichkeit einer besseren Ausleuchtung der Fußgängerfurten zu prüfen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Verwaltung prüft die bestehende Beleuchtungssituation im Bereich der Fußgängerfurten und deren mögliche Verbesserung durch Ergänzung zusätzlicher Leuchten oder Aufrüstung der bestehenden Leuchtkörper.
15/3/17-18 Adalbertsteinweg zwischen Beverstraße und Eisenbahnweg:
Alle fünf zur Beratung vorliegenden Unfälle sind aus 2016 und wurden bereits in einer vorausgegangenen Unfallkommissionssitzung behandelt. Die Verwaltung wurde aufgefordert zu prüfen, ob die Fußgängerfurt in Höhe der Robert-Koch-Straße verbreitert werden kann. Die Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Da sich seit der letzten Behandlung in der Unfallkommission keine weiteren Unfälle ereignet haben, werden keine weiteren Maßnahmen ergriffen.
Beschluss der Unfallkommission:
Da seit der letzten Behandlung in der Unfallkommission keine neuen Unfälle hinzugekommen sind, werden keine Maßnahmen beschlossen.
03/15 Nachbetrachtung zur Verlautenheidener Straße zwischen Gut-Knapp-Straße und Endstraße
(Behandlung der UHST 2015 in der UK-Sitzung am 15.06.2016)
In ihrer Sitzung am 15.05.2016 hat die Unfallkommission die Verwaltung beauftragt, die Möglichkeit der Verschiebung der Mittelmarkierung Verlautenheidener Straße in Höhe der Einmündung Kleinheidstraße zugunsten einer Wartefläche für Linksabbieger zu prüfen. Im Ergebnis wäre eine Verbreiterung der Fahrbahn zwecks Vorbeifahrt an wartenden Linksabbiegern nur mit erheblichen straßenbaulichen Maßnahmen und Eingriffen in die vorhandenen baumbestandenen Grünflächen möglich. Da seit einem Jahr in diesem Bereich kein neuer Unfall zu verzeichnen ist, vereinbaren die Teilnehmer wegen Unauffälligkeit dort vorläufig nichts zu verändern.
Beschluss der Unfallkommission:
Auf die Aufweitung des Einmündungsbereiches Verlautenheidener Straße / Kleinheidstraße zur Schaffung eines separaten Wartebereiches für Linksabbieger wird wegen der aktuellen Unfallunauffälligkeit im Moment verzichtet.
11/3/18 Jülicher Straße B1/B 264/Hein-Janssen-Straße
Im Knoten haben sich im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.05.2018 drei Unfälle der Kat. 1-2 ereignet. Der erste Unfall ereignete sich beim Ausparken in Fahrtrichtung Haaren. Der KFZ-Führer verließ ohne zu blinken eine Parklücke, fuhr direkt auf die linke Geradeausspur und kollidierte mit dem nachfolgenden Verkehr.
Der zweite Unfall hat sich beim Kreuzen ereignet. Auf der Jülicher Straße hatte sich ein Rückstau gebildet. Ein KFZ-Führer hat die „Rettungsgasse“ genutzt und ist im Knoten mit einem Fahrzeug zusammengestoßen, das aus der Passstraße fuhr.
Beim dritten Unfall wurde ein Radfahrer von einer aufschlagenden Fahrzeugtüre eines parkenden Fahrzeugs erfasst.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Radverkehrsanlagen der Jülicher Straße im Bereich Passstraße/ Hein-Janssen-Straße werden aufgrund der Behandlung der Jülicher Straße als Unfallstrecke bereits hinsichtlich fehlender Sicherheitsstreifen überplant. Mit dieser Planung werden zukünftig Unfälle mit aufschlagenden Fahrzeugtüren vermieden. Die beiden verbleibenden Unfälle sind auf Fahrfehler zurückzuführen, die nicht durch eine Änderung des Straßenraums beeinflusst werden können.
Es werden keine Maßnahmen beschlossen.
