Entscheidungsvorlage - FB 11/0340/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.  Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters empfiehlt er dem Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2019 durch

 

  1. Einrichtung von drei Vollzeitstellen und acht halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und sieben halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  3. Streichung des kw-Vermerkes (kw 2019) an einer bis zum 31. Juli 2019 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn und
  4. Streichung des kw-Vermerkes (kw 2019) an einer bis zum 31. Juli 2019 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft

 

2. Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses beschließt der Rat der Stadt Aachen auf Grundlage der jährlich fortgeschriebenen Kindertagesstättenbedarfsplanung die Veränderung des Stellenplans 2019 durch

 

  1. Einrichtung von drei Vollzeitstellen und acht halben Stellen für ErzieherInnen (auszuweisen nach EG S 8a TVöD-SuE),
  2. Einrichtung von zwei Vollzeitstellen und sieben halben Stellen für Ergänzungskräfte (auszuweisen nach EG S 3 TVöD-SuE),
  3. Streichung des kw-Vermerkes (kw 2019) an einer bis zum 31. Juli 2019 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine/n ErzieherIn und
  4. Streichung des kw-Vermerkes (kw 2019) an einer bis zum 31. Juli 2019 befristet eingerichteten Vollzeitstelle für eine Ergänzungskraft

 

 

 

 

Marcel Philipp

Oberbürgermeister


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Die Stadt Aachen ist Träger von 57 städtischen Kindertageseinrichtungen. Die Personalausstattung für diesen Bereich orientiert sich dem Grunde nach an den gesetzlichen Vorgaben (Anlage I zu § 19 des Kinderbildungsgesetzes [KiBiz]), welche u.a. auf die Anzahl vorhandener Plätze, die jeweiligen Gruppenstrukturen und die angebotenen Betreuungsumfänge in den einzelnen Einrichtungen abstellt. Darüber hinaus sind städtische Standards für diesen Bereich definiert, die ebenfalls in die Stellenbemessung mit einfließen.

Im Rahmen der Fortschreibung der Kindertagesstättenbedarfsplanung ist daher eine Überprüfung und ggfs. Anpassung der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen und einhergehend hiermit der Stellenkontingente für jedes KiTa-Jahr erforderlich.

Unter Zugrundelegung der Bedarfsplanung für das KiTa-Jahr 2019/2020, welche der Kinder- und Jugendausschuss in seiner Sitzung am 05. Februar 2019 und der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 06. März 2019 beschlossenen haben, treten in verschiedenen städtischen Kindertageseinrichtungen Änderungen hinsichtlich der Anzahl an Plätzen bzw. Gruppen und deren Strukturen sowie der sogenannten Buchungskontingente (25, 35 oder 45 Stunden/ Woche) ein.

Nach Prüfung der damit einhergehenden Änderungen ist im ErzieherInnenbereich die Bereitstellung von insgesamt 7,0 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten (VZÄ) erforderlich (Beschlussvorschlag a; drei volle und acht halbe Stellen). Im Bereich der Ergänzungskräfte ergibt sich ein Mehrbedarf von 5,5 VZÄ (Beschlussvorschlag b; zwei volle und sieben halbe Stellen).

Darüber hinaus ist die Streichung zweier kw-Vermerke (bisher kw 2019) an je einer ErzieherInnen- und einer Ergänzungskraftstelle erforderlich (Beschlussvorschlag c und d). Die beiden Stellen wurden befristet für die in der städtischen Kindertageseinrichtung Laurentiusstraße ursprünglich bis zum 31. Juli 2019 eingerichtete Notgruppe bereitgestellt. Da die Gruppe nunmehr weiterhin vorgehalten werden soll, werden die vorhandenen kw-Vermerke gestrichen und die Stellen damit dauerhaft eingerichtet.

Neben den o.g. stellenplantechnischen Veränderungen ergeben sich weitere Stellenverschiebungen zwischen den einzelnen Einrichtungen, die ohne entsprechende Veränderung des Stellenplans realisiert werden können.

 

Die Beteiligung des Gesamtpersonalrates gemäß § 75 Nr. 1 LPVG  (Anhörung) ist erfolgt.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

119.700 € 1

311.600 €

0 €

2.243.000 €

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

-191.900 €

- 2.243.400

 

 

 

Gesamtbetrag Deckungsmöglich-keit / Mittelver-lagerung

130.100

1.800.600 €

Differenz /

+ Verbesserung /

- Verschlechterung gesamtstädtisch

- 61.800 €

- 442.800

 

 

Personalaufwendungen, die im Rahmen der Ausbaumaßnahme „KiTa  Benediktusstraße“ eingeplant wurden. Aufgrund der verzögerten Inbetriebnahme der v.g. Einrichtung stehen Mittel i.H.v. 119.700 € in 2019 im Personalkostenverbund zur Deckung der nunmehr anfallenden Personalkosten zur Verfügung.


Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Bei der Berechnung der Personalkosten für den Personalkostenverbund werden die jeweiligen Durchschnittswerte der KGSt zur Grunde gelegt:

 

Funktion

Entgeltgruppe

KGSt-Wert

Ergänzungskräfte

S 3 TVöD-SuE

45.500 €

ErzieherInnen

S 8a TVöD-SuE

56.500 €

 

 

 

 

 

 

 

Eine Deckung der zusätzlich anfallenden Personalkosten im Rahmen der Kindertagesstätten- bedarfsplanung wird überwiegend  durch vorhandene Mittel im Etat des FB 45 sichergestellt. FB 45 kann hierfür die o.g. Beträge aus dem Betriebskostenzuschuss (PSP Element 4-060101-901-9, 53180000) zur Verlagerung in den Personalkostenverbund anbieten.

 

Diese Mittel basieren auf den im Kinderbildungsgesetz definierten „Kindspauschalen“. Diese sollen pauschal alle Kosten widerspiegeln, die zum Betrieb der KiTa erforderlich sind und bilden die Grundlage für die Finanzierung/Bezuschussung der KiTa. Aus Sicht des öffentlichen Jugendhilfeträgers setzt sich die Pauschale aus dem Landeszuschuss, dem Trägeranteil, den Elternbeiträgen und dem städtischen kommunalen Anteil zusammen.             

Die darüber hinausgehenden Mehrkosten für die Stelleneinrichtungen können 2019 voraussichtlich aufgrund vorhandener Stellenvakanzen im Bereich der städtischen Kindertageseinrichtungen aus dem Personalkostenverbund getragen werden. Sofern aufgrund der aktuell laufenden Maßnahmen des „Konzeptes zur nachhaltigen Personalwirtschaft, Personalentwicklung und Personalförderung in städtischen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen“ eine Besetzungsquote erreicht wird, die eine solche Deckungsmöglichkeit nicht mehr zulässt, werden unterjährig entsprechende überplanmäßige Mittel beantragt.

 

 

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