Entscheidungsvorlage - FB 68/0118/WP15

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen - Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Verkehrsausschuss den Baubeschluss zum Umbau der Trierer Straße, 1. BA zu fassen, vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers.

 

 

Der Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Umbau der Trierer Straße, 1. BA, vorbehaltlich der Bewilligung des Zuschussgebers.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Allgemeines

 

Die Trierer Straße ist eine Bundesstraße mit überregionaler Bedeutung. Sie ist eine der wichtigsten Ausfallstraßen Aachens nach Süden in Richtung Eifel, und über den Abzweig in die Freunder Landstraße (L220) in Brand ist die Nachbarstadt Stolberg erreichbar.

Insbesondere im ersten umzubauenden Abschnitt zwischen Debyestraße und An der Unterbahn ist die Trierer Straße durch die Anbindung u.a. des Gewerbegebietes Eilendorf-Süd an die Autobahn stark verkehrsbelastet. Im Bereich der BAB-Auffahrten wird die Trierer Straße mit maximal ca. 28.000 Kfz zwischen 7:00 und 19:00 Uhr in ihrer städtebaulichen und verkehrlichen Funktion stark beeinträchtigt. Zudem fahren noch insgesamt neun Buslinien (ca. 290 Busse) über diese wichtige ÖV-Achse.

 

Im ersten Bauabschnitt gibt es nur wenig Bebauung. Dieser Abschnitt wird vor allem durch den Autobahnanschluss geprägt. Einzelne Häuser stehen im Bereich der Autobahnzufahrten, die durchgehende Bebauung in Richtung Brand beginnt erst hinter der Autobahnauffahrt Richtung Aachener Kreuz.

 

Der erste Bauabschnitt hat eine Länge von etwa 480 m, dazu kommen noch etwa 170 m in der Debyestraße, die im Einmündungsbereich der Trierer Straße um eine zweite Linksabbiegerspur verbreitert werden soll.

 

 

2. Vorhandener Zustand

 

Verkehrlich und funktional entspricht die Trierer Straße nicht mehr den Anforderungen an die heutigen Verkehrsverhältnisse. Der Straßenquerschnitt variiert von ca. 19,00 m an der schmalsten bis ca. 29,00 m an der breitesten Stelle in der Ortsmitte von Brand. Eine Neuordnung der Verkehre und Neugliederung des Straßenraumes ist dringend notwendig, um eine Verbesserung der Bedingungen für alle Verkehrsteilnehmer herbeizuführen, denn:

S                    die Gehwegbreiten unterschreiten teilweise die notwendigen Mindestbreiten (Schulwegsicherung),

S                    der Deckenaufbau stammt aus den 50er Jahren und entspricht nicht der notwendigen Bauklasse,

S                    die Fahrstreifenaufteilung entspricht nicht mehr den heutigen Verkehrsmengen.

 

Der erste Bauabschnitt von Debyestraße bis An der Unterbahn ist kaum angebaut. Hier befindet sich eine stark frequentierte Tankstelle. Aufgrund der Lage zwischen den beiden BAB-Auffahrten der A 44 mit den entsprechenden Abbiegebeziehungen weist dieser Bereich heute fünf Fahrstreifen auf. Die Leistungsfähigkeit der beiden signalisierten Knoten zur Autobahn ist erschöpft; die Anlage zusätzlicher Fahrstreifen bzw. Abbiegestreifen ist erforderlich.

 

Auf der westlichen Seite ist ein Zweirichtungsradweg - als Teil des Aachener Radwegenetzes - aus Aachen kommend vorhanden.

Es gibt keine Parkstände im öffentlichen Straßenraum, was auf Grund der geringen angrenzenden Bebauung kein Problem ist.

Der Gehweg ist an der schmalsten Stelle im Bereich einer Bushaltestelle nur 1,50 m breit, was beim Ein- und Ausstieg zu Problemen zwischen Fahrgästen und den übrigen Fußgängern führt.

 

 

3. Planung

 

Auf der Grundlage der am 14. und 15. Mai 2003 in der Bezirksvertretung Aachen-Brand und im Verkehrsmanagementausschuss vorgestellten Entwurfspläne wurde die jetzt vorliegende Ausbauplanung erarbeitet.

Die nachfolgend beschriebene Planung soll folgende Ziele erfüllen, die zur Verbesserung der verkehrlichen und funktionalen Belange sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmer beitragen:

S                    Erhöhung der Leistungsfähigkeit des motorisierten Individualverkehrs durch zusätzliche Fahrstreifen,

S                    erstmaliger Fahrbahndeckenaufbau nach erforderlicher Bauklasse,

S                    Verbesserung der Lage und Länge der Bushaltestellen (möglicher späterer Einsatz von Doppelgelenkbussen),

S                    Verbreiterung der Gehwege.

 

Die Planung für den ersten Bauabschnitt sieht vor, dass ein 3 m breiter Beidrichtungsradweg (einschl. Sicherheitsstreifen) in Fortführung des bestehenden Radweges als Bordsteinradweg auf der Westseite bis zur Einmündung der BAB-Auffahrt Richtung Aachener Kreuz angelegt wird. Aufgrund des engen Straßenquerschnittes im Bereich der Bushaltestelle Eckener Straße stadtauswärts beginnt hier ein ca. 2,50 m breiter kombinierter Geh- /Radweg, der wegen der geringen Fußgängerfrequenz in diesem locker bebauten Abschnitt möglich ist.