17/3/18 Jülicher Straße B1/ zwischen Rudolfstraße und Thomashofstraße
Innerhalb der Unfallstrecke haben sich vier Unfälle der Kat. 1-2 im Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.05.2018 ereignet. Drei dieser Unfälle sind bereits in der Unfallhäufungsstelle 11-3-18 enthalten. Der vierte Unfall hat sich beim Spurwechsel ereignet. Ein KFZ-Fahrer hat einen Rollerfahrer übersehen. Dieser ist aufgrund einer Notbremsung zu Fall gekommen.
Beschuss der Unfallkommission:
Da bereits drei Unfälle innerhalb der Unfallhäufungsstelle 11-3-18 behandelt wurden, wird nur noch der Spurwechselunfall betrachtet. Der Unfall ist auf einen Fehler beim Spurwechsel zurückzuführen. Mängel im Straßenraum sind nicht zu erkennen.
Es werden keine Maßnahmen beschlossen.
13/3/09-18 Jülicher Straße L136 zwischen Lombardenstraße und Dennewartstraße
Auch hierbei handelt es sich um eine dreijährige Unfallhäufungsstelle. Insgesamt haben sich drei Unfälle der
Kat. 1-2 ereignet. Unfall 1 hat sich vor dem Knoten ereignet. Beim Einfahren in eine Einfahrt aus der linken der beiden Geradeausspuren hat der Fahrzeugführer ein rechts neben sich fahrendes Fahrzeug übersehen, wodurch es zu einem Zusammenstoß gekommen ist.
Der 2. Unfall hat sich beim Verlassen der Kapuzinergasse ereignet. Ein Fahrzeugführer hat den auf dem Radweg querenden Radfahrer trotz des kürzlich angebrachten Verkehrsspiegels nicht gesehen.
Beim 3. Unfall hat ein Fahrzeugführer beim Abbiegen nach rechts in die Lombardenstraße einen auf der Nebenanlage fahrenden Radfahrer übersehen.
Beschluss der Unfallkommission:
Eine Häufung von Unfällen im eigentlichen Sinn ist nicht zu erkennen. Der Unfall an der Kapuzinergasse wurde in der Verkehrsbesprechung am 13.09.2018 behandelt. Da sich nach Montage des Verkehrsspiegels (04.11.2016) nur noch dieser Unfall ereignet hat, wurde vereinbart, keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
Hinsichtlich der beiden anderen Unfälle beschließt die Unfallkommission keine weiteren Maßnahmen.
40/3/18 Jülicher Straße B264/Blücherplatz B264
Insgesamt haben sich fünf Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern und Fußgängern ereignet. Zu Unfall vier liegen keine näheren Informationen zum Unfallhergang vor, so dass dieser bei der Betrachtung nicht berücksichtigt wird.
Unfall eins hat sich ereignet, weil ein Radfahrer, der die Jülicher Straße in Fahrtrichtung Prager Ring befahren hat, auf das falsche Signal gefahren ist und somit die Einmündung Blücherplatz bei Rot gequert hat.
Die restlichen drei Unfälle haben sich ereignet, weil Fußgänger bei Rot gegangen sind. Da dies aber an drei verschiedenen Gehbeziehungen erfolgt ist und die Beteiligten darüber hinaus angegeben haben, dass sie unachtsam waren und einer mit Kopfhörern und Handy abgelenkt war, ist nicht erkennbar, dass Mängel im Verkehrsraum insbesondere an den Signalanlagen vorliegen.
Beschluss der Unfallkommission:
Es werden keine Maßnahmen ergriffen.
5/1/18 Berensberger Straße / Ferberberg
An der Kreuzung Berensberger Straße / Ferberberg haben sich insgesamt drei Unfälle beim Linksabbiegen ereignet: zwei Unfälle beim Linksabbiegen von der Straße Ferberberg in die Berensberger Straße und ein Unfall beim Linksabbiegen von der Hasenwaldstraße in die Berensberger Straße. Die Kreuzung ist sehr übersichtlich und von allen Seiten gut einzusehen. Bei allen Verkehrsunfällen haben die Fahrzeugführer angegeben, dass sie den Gegenverkehr übersehen haben.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass auf der Berensberger Straße Geschwindigkeitskontrollen durch die Verwaltung durchgeführt werden.
