Entscheidungsvorlage - BA 3/0168/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren beschließt (vorbehaltlich der Zustimmung der Kämmerin) eine

Teilverwendung der Mittel 2019
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“ (PSP Element 1-011903-300-8, Kostenart
53180000) wie folgt:

   
Grundzuschuss an die im Stadtbezirk gelegenen Grundschulen und Kindertagesstätten
in Höhe von jeweils 500,00 EUR,
Grundschulen: GGS Am Haarbach, KGS Verlautenheide
städt. Kitas: Auf Überhaaren, Eibenweg, Gut-Knapp-Straße
Kitas freier Träger:  Sankt Germanus, AWO-Kita Sternschnuppe
zzgl. Projektzuschuss KGS Verlautenheide 500,00 EUR Rollerstation
gesamt 4.000,00 EUR

 

Grundzuschuss an die im Stadtbezirk gelegenen Jugendeinrichtungen
KOT Regenbogen  900,00 EUR
KOT Arche            700,00 EUR
   

Zuschuss SV Eintracht Verlautenheide zum Kunstrasenplatz 7.500,00 EUR


Zuschuss Eigentümergemeinschaft Spielplatz „Am Gastes“ 10.000,00 EUR

 

Über eine weitere Verwendung der Restmittel in Höhe von 16.900,00 EUR wird in einer
späteren Sitzung beraten und beschlossen.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Für das Jahr 2019 stehen bei PSP Element 1-011903-300-8, Kostenart 53180000
Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche“  Mittel in Höhe von 40.000,00 EUR zur
Verfügung.


1. In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 06.10.2010 wurde angeregt, den im
   Stadtbezirk gelegenen Schulen und Kindertagesstätten aus diesen Mitteln jährlich einen
   Grundbetrag in Höhe von 500,00 EUR zukommen zu lassen. Ebenfalls hat die KGS Verlautenheide
   zur Beschaffung von Rollerständern auf dem Schulhof einen weiteren Projektzuschuss in Höhe von
   500,00 EUR beantragt.

   Für das Jahr 2019 könnten somit als Grundzuschuss und Projektzuschuss 4.000,00 EUR gewährt
   werden:
   Grundschulen: GGS Am Haarbach 500,00 EUR , KGS Verlautenheide 1.000,00 EUR
   städt. Kitas: jeweils 500,00 EUR Auf Überhaaren, Eibenweg, Gut-Knapp-Straße
   Kitas freier Träger:  jeweils 500,00 EUR Pro Futura Kindergarten Sankt Germanus,
   AWO-Kita Sternschnuppe
 

2. Seitens der CDU Bezirksvertretungsfraktion wurde beantragt, auch die beiden Jugend-

  einrichtungen (KOT Regenbogen (Haaren) und Arche (Verlautenheide) mit einem Grundbetrag

  auszustatten. Hier wurde mit Antrag zur Tagesordnung der CDU Bezirksvertretungsfraktion vom

  02.04.2016 angeregt, die KOT Regenbogen mit einem Grundbetrag in Höhe von 900,00 EUR und die
  KOT Arche mit einem Grundbetrag in Höhe von 700,00 EUR aus den bezirklichen  Mitteln zu

  unterstützen.

 

3. Gemäß Beschluss der Bezirksvertretung Aachen-Haaren vom 10.05.2017 soll der SV Eintracht  
    Verlautenheide als Zuschuss zum Kunstrasenplatz in den Jahren 2018 und 2019 jeweils
    7.500,00 EUR erhalten.

 

4. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes 837 Hofenbornstraße im Jahre 2001 wurde den
    Eigentümern der neuen Grundstücke (ehemaliges Speditionsgelände) aufgegeben einen
    privaten Spielplatz zu errichten und dauerhaft zu unterhalten. Dieser Auflage kam die Eigen-
    tümergemeinschaft auch in sehr gute Weise nach und sorgt für einen guten Unterhaltungszustand.
   Trotz aller Bemühungen und Investitionen ist der Spielplatz mittlerweile sehr "in die Jahre

   gekommen" und bedarf einer ordentlichen Sanierung. Zudem ist an der Hofenbornstraße/
   Am Gastes nun ein neues Baugebiet (ehemalige Holzhandlung/Autoverwertung) nahezu
   fertiggestellt, in dem viele junge Familien mit Kindern eingezogen sind und noch einziehen werden.
   Hier hat schon ein Kennenlernen beim dortigen letztjährigen Nachbarschaftsfest stattgefunden.
   Auch die „neuen Nachbarn“ freuen sich über den privaten Spielplatz und wollen/sollen diesen auch
   als Nichteigentümer selbstredend mitnutzen dürfen, genau wie in der Vergangenheit auch die Kinder
   aus der näheren Umgebung, da die schönen Spielplätze in der Umgebung des Neubaugebietes von
   kleinen Kindern aufgrund diverser Straßenüberquerungen nicht selbstständig zu erreichen sind.
   Die Kosten für die Sanierung und Neuanschaffung von guten Spielgeräten ist sehr kostspielig. Für
   die angemessenen Maßnahmen ist ein Kostenrahmen von rd. 20.000,00 EUR vorgesehen.
   Die Eigentümergemeinschaft bittet um einen Zuschuss zu den Investitionen, da der Spielplatz wie
   oben beschrieben auch von vielen Kindern außerhalb der Eigentümergemeinschaft genutzt wird.
   Zur Unterstützung der Sanierung und als Anerkennung, dass die Eigentümergemeinschaft keine
   Kinder bisher ausgeschlossen hat und auch weiterhin dort spielen lässt, soll ein einmaliger
   Zuschuss in Höhe von 10.000,00 EUR gewährt werden.

 

  Es erfolgt somit aus dem PSP Element „Aufwendungen für Zuschüsse an übrige Bereiche
  (PSP Element 1-011903-300-8,  Kostenart 53180000)“ eine Teilverwendung der Mittel

  in Höhe von 23.100,00 EUR.

 

 

  Über eine weitere Verwendung der Restmittel in Höhe von 16.900,00 EUR wird in einer späteren 

  Sitzung beraten und beschlossen.

 

 

 

(Philipp)
Oberbürgermeister

 

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Auswirkungen

finanzielle Auswirkungen PSP Element 1-011903-300-8,  Kostenart 53180000

investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz

20xx ff.

fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt-

bedarf (alt)

Gesamt-

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

fortgeschriebener Ansatz 2019

Ansatz

2020 ff.

fortgeschriebener Ansatz 2020 ff.

Folgekosten
(alt)

Folgekosten
(neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/Sachaufwand

40.000,00

16.900,00

210.000,00

210.000,00

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /                                        -Verschlechterung

0,00

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben / keine ausreichende Deckung vorhanden

 

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