Entscheidungsvorlage - A 61/0227/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Hinsichtlich der Systematik kann einer Aufstufung des Aussenrings von der Landesstraße zur Bundesstraße gefolgt werden. Die nahezu vollkommene Aufhebung der Klassifizierung der Straßen innerhalb des Aussenringes wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Straßen durch die Anbindung der Aachener Innenstadt an das Umland sehr wohl regionale bis überregionale Funktion haben. Finanzielle Beeinträchtigungen wären zukünftig eher zu erwarten als finanzielle Vorteile.

Einer Verschiebung der OD der Krefelder Straße stadteinwärts wird nicht zugestimmt.

 

Aus Sicht der Verwaltung soll weiter über folgende Maßnahmen mit dem Ministerium verhandelt werden:

 

Aufhebung der Außerortslage der Roermonder Straße (L231) in Richterich zwischen den Einmündungen Tittardsfeld und Berensberger Straße

Aufhebung der Außerortslage der Freunder Landstraße (L220) zwischen den Einmündungen Schroufstraße und Goertzbrunnstraße.                           

Aufhebung der Außerortslage des Prager Ring (L 260) im Bereich Krefelder Straße - Grüner Weg.

Aufhebung der Außerortslage der Breslauer Straße (L221) im Abschnitt Stolberger Straße - Dresdener Straße.

 

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das ehemalige Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung trat an die Stadt Aachen heran, um - im Zusammenhang mit der Abstufung autobahnparalleler Bundesstraßen - ein Umstufungskonzept für Bundes- und Landesstraßen für die Teilregion „Stadt Aachen“ vorzustellen. Die Umstufung erfordert nach Straßen- und Wegegesetz NRW das Einvernehmen der Stadt.

 

Das Konzept des Landes sieht vor, dass alle Bundesfernstraßen, die sich bisher innerhalb der OD in städtischer Baulast befinden zu Gemeindestraßen, bzw. zu Landesstraßen herabgestuft werden sollen.

 

I.1. Der Entwurf sieht vor, das große Teile der in der Straßenbaulast der Stadt Aachen befindlichen Abschnitte des Bundesfernstraßennetzes zu Gemeindestraßen abgestuft werden. Dies betrifft


 

       bis auf den Abschnitt zwischen Roermonder Straße und Hansemannplatz („nur“ Abwertung zur Landesstraße) den gesamten Alleenring [B1],

 

       die gesamten westlichen, südlichen und östlichen Radialen vom Außenring an (Vaalser Straße [B1], Lütticher Straße [B264], Eupener Straße/Krugenofen/Kasinostraße [B57], Robert-Schuman-Straße/Viehhofstraße/Friedrich-Ebert-Allee/Kurbrunnenstraße [L233], Adalbertsteinweg [B258], Stolberger Straße (Josef-von-Görres-Straße bis Adalbertsteinweg) [L221]; damit würde kein klassifiziertes Straßennetz mehr aus dem Südraum in die Innenstadt hinein existieren

 

Wenn auch keine Mittelzuweisungen für Unterhaltungsmaßnahmen existieren, so ist für die Zukunft auf jeden Fall sicher zu stellen, dass auch weiterhin Umbaumaßnahmen nach GVFG möglich sind. Sicher ist, das der Spielraum der Finanzierung insoweit eingeengt wird als das für diese Straßen (und auch für deren Nebenanlagen) definitiv keine Mittel mehr nach dem Bundesverkehrswegeplan oder Landesstraßenbedarfsplan beantragt werden können. Am Beispiel der B 57 bedeutet dies, das eine Verlegung von der Eupener Straße auf die Trasse Habsburger Allee, die perspektivisch von der Verwaltung angedacht ist und für die bereits eine Flächensicherung erfolgte nur mit Eigenanteilen der Stadt zu finanzieren wäre.

 

Mit Aufgabe der Klassifizierung wird insgesamt der Eindruck einer reduzierten Verkehrsbedeutung vermittelt, woraus u.U. gestiegene Ansprüche der Anlieger an mögliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen, etc. resultieren.

 

I.2. Die Krefelder Straße (B57) soll innerhalb der bisherigen OD (Bastei bis Prager Ring) zur Landesstraße heruntergestuft werden. Die OD-Grenze soll dabei stadteinwärts bis auf Höhe Tivoli verschoben werden. Dieser Maßnahme sollte auf keinen Fall zugestimmt werden. Für die umgebenden Flächen wurde bereits ein Rahmenplan erstellt, im Zusammenhang mit der Entwicklung des Landschaftspark Soers und der angrenzenden Nutzungen besteht ebenfalls besonders großes Interesse an einer städtebaulichen Entwicklung, in der die Krefelder Straße ein zentrales Element darstellt.

 

I.3. Die Josef-von-Görres-Straße soll im Abschnitt Stolberger Straße bis Europaplatz zur L221 aufgestuft werden. Diese Maßnahme ist nur vor dem Hintergrund der Anbindung der L221 zu verstehen, die bei einer Abstufung im Bereich Stolberger Straße ohne Anbindung verbliebe Aus städtischer Perspektive wäre dann allerdings eher die generelle Abstufung der L221 sinnvoll, weil dann die Fragen etwa der Anbindung der Gneisenaustraße (Danzas-Gelände) an die Breslauer Straße (L221) geklärt werden könnte.