9/3/01-18 Berliner Ring L 260 / Charlottenburger Allee
An der Kreuzung Berliner Ring / Charlottenburger Allee haben sich insgesamt vier Unfälle ereignet. Bei einem der Unfälle wurden zwei Fußgänger durch einen Zusammenstoß mit einem Sattelzug schwer verletzt. Es wurde festgestellt, dass den Fußgängern in der südlichen Furt (in Fahrtrichtung Eilendorf) gleichzeitig mit den Linksabbiegern aus der Charlottenburger Allee eine Grünphase zur Verfügung steht.
Die Fußgänger in der Furt nördlicherseits (in Fahrtrichtung Jülicher Straße) können beim Linksabbiegen der Fahrzeuge aus der Breslauer Straße dagegen dort nicht den Berliner Ring queren. Um weitere Unfälle in den Fußgängerfurten zu vermeiden, ist in der südlichen Furt die Grünphase so zu schalten, dass ein Queren für Fußgänger nur möglich ist, wenn der Geradeausverkehr aus Richtung Breslauer Straße in Richtung Charlottenburger Allee freigegeben ist.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass die Grünphase an der Fußgängerfurt (in Fahrtrichtung Eilendorf) an die Grünphase des Geradeausverkehrs aus der Breslauer Straße in Fahrtrichtung Charlottenburger Allee angepasst wird.
16/3/17-18 Alt-Haarener Straße L 136 zwischen Friedenstraße und Haarener Gracht
Auf dem Streckenabschnitt der Alt-Haarener Straße zwischen der Friedenstraße und der Straße Haarener Gracht haben sich insgesamt drei Unfälle ereignet. Der 1. Unfall ereignete sich, als ein Autofahrer die Türe öffnete und ein Radfahrer dort hineinfuhr. In einem weiteren Unfall schleuderte ein alkoholisierter Fahrzeugführer in geparkte Fahrzeuge und dann gegen eine Hauswand. Der 3. Unfall ereignete sich in der Kurve in Höhe der Haarener Gracht, wo das Fahrzeug von der Fahrbahn abkam und mehrere Gegenstände und eine Laterne überfuhr. Bereits in der ersten Sitzung der Unfallkommission wurden derartige Unfälle behandelt mit der Beschlussfassung, dass eine Umplanung der Parkstände im Bereich der Kirche erfolgt.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass die Bewertungen der Unfälle in die bereits beauftragten Planungen für den Bereich der Alt-Haarener Straße einfließen und abschließend die Planentwürfe in der Verkehrsbesprechung beraten werden.
14/3/18 Monschauer Straße B 258 / Raerener Straße K 39 / BAB A 44
An der Kreuzung Monschauer Straße/Raerener Straße/BAB haben sich insgesamt drei Verkehrsunfälle ereignet. Bei der Bewertung der Unfälle an der Örtlichkeit wurde festgestellt, dass oft Fahrzeuge in Fahrtrichtung stadteinwärts verbotswidrig nach links über die markierte Sperrfläche in die Raerener Straße einbiegen bzw. einbiegen wollen.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, dass an den Masten der Lichtsignalanlage rechts und links der Fahrbahn in Fahrtrichtung Stadtmitte die Verkehrszeichen 209-30 (vorgeschriebene Fahrtrichtung geradeaus) angebracht werden.
