Kenntnisnahme - FB 61/1164/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Barrierefreie Behindertenparkplätze in der Kapellenstraße vor Hausnummer 33/35 in BurtscheidAntrag der Fraktionen von CDU und SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 13.09.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Anhörung/Empfehlung
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29.04.2019
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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23.05.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, auf Grundlage der vorliegenden Planung Kapellenstrasse_L1_20190129 und Kapellenstraße_RQ1_20190129 und vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019, den Ausführungsbeschluss für die Maßnahmen zur Herstellung der Barrierefreiheit der Behindertenparkplätze in der Kapellenstraße zu fassen.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt die Ausführung der Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit der Behindertenparkplätze in der Kapellenstraße auf Grundlage der Pläne Kapellenstrasse_L1_20190129 und Kapellenstraße_RQ1_20190129, vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2019.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
Der Mobilitätsausschuss hat den, auf Antrag der Alternative für Deutschland vom 12.11.2015 erstellten Bericht der Verwaltung, zur Verbesserung der Barrierefreiheit im Umfeld von Behindertenparkplätzen, am 06.07.2017 einstimmig zur Kenntnis genommen.
Dieser Bericht stellt die Vorgehensweise zur Herstellung / Verbesserung barrierefreier Zugänge zu Standorten mit Behindertenparkplätzen dar und priorisiert Standorte aufgrund ihrer Frequentierung und Lage.
Die Behindertenparkplätze in der Kapellenstraße zählen zu den innerstädtischen Parkplätzen mit einer hohen Frequenz.
Gemäß dem vorliegenden Fraktionsantrag der CDU und SPD in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 13.09.2018 wurde die Verwaltung wie folgt beauftragt:
(1) Überprüfen der Barrierefreiheit der in der Kapellenstraße (vor Hausnummer 33 / 35) in Burtscheid eingerichteten Behindertenparkplätze.
(2) Prüfen, ob im unmittelbaren Umfeld (z.B. auf dem Parkplatz in der Viehhofstraße) geeignete Flächen für (mindestens) zwei Behindertenparkplätze vorhanden sind.
2. Heutige Situation
Die Prüfung der Behindertenparkplätze in der Kapellenstraße ergab, dass die Parkplätze nicht barrierefrei vom Gehweg aus zu erreichen sind. Es wurde eine Planung erstellt, um zukünftig die Barrierefreiheit an diesem Standort herzustellen (siehe Lageplan Kapellenstrasse_L1_20190129 und Querschnitt Kapellenstraße_RQ1_20190129)
Im unmittelbaren Umfeld könnten zwei weitere barrierefreie Behindertenparkplätze auf der vorhandenen Parkplatzfläche zwischen Kapellenstraße Hausnummer 32 und dem Seepferdchen Brunnen angelegt werden.
Dort sind derzeit drei Senkrechtparkplätze vorhanden und der Gastronomiebetrieb in Hausnummer 32 nutzt die schmalen Durchgänge zwischen den parkenden Fahrzeugen, um die Außengastronomie zu bedienen, die sich hinter den Parkplätzen und einem trennenden Grünstreifen mit Strauchbewuchs befindet.
Durch Umwandlung der drei Senkrechtparkplätze in zwei Behindertenparkplätze bliebe ein Streifen von 2,0 Metern übrig, der als Durchgang für Servicekräfte und Gäste dienen könnte. Eine mögliche Herstellung dieser Behindertenparkplätze und des Durchgangs wird in der Planung zur Erneuerung der Platzoberfläche und der Ausstattung des Kapellenplatzes berücksichtigt.
Außerdem wären zwei zusätzliche Behindertenparkplätze auf dem Parkplatz Viehhofstraße, ebenfalls unter Wegfall eines normalen Parkplatzes, möglich. Die dort vorhandene wassergebundene Decke ist für barrierefreie Parkplätze weniger geeignet. Sie würde im Bereich der Behindertenparkplätze durch eine Asphaltdecke mit entsprechendem Unterbau ersetzt.
3. Planung
Die Planung sieht die Anhebung der Fläche der Behindertenparkplätze auf Gehwegniveau vor.
Da sich im Bereich der Behindertenparkplätze ein Baumfeld im Gehweg befindet, das mit dem derzeitigen Platanenbewuchs nicht barrierefrei hergestellt werden kann, wird der zweite Behindertenparkplatz versetzt und zwischen den beiden Stellflächen, auf dem Niveau der Parkplätze, ein Stellplatz für Fahrräder eingerichtet.
Die Fahrradbügel werden auf Vorschlag der Kommission „Barrierefreies Bauen“ parallel zu den parkenden Autos ausgerichtet, um ein Hineinragen von Fahrrädern in die Parkfläche der Autos zu vermeiden.
Die Planung wurde mit der Kommission „Barrierefreies Bauen“ am 16.01.2019 abgestimmt.
Baumbilanz
Es werden keine zusätzlichen Baumfelder angelegt. Die Maßnahme wurde mit dem Umweltamt hinsichtlich des Baumschutzes der vorhandenen Platane während der Baumaßnahme abgestimmt.
Barrierefreiheit
Die Barrierefreiheit ist neben der Herstellung des niveaugleichen Übergangs zwischen Parkplätzen und Gehweg durch Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte für Quer- und Längsneigungen gewährleistet.
Ausbauelemente
Der Ausbau der Fläche ist in einem einheitlichen Standard vorgesehen.
10 cm Betonsteinpflaster 20/10/10
4 cm Brechsand-Splitt-Gemisch 0/5 mm
20 cm HGT 0/45 mm
21 cm Frostschutzschicht 0/45 mm
55 cm Gesamtaufbau
Entwässerung
Zur Entwässerung der Parkplatzfläche und des angrenzenden Gehwegs ist eine innenliegende Rinne vorgesehen, die das Niederschlagswasser in den bereits vorhandenen, zukünftig hochgesetzten Ablauf am Ende der Parkplatzfläche leitet. Neben der dann höher liegenden Parkplatzfläche wird ein zusätzlicher Ablauf benötigt, dessen Entwässerungsleitung an die des bereits vorhandenen Ablaufs anschließen kann, da keine zusätzlichen Niederschlagsmengen abgeleitet werden müssen.
4. Kosten und Finanzierung
Die Baukosten liegen nach Kostenschätzung vom 04.02.2019 bei rund 19.000,- Euro.
Die Maßnahmen zur Verbesserung/Herstellung der Barrierefreiheit von Behindertenparkplätzen werden aus den jährlichen Mitteln des PSP Element 5-120102-900-02400-300-1 für Kleinmaßnahmen im Straßenraum finanziert.
5. Weiteres Vorgehen
Nach der Beschlussfassung wird die Beauftragung für 2019 vorbereitet.
Vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltes 2019 erfolgt die Herstellung der Barrierefreiheit der Behindertenparkplätze in der Kapellenstraße im Haushaltsjahr 2019.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||||||||||
Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 213.578,51* | 213.578,51 | 540.000 | 540.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 213.578,51 | 213.578,51 | 540.000 | 540.000 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
PSP-Element 4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum | ||||||||||||||
konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 117.378,22* | 117.378,22 | 293.100 | 293.100 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 40.000,00 | 40.000,00 | 120.000 | 120.000 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 157.378,22 | 157.378,22 | 413.100 | 413.100 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
*Haushaltsansatz i.H.v. 180.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 33.578,51 €
**Haushaltsansatz i.H.v. 97.700 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 19.678,22 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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114,5 kB
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211,1 kB
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568,9 kB
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(wie Dokument)
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708,4 kB
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5
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(wie Dokument)
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570,1 kB
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