 

Im Knoten Debyestraße soll durch zwei zusätzliche Abbiegespuren nach Brand sowie die verbesserte Anordnung der Fahrstreifen die Leistungsfähigkeit erhöht und ein Unfallhäufungspunkt entschärft werden. Die Fahrbahn zwischen der BAB-Auffahrt Richtung Düsseldorf und der Eckener Straße erfährt gegenüber heute eine Aufweitung, so dass sich ein zusätzlicher Linksabbiegestreifen Richtung Autobahnauffahrt unterbringen lässt; zusätzlich wird der Linksabbiegestreifen so angeordnet, dass er nicht mehr direkt gegenüber dem vorrangigen Geradeausverkehr warten muss.

 

Die Bushaltestelle Eckener Straße stadteinwärts wird dafür südlich auf die andere Seite der Einmündung Eckener Straße verlegt; hierdurch kann der bisher zu schmale Gehweg auf 2,00 m und die neue Wartefläche für Fahrgäste deutlich verbreitert werden.

 

In diesem Abschnitt werden wegen des engen Straßenquerschnittes keine Parkstreifen und keine Begrünung vorgesehen.

 

 

4. Straßenbau

 

Für den Umbau der Trierer Straße und der Kreuzung Debyestraße ist ein Vollausbau erforderlich. Die Fahrbahn wird gem. RStO 01 erneuert. Als Befestigung ist ein Asphaltoberbau vorgesehen.

 

Die Befestigung des Radweges, der Gehwege und Grundstückszufahrten wird ortsüblich mit Betonsteinpflaster bzw. mit Betonplatten ausgeführt.

 

Die Breiten der einzelnen Teileinrichtungen betragen:

Fahrstreifen:        3,00 m - 3,25 m

                          Zwischen der BAB-Auffahrt Richtung Aachener Kreuz und Eckener Straße ist aus Platzgründen statt zwei separater Fahrstreifen ein überbreiter Fahrstreifen von 5,50 m Breite vorgesehen.

Gehwege:           2,00 m - 2,80 m

Zweirichtungsradweg

einschl. Sicherheitsstreifen:      3,00 m

komb. Geh-/Radweg:      min. 2,50 m

 

Als Regelquerneigung wurde für alle Teileinrichtungen 2,5 % angenommen. Geringe Abweichungen sind aus topographischen Gründen möglich. In Einfahrtsbereichen beträgt die Querneigung max. 6 %.

 

 

5. Sonstiges

 

Die Beleuchtung wird im Zuge der Baumaßnahme überprüft und ggf. angepasst.

Eine Werbetafel an der Ecke Debyestraße / Trierer Straße muss wegen der geänderten Bordsteinführung versetzt werden.

 

 

6. Bauzeit

 

Als Bauzeit sind ca. 15 Monate vorgesehen.

 

 

7. Finanzierung

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme ATrierer Straße, Umbau, 1. BA von Debyestraße bis An der Unterbahn@ betragen voraussichtlich 1,7 Mio i.

 

Die Maßnahme ist im Investitionsprogramm 2005 unter der Haushaltsstelle 9.66000.95230.5 AB 258 - Trierer Straße, Ortslage Brand, Umbau@ und in der für 2005 genehmigten Korridorliste enthalten.

 

Eine Förderung nach GVFG ist in Aussicht gestellt, aber noch nicht abschließend bewilligt. Der Finanzierungsantrag wurde bereits im November 2004 gestellt.

 

Gemäß ' 8 KAG NW werden Anliegerbeiträge erhoben, da durch den vorgenannten Ausbau infolge der funktionalen Neuaufteilung der Gesamtfläche und der Art der Befestigung das Tatbestandsmerkmal der Erweiterung / Verbesserung erfüllt ist.

Die Einstufung der Trierer Straße im vg. Abschnitt erfolgt gem. ' 3 Abs. 5 Buchstabe c der städtischen Beitragssatzung als Hauptverkehrsstraße. Der Anteil der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand beträgt gem. ' 3 Abs. 3 Nr. 3 Buchstaben a, b, c, d, e, der städtischen Satzung für die Teileinrichtung

 

a)     Fahrbahn   -   10 %   - bei einer anrechenbaren Breite von 8,50 m

b)     Radweg     -   10 %   - bei einer anrechenbaren Breite von 1,70 m

c) Parkstreifen -   50 %   - bei einer anrechenbaren Breite von 2,00 m

d)     Gehweg     -   50 %   - bei einer anrechenbaren Breite von 2,50 m

e) Oberflächenentwässerung -   10 %   -

e) Beleuchtung -   10 %   - sofern es sich um eine Erneuerung / Ergänzung

                        i. S. des Straßenbeleuchtungsvertrages handelt

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen:

Es werden Baukosten in Höhe von etwa 1.700.000 i anfallen. Die Mittel sind im Haushaltsplan  2005 enthalten.

Eine Förderung nach GVFG zu 75 % ist in Aussicht gestellt, der Bewilligungsbescheid liegt jedoch noch nicht vor. Weiterhin werden Anliegerbeiträge nach ' 8 KAG NW erhoben.

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