 

I.4-8. Der gesamte Außenring soll aufgrund seiner heutigen Funktion zur Bundesstraße aufgestuft werden.

 

II.1. Die Jülicher Straße (B264) wurde bereits in ihrer gesamten Länge zur Landesstraße abgestuft.

 

 

Neben den vorgenannten Vorschlägen des Ministeriums existieren auch Vorstellungen seitens der Fachverwaltung, die Änderung von Klassifizierungen zu erwirken.

 

Aufhebung der Außerortslage der Roermonder Straße (L231) in Richterich zwischen den Einmündungen Tittardsfeld und Berensberger Straße. In einem Abschnitt von etwa 800 m ist hier eine Außerortslage festgelegt, die aufgrund der Bebauungssituation faktisch nicht mehr existiert. Die Entwicklungsvorstellungen der politischen Gremien (Radfahrstreifen, ggfs. Anlage eines Bahnhaltepunktes) weisen ebenfalls auf den Erschließungsbereich hin.

 

Aufhebung der Außerortslage der Freunder Landstraße (L220) zwischen den Einmündungen Schroufstraße und Goertzbrunnstraße. In einem Abschnitt von etwa 400 m ist hier eine Außerortslage festgelegt, die aufgrund der Bebauungssituation (bestehende und zukünftige Wohnbebauung) faktisch nicht mehr existiert.

 


Aufhebung der Außerortslage des Prager Ring (L 260) im Bereich Krefelder Straße - Grüner Weg. In einem Abschnitt von etwa 800 m ist hier eine Außerortslage festgelegt, die aufgrund der Bebauungssituation (nahezu geschlossene Gewerbebebauung) faktisch nicht mehr existiert.

 

Aufhebung der Außerortslage der Breslauer Straße (L221) im Abschnitt Stolberger Straße - Dresdener Straße. Siehe Diskussion zu I.3.

 

Die nachfolgenden Auswirkungen sind bei Umstufungen grundsätzlich zu bedenken:

 

1. Sollte es zu Umstufungen kommen, ist in jedem Fall die Verkehrswichtigkeit der Straße durch eine Sicherung im Verkehrsstraßennetz der Stadt Aachen festzuhalten. Damit sind auch zukünftig GVFG-Mittel zu sichern, da nach Aussage der Bezirksregierung Köln grundsätzlich keine Unterscheidung/Andersbehandlung zwischen klassifizierten Straßen und verkehrswichtigen Gemeindestraßen erfolgt.

 

2. Eine Finanzierung über §5a BFStrG entfällt bei Abstufungen.

 

3. Es werden keine Schlüsselzuweisungen auf Basis des klassifizierten Straßennetzes getätigt. Im Zusammenhang mit der zu erwartenden Ausweitung der Mautpflicht könnte sich dies allerdings ändern, da diese zunächst nur auf das Bundesstraßennetz bezogen ist.

 

4. In ein zukünftiges Umstufungskonzept sollte auch das Kreisstraßennetz einbezogen werden.

 

5. Bei einer Abstufung ist es möglich 10% der Bau- bzw. Umgestaltungskosten beitragsrechtlich den Anliegern anzurechnen; bei klassifizierten Straßen ist dies nur für die Nebenlagen möglich.

 

6. Die straßenrechtliche Umstufung einer Bundesstraße hat keine verkehrsrechtliche Auswirkung.

 

 

Vorschlag der Fachverwaltung:

 

Hinsichtlich der Systematik kann einer Aufstufung des Aussenrings von der Landesstraße zur Bundesstraße gefolgt werden. Die nahezu vollkommene Aufhebung der Klassifizierung der Straßen innerhalb des Aussenringes wird als nicht sinnvoll erachtet, da die Straßen durch die Anbindung der Aachener Innenstadt an das Umland sehr wohl regionale bis überregionale Funktion haben. Finanzielle Beeinträchtigungen wären zukünftig eher zu erwarten als finanzielle Vorteile.

Einer Verschiebung der OD der Krefelder Straße stadteinwärts wird nicht zugestimmt.

 

Aus Sicht der Verwaltung soll weiter über folgende Maßnahmen mit dem Ministerium verhandelt werden:

 

Aufhebung der Außerortslage der Roermonder Straße (L231) in Richterich zwischen den Einmündungen Tittardsfeld und Berensberger Straße

Aufhebung der Außerortslage der Freunder Landstraße (L220) zwischen dern Einmündungen Schroufstraße und Goertzbrunnstraße.                           

Aufhebung der Außerortslage des Prager Ring (L 260) im Bereich Krefelder Straße - Grüner Weg.

Aufhebung der Außerortslage der Breslauer Straße (L221) im Abschnitt Stolberger Straße - Dresdener Straße.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Sind zurzeit nicht abschätzbar.

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Anlagen

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