Kenntnisnahme - FB 61/1194/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Anlass

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich beantragte am 10.11.2017 die „Verlagerung der Landesstraße L 259 auf die zukünftige Trasse der Umgehungsstraße des geplanten Neubaugebietes Richtericher Dell“.

Weiterhin hat die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Richterich am 26.02.2018 eine „Verkehrszählung auf der Banker-Feld-Straße und der Forsterheider Straße“ beantragt.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich hat zuletzt in der Sitzung am 31.01.2018 zum Thema Forsterheider Straße beraten und beschlossen, die Anlage eines kombinierten Rad-/Gehwegs auf der Forsterheider Straße aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen. Dennoch hat sie daran festgehalten, einen einfachen befestigten Gehweg anzulegen. Die anschließend vorgesehene Diskussion im Mobilitätsauschuss wurde vom Ausschuss bis auf weiteres zurück gestellt.

 

2. Sachstand

Verkehrsbelastung:

Mit der Straßenverkehrszählung 2015, die auf sämtlichen Bundes- und Landesstraßen nach einer vorgegebenen repräsentativen Systematik durchgeführt wurde, liegen gute Datengrundlagen vor.

Die Verwaltung hatte seinerzeit zusätzlich die Banker-Feld-Straße in die Erhebnung mit eingebracht, um für den gleichen Zeitpunkt ausreichende Daten für benachbarte Straßenverbindungen zu erhalten.

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an einem Normalwerktag beträgt auf der Forsterheider Straße 787 Kfz/24 h. Der Schwerverkehrsanteil lag bei 2,5 % (Quelle: Straßenverkehrszählung des Jahres 2015).

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an einem Normalwerktag beträgt auf der Banker-Feld-Straße 1.845 Kfz/24 h. Der Schwerverkehrsanteil lag im Jahr 2015 bei 2,3 % (Quelle: Straßenverkehrszählung des Jahres 2015).

Die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke an einem Normalwerktag beträgt auf der Horbacher Straße am Ortseingang von Richterich (Bereich Banker-Feld-Straße) 4.221 Kfz/24 h. Der Schwerverkehrsanteil lag bei 3,0 % (Quelle: Straßenverkehrszählung des Jahres 2015).

 

Insgesamt ist die Verkehrsbelastung als eher „niedrig“ einzustufen.

 

Anlage 3 zeigt einen Ausschnitt aus der Verkehrsstärkenkarte der Straßenverkehrszählung 2015 für NRW im nordwestlichen Bereich von Aachen für die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (DTV). In der Grafik des Landesbetriebs Straßen NRW ist die Banker-Feld-Straße nicht dargestellt.

 

Damit gilt der Antrag der SPD-Bezirksfraktion als behandelt.

 

Klassifizierung der Forsterheider Straße:

Die von der SPD-Bezirksfraktion angedachte Herabstufung der L259 Forsterheider Straße zur Kreisstraße bei gleichzeitiger Verlagerung der Landesstraße auf die noch in Planung befindliche Umgehungsstraße/Haupterschließungstraße Richtericher Dell ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, da eine noch nicht vorhandene Straße nicht als Ausgleich dienen kann.

 

Unabhängig davon hat die Verwaltung bei der Städteregion Aachen angefragt, ob sie sich vorstellen kann, eine herabgestufte Forsterheider Straße als Kreisstraße in ihre Baulast zu übernehmen. Aus Sicht der Städteregion Aachen ist die Übernahme der Baulast „nicht denkbar“, da die Forsterheider Straße aus ihrer Sicht nicht die nach dem Straßen- und Wegesetz NRW (StrWG NRW) notwendigen Kriterien für eine Kreisstraße erfüllt. Laut Städteregion Aachen ist die Straße aufgrund ihres Ausbauzustandes und aufgrund des Ausbauquerschnittes nicht dazu geeignet als Kreisstraße eingestuft zu werden. Die Städteregion Aachen empfiehlt, die Forsterheider Straße zur Gemeindestraße herabzustufen

 

Der Vorschlag der Städteregion Aachen, die Forsterheider Straße zur Gemeindestraße herabzustufen, hätte zur Konsequenz, dass die Städte Herzogenrath und Aachen die Straße in ihre Baulast übernehmen müssten. Dazu wurde die Stadt Herzogenrath angeschrieben.

Nach Ansicht der Stadt Herzogenrath kommt der Forsterheider Straße sehr wohl und nach wie vor eine überörtliche Verkehrsbedeutung zu, da sie die einzige Ost-West-Verbindung in diesem Bereich zwischen der Horbacher Straße (L231) und der Roermonder Straße (L232) darstellt. Daher wird die Übernahme der Baulast für die Forsterheider Straße abgelehnt. Diese Auffassung wurde durch den Bau- und Verkehrsausschuss der Stadt Herzogenrath am 22.01.2019 bestätigt.

Der Aachener Stadtbetrieb spricht sich ebenfalls gegen die Übernahme der Baulast für die Forsterheider Straße aus, da auch dort eine Verkehrsbedeutung als übergeordnete Straßenverbindung gesehen wird. Weiterhin verweist der Stadtbetrieb darauf, dass sich durch die Übernahme ein zusätzlicher Aufwand für die Stadt Aachen ergibt, da der Streckenzuwachs nicht ohne personellen Ausgleich übernommen werden kann.

 

3. Fazit und Empfehlung

Eine Verlagerung der Landesstraße L258 von der Forsterheider Straße auf die zukünftige Trasse der Umgehungsstraße und gleichzeitige Herabstufung der Forsterheider Straße ist derzeit nicht möglich.

Gegen eine Herabstufung der Forsterheider Straße wurden von beteiligten Akteuren unterschiedliche z.T. sich widersprechende Argumentationen angeführt, die einer Veränderung der Baulast entgegenstehen.

 

Der Antrag der SPD-Bezirksfraktion gilt damit als behandelt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

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Investive Auswirkungen

Ansatz

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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konsumtive Auswirkungen

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Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

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