Entscheidungsvorlage - A 61/0227/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstufung von Bundesfernstraßenhier: Umstufungskonzept des Landes NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beteiligt:
- FB 60 - Vertrags-, Vergabe- und Fördermittelmanagement; Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- A 61/30 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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17.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Hinsichtlich der Systematik kann einer Aufstufung
des Aussenrings von der Landesstraße zur Bundesstraße gefolgt werden. Die
nahezu vollkommene Aufhebung der Klassifizierung der Straßen innerhalb des
Aussenringes wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Straßen durch die
Anbindung der Aachener Innenstadt an das Umland sehr wohl regionale bis
überregionale Funktion haben. Finanzielle Beeinträchtigungen wären zukünftig
eher zu erwarten als finanzielle Vorteile.
Einer Verschiebung der OD der Krefelder Straße
stadteinwärts wird nicht zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung soll weiter über folgende
Maßnahmen mit dem Ministerium verhandelt werden:
Aufhebung der Außerortslage der Roermonder Straße
(L231) in Richterich zwischen den Einmündungen Tittardsfeld und Berensberger
Straße
Aufhebung der Außerortslage
der Freunder Landstraße (L220) zwischen den Einmündungen Schroufstraße und
Goertzbrunnstraße.
Aufhebung der Außerortslage des Prager Ring (L 260)
im Bereich Krefelder Straße - Grüner Weg.
Aufhebung der Außerortslage
der Breslauer Straße (L221) im Abschnitt Stolberger Straße - Dresdener Straße.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Das ehemalige Ministerium
für Verkehr, Energie und Landesplanung trat an die Stadt Aachen heran, um - im
Zusammenhang mit der Abstufung autobahnparalleler Bundesstraßen - ein
Umstufungskonzept für Bundes- und Landesstraßen für die Teilregion „Stadt
Aachen“ vorzustellen. Die Umstufung erfordert nach Straßen- und Wegegesetz NRW
das Einvernehmen der Stadt.
Das Konzept des Landes
sieht vor, dass alle Bundesfernstraßen, die sich bisher innerhalb der OD in
städtischer Baulast befinden zu Gemeindestraßen, bzw. zu Landesstraßen
herabgestuft werden sollen.
I.1. Der Entwurf sieht vor,
das große Teile der in der Straßenbaulast der Stadt Aachen befindlichen
Abschnitte des Bundesfernstraßennetzes zu Gemeindestraßen abgestuft werden.
Dies betrifft
‑ bis auf den Abschnitt zwischen
Roermonder Straße und Hansemannplatz („nur“ Abwertung zur Landesstraße) den
gesamten Alleenring [B1],
‑ die gesamten westlichen, südlichen
und östlichen Radialen vom Außenring an (Vaalser Straße [B1], Lütticher Straße
[B264], Eupener Straße/Krugenofen/Kasinostraße [B57],
Robert-Schuman-Straße/Viehhofstraße/Friedrich-Ebert-Allee/Kurbrunnenstraße
[L233], Adalbertsteinweg [B258], Stolberger Straße (Josef-von-Görres-Straße bis
Adalbertsteinweg) [L221]; damit würde kein klassifiziertes Straßennetz mehr aus
dem Südraum in die Innenstadt hinein existieren
Wenn auch keine
Mittelzuweisungen für Unterhaltungsmaßnahmen existieren, so ist für die Zukunft
auf jeden Fall sicher zu stellen, dass auch weiterhin Umbaumaßnahmen nach GVFG
möglich sind. Sicher ist, das der Spielraum der Finanzierung insoweit eingeengt
wird als das für diese Straßen (und auch für deren Nebenanlagen) definitiv
keine Mittel mehr nach dem Bundesverkehrswegeplan oder Landesstraßenbedarfsplan
beantragt werden können. Am Beispiel der B 57 bedeutet dies, das eine
Verlegung von der Eupener Straße auf die Trasse Habsburger Allee, die
perspektivisch von der Verwaltung angedacht ist und für die bereits eine
Flächensicherung erfolgte nur mit Eigenanteilen der Stadt zu finanzieren wäre.
Mit Aufgabe der
Klassifizierung wird insgesamt der Eindruck einer reduzierten Verkehrsbedeutung
vermittelt, woraus u.U. gestiegene Ansprüche der Anlieger an mögliche
Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, etc. resultieren.
I.2. Die Krefelder
Straße (B57) soll innerhalb der bisherigen OD (Bastei bis Prager Ring) zur
Landesstraße heruntergestuft werden. Die OD-Grenze soll dabei stadteinwärts
bis auf Höhe Tivoli verschoben werden. Dieser Maßnahme sollte auf keinen
Fall zugestimmt werden. Für die umgebenden Flächen wurde bereits ein
Rahmenplan erstellt, im Zusammenhang mit der Entwicklung des Landschaftspark
Soers und der angrenzenden Nutzungen besteht ebenfalls besonders großes
Interesse an einer städtebaulichen Entwicklung, in der die Krefelder
Straße ein zentrales Element darstellt.
I.3. Die Josef-von-Görres-Straße
soll im Abschnitt Stolberger Straße bis Europaplatz zur L221 aufgestuft werden.