25/2/01-18 Krefelder Straße B 57/Passstraße/Merowinger Straße
An der Kreuzung Krefelder Straße/Passstraße/Merowinger Straße haben sich insgesamt sieben Verkehrsunfälle ereignet. Die Unfälle an der Örtlichkeit haben sich meist in den Radfahrfurten ereignet, obwohl im Oktober 2015 die Rotmarkierung dort aufgebracht worden sind. Da sich aber seit anderthalb Jahren keine Unfälle mit Radfahrern mehr ereignet haben, geht die Kommission davon aus, dass sich die Wirkung der Roteinfärbung nun eingestellt hat und sich die Fahrzeugführer an die Veränderung gewöhnt haben. Auf das Anbringen eines Gelbblinkers wird zunächst verzichtet.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt vor dem Hintergrund, hier keine weiteren Maßnahmen zu ergreifen.
34/3/07-18 Krefelder Straße B 57/Prager Ring L 260/Eulersweg L 24
An der Kreuzung Krefelder Straße/Prager Ring/Eulersweg haben sich insgesamt fünf Verkehrsunfälle ereignet.
Bei den Unfällen handelt es sich um gleichartige Unfälle, bei denen Links- und Rechtsabbieger mit Fußgängern und Radfahrern zusammengestoßen sind. Gelbblinker zur Warnung sind in der Kreuzung bereits angebracht worden. (Hinweis: inzwischen wurde ein zusätzlicher Gelbblinker für Fußgänger beschlossen)
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt, alle Furten in der Kreuzung rot zu markieren.
23/3/15-18 Pariser Ring/Valkenburger Straße/Forckenbeckstraße
In der Kreisfahrbahn haben sich in der Zeit vom 01.01.2016 bis zum 20.03.2018 insgesamt sieben Unfälle ereignet. Diese Unfallhäufungsstelle fällt in die dreijährige Betrachtung nach den Kategorien 1 – 2 mit mindestens drei Unfällen.
Bei den Unfällen 01, 03 und 06 kollidiertem Kraftfahrzeuge, die vom Pariser Ring über die Ausfahrtsrampe kamen, mit den im Kreis befindlichen Fahrradfahrern. In vergangenen Unfallkommissionensitzungen wurde bereits die Montage des VZ 206 StVO, sowie im Mai 2018 ein abgeändertes nicht amtliches Zusatzschild „Radfahrer von links“, für die vom Pariser Ring ankommenden Verkehre angeordnet.
Bei den Unfällen 02, 04 und 05 kollidierten Kraftfahrzeuge, die den Kreis verlassen wollten, mit den in gleicher Richtung fahrenden Radfahrern. In der letzten Unfallkommissionsitzung wurde beschlossen, die Ausfahrten im Bereich der Radfurten durch Leitschwellen einzuengen. Diese Maßnahme wurde bisher noch nicht umgesetzt.
Bei dem Unfall 07 lässt sich nicht klären, wie dieser geschehen ist.
Beschluss der Unfallkommission:
Die Unfallkommission beschließt die UHST im Rahmen der Wirksamkeitsbetrachtung zu betrachten. Diese erfolgt ein Jahr nach Umsetzung der Maßnahme.
8/1/18 Toledoring
Nach den Beschreibungen haben sich im Bereich der Brücke über der Kohlscheider Straße mit Fahrrichtung Autobahn drei Unfälle ereignet. Dieser Bereich ist erstmalig in Erscheinung getreten.
Bei dem Unfall eins handelt es sich um einen Alleinunfall eines alkoholisierten Fahrers ohne Führerschein, welcher auf glatter Straße ins Schleudern kam.
Kurze Zeit später ereignete sich Unfall zwei, bei dem das erste Fahrzeug an gleicher Stelle ins Schleudern kam und ein weiteres Fahrzeug auffuhr.
Bei dem Unfall drei handelt es sich wieder um einen Alleinunfall auf trockener Fahrbahn, bei dem die Kontrolle über das Fahrzeug verloren wurde.
Beschluss der Unfallkommission:
Bei Außerachtlassung des Unfalles eins erfüllt der Bereich nicht die Voraussetzungen für eine Unfallhäufungslinie und es besteht kein Handlungsbedarf.
