Kenntnisnahme - FB 61/1208/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung der Ausschreibung Trierer Straße Nebenanlage zwischen Schopenhauer- und Neuhausstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/700
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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15.05.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Am 22.3.2018 fand zu der Ausbauplanung eine Bürgerinformation unter Leitung der Abteilungsleiterin Straßenneubau Frau Poth statt. Die dort erörterten Wünsche und Anregungen wurden, wo möglich, in die Planung übernommen.
Die Maßnahme wurde am 3.5.2018 durch den Mobilitätsausschuss zur Ausführung, mit Empfehlung durch die Bezirksvertretung Aachen Mitte vom 11.4.2018, beschlossen.
Auf Grund von Arbeitsauslastung der Fachabteilung wurde die Maßnahme auf den Herbst 2018 verschoben. Zu dieser Zeit zeichnete sich bei parallel ausgeschriebenen Maßnahmen eine Preissteigerung im Straßenbau ab. Auf Basis dieser Erkenntnis ist die Kostenberechnung aus der Vorlage Mai 2018 überarbeitet und auf den Stand der nun bekannten Preise angepasst worden. Da diese Preisanpassung den Haushaltsansatz 2018 überstieg, hat man in den Haushalt 2019 zusätzlich 100.000 € eingestellt.
Die Maßnahme wurde am 27.2.2019 submittiert.
Die Submission ergab eine nochmalige Preiserhöhung im Straßenbau von 24,13%, die die Fachabteilung nicht für wirtschaftlich erachtete. Die Ausschreibung wurde aufgehoben.
Die Submissionsergebnisse sind ausgewertet worden und ergaben in den Aushubpositionen extrem hohe Preisansätze. Um diese LV Positionen noch detaillierter und somit auch kostengünstiger ausschreiben zu können wurde ein erneutes Bodengutachten beauftragt, das in kürze durchgeführt wird.
Parallel hierzu wurde am 13.5.2019 eine Schürfung um die 4 verbleibenden Bäume vorgenommen.
Aus diesen Erkenntnissen wird gemeinsam mit dem Umweltamt der Umgang mit den hoch liegenden Wurzeln abgestimmt. Abhängig von dem Ergebnis der Schürfung kann es zur Reduzierung der Kosten in der Ausführung kommen. Bei günstig, tiefer liegenden Wurzeln kann von dem aufwendigen Einsatz des Saugbaggers im gesamten Kronentraufbereich abgesehen werden.
Eine erneute Ausschreibung der Maßnahme ist nach Zusammenstellung aller Auswertungen für Juli 2019 vorgesehen.