Diese Maßnahme ist nur vor dem Hintergrund der Anbindung der L221 zu verstehen,
die bei einer Abstufung im Bereich Stolberger Straße ohne Anbindung verbliebe
Aus städtischer Perspektive wäre dann allerdings eher die generelle
Abstufung der L221 sinnvoll, weil dann die Fragen etwa der Anbindung der
Gneisenaustraße (Danzas-Gelände) an die Breslauer Straße (L221) geklärt
werden könnte.
I.4-8. Der gesamte
Außenring soll aufgrund seiner heutigen Funktion zur Bundesstraße
aufgestuft werden.
II.1. Die Jülicher Straße
(B264) wurde bereits in ihrer gesamten Länge zur Landesstraße
abgestuft.
Neben den vorgenannten
Vorschlägen des Ministeriums existieren auch Vorstellungen seitens der
Fachverwaltung, die Änderung von Klassifizierungen zu erwirken.
Aufhebung der Außerortslage
der Roermonder Straße (L231) in Richterich zwischen den Einmündungen Tittardsfeld
und Berensberger Straße. In einem Abschnitt von etwa 800 m ist hier eine
Außerortslage festgelegt, die aufgrund der Bebauungssituation faktisch nicht
mehr existiert. Die Entwicklungsvorstellungen der politischen Gremien
(Radfahrstreifen, ggfs. Anlage eines Bahnhaltepunktes) weisen ebenfalls auf den
Erschließungsbereich hin.
Aufhebung der
Außerortslage der Freunder Landstraße (L220) zwischen den Einmündungen Schroufstraße
und Goertzbrunnstraße. In einem Abschnitt von etwa 400 m ist hier eine
Außerortslage festgelegt, die aufgrund der Bebauungssituation (bestehende und
zukünftige Wohnbebauung) faktisch nicht mehr existiert.
Aufhebung der
Außerortslage des Prager Ring (L 260) im Bereich Krefelder Straße - Grüner Weg. In einem
Abschnitt von etwa 800 m ist hier eine Außerortslage festgelegt, die aufgrund
der Bebauungssituation (nahezu geschlossene Gewerbebebauung) faktisch nicht
mehr existiert.
Aufhebung der
Außerortslage der Breslauer Straße (L221) im Abschnitt Stolberger Straße -
Dresdener Straße. Siehe Diskussion zu I.3.
Die nachfolgenden
Auswirkungen sind bei Umstufungen grundsätzlich zu bedenken:
1. Sollte es zu Umstufungen
kommen, ist in jedem Fall die Verkehrswichtigkeit der Straße durch eine
Sicherung im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen festzuhalten. Damit sind auch
zukünftig GVFG-Mittel zu sichern, da nach Aussage der Bezirksregierung Köln
grundsätzlich keine Unterscheidung/Andersbehandlung zwischen klassifizierten
Straßen und verkehrswichtigen Gemeindestraßen erfolgt.
2. Eine Finanzierung über
§5a BFStrG entfällt bei Abstufungen.
3. Es werden keine
Schlüsselzuweisungen auf Basis des klassifizierten Straßennetzes getätigt. Im
Zusammenhang mit der zu erwartenden Ausweitung der Mautpflicht könnte sich dies
allerdings ändern, da diese zunächst nur auf das Bundesstraßennetz bezogen ist.
4. In ein zukünftiges
Umstufungskonzept sollte auch das Kreisstraßennetz einbezogen werden.
5. Bei einer Abstufung ist
es möglich 10% der Bau- bzw. Umgestaltungskosten beitragsrechtlich den
Anliegern anzurechnen; bei klassifizierten Straßen ist dies nur für die
Nebenlagen möglich.
6. Die straßenrechtliche
Umstufung einer Bundesstraße hat keine verkehrsrechtliche Auswirkung.
Vorschlag der Fachverwaltung:
Hinsichtlich der Systematik kann einer Aufstufung
des Aussenrings von der Landesstraße zur Bundesstraße gefolgt werden. Die
nahezu vollkommene Aufhebung der Klassifizierung der Straßen innerhalb des Aussenringes
wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Straßen durch die Anbindung der
Aachener Innenstadt an das Umland sehr wohl regionale bis überregionale
Funktion haben. Finanzielle Beeinträchtigungen wären zukünftig eher zu erwarten
als finanzielle Vorteile.
Einer Verschiebung der OD der Krefelder Straße
stadteinwärts wird nicht zugestimmt.
Aus Sicht der Verwaltung soll weiter über folgende
Maßnahmen mit dem Ministerium verhandelt werden:
Aufhebung der Außerortslage der Roermonder Straße
(L231) in Richterich zwischen den Einmündungen Tittardsfeld und Berensberger
Straße
Aufhebung der Außerortslage
der Freunder Landstraße (L220) zwischen dern Einmündungen Schroufstraße und
Goertzbrunnstraße.
Aufhebung der Außerortslage des Prager Ring (L 260)
im Bereich Krefelder Straße - Grüner Weg.
Aufhebung der Außerortslage der Breslauer Straße
(L221) im Abschnitt Stolberger Straße - Dresdener Straße.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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