21/3/10-18 Seilgraben/Hirschgraben/Neupforte
Es handelt sich um eine wiederkehrende Unfallhäufungsstelle. Insgesamt wurden zwölf Unfälle für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.05.2018 erfasst. Der letzte Unfall ereignete sich am 17.08.2017.
Die Unfälle 01, 02, 05, 06, 08, 10, 11 zeigen die bisher typischen Unfälle auf, bei denen Radfahrer in der Einmündung Neupforte mit vom Hirschgraben kommenden Fahrzeugen zusammengestoßen sind, weil die Fahrzeugführer in der Regel die Radfahrer übersehen haben. Der Unfall 12 ereignete sich in der Zufahrt zum Parkhaus Großkölnstraße. Alle hier aufgeführten Unfälle haben sich bis Mitte August 2017 statt. Auf Beschluss vergangener Unfallkommissionensitzungen wurden Ende August bis Oktober 2017 Piktogramme nach VZ 237 StVO im Verlauf der Radverkehrsanlage aufgebracht; Jahre vorher erfolgte schon eine Roteinfärbung der Radfahrfurt im Einmündungsbereich Neupforte. In der letzten Unfallkommissionssitzung wurde die zusätzliche Markierung des VZ 138 StVO in Verbindung mit VZ 1000-21 StVO vor der Einmündung Neupforte beschlossen. Die Umsetzung der Markierung erfolgte im August/Oktober 2017. Weitere derartige Unfälle haben sich nicht ereignet.
Bei dem Unfall 03 übersah ein linksabbiegendes Fahrzeug einen entgegenkommenden Fahrradfahrer und es kam zum Zusammenstoß.
Der Unfall 04 ereignete sich auf dem Hirschgraben in Fahrtrichtung Ponttor, wo ein einparkendes Fahrzeug einen Radfahrer übersah.
Bei dem Unfall 07 fuhr ein Fahrzeug bei Rot aus der Neupforte in die Kreuzung Hirschgraben/Seilgraben ein und stieß mit einem in Richtung Seilgraben bei Grün fahrenden Fahrradfahrer und einem vom Hirschgraben bei Grün rechts in die Neupforte abbiegenden Fahrzeug zusammen.
Der Unfall 09 ereignete sich, weil ein Radfahrer von der Linksabbiegerspur in Höhe der Parkhauszufahrt auf den Gehweg wechseln wollte und der entgegenkommende Radfahrer eine Notbremsung durchführte und dabei stürzte.
Beschluss der Unfallkommission:
Da sich in den letzten 1,5 Jahren keine Unfälle mehr im Einmündungsbereich Neupforte ereigneten, werden keine weiteren Maßnahmen beschlossen.
10/3/09-18 Boxgraben-Mozartstraße
In diesem Einmündungsbereich haben sich drei Unfälle ereignet.
Bei dem Unfall 1 hat ein linksabbiegendes Fahrzeug den wegen tiefstehender Sonne entgegenkommenden Radfahrer nicht gesehen und es kam zum Zusammenstoß.
Beim Unfall 2 überholte ein Fahrzeug über die Linksabbiegerspur zur Mozartstraße ein in Richtung Schanz vorausfahrendes Fahrzeug und setzte die Fahrt in Richtung Schanz fort. Hierbei stieß dieser dann mit dem entgegenkommenden Linksabbieger zusammen.
Bei dem Unfall 3 handelt es sich um einen Alleinunfall eines alkoholisierten Fahrradfahrers. Zum Unfallhergang liegen keine Informationen vor.
Beschluss der Unfallkommission:
Es sind keine Maßnahmen zur Vermeidung solcher Unfälle möglich.
Fazit:
Der Beschluss der Unfallkommission ist für alle Beteiligten bindend. Das bedeutet, dass die Maßnahmen schnellstmöglich verkehrsrechtlich angeordnet und zeitnah umgesetzt werden sollen. Witterungsbedingte Verzögerungen können allerdings nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus sind die beschlossenen Planungsaufträge in die Wege zu leiten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |