Entscheidungsvorlage - FB 68/0131/WP15
Grunddaten
- Betreff:
-
Schleidener Straße, Verkehrsberuhigung im Ortseingang Friesenrath aus Richtung Eifel;Bürgerantrag einiger Anwohner, vertreten durch Frau Inge Schröder, Schleidener Straße 328, 52076 Aachen, vom 16.11.2004
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Verkehr und Tiefbau
- Verfasst von:
- FB 68/23
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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17.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Verkehrsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, den Bereich zwischen Zufahrt Schleidener Straße 334 und dem Standort der Ortstafel in beiden Fahrtrichtungen durch Verkehrszeichen 274-55 StVO auf 50 km/h zu beschränken und den restlichen Abschnitt zwischen Haus 334 und Einmündung Kalkhäuschen auf 70 km/h in beiden Fahrtrichtungen zu begrenzen. Die Verwaltung wird beauftragt, eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage aufzustellen sowie die Montage von Schutzplanken am Rande des gemeinsamen Rad-/ Gehweges zur Absicherung gegenüber dem Kfz-Verkehr zu prüfen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Schreiben vom 16.11.2004 beantragen 22 Anwohner der Häuser Schleidener Straße 316 bis 334 sowie Friesenrather Weg 84 bis 106 das Versetzen der Ortstafel auf der Schleidener Straße vom jetzigen Standort am ehemaligen „Friesenrather Hof“ zur Zufahrt des Hauses 334 (ca. 460 m). Begründet wird dies mit der Sorge um die Sicherheit der Fußgänger und Fahrradfahrer in diesem Kurvenbereich.
Die Verwaltung hat diesen Antrag mit einer ablehnenden Stellungnahme der Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster zugeleitet, weil die Verwaltungsvorschriften zu Z. 310 StVO „Ortstafel“ (§ 42 Abs. 3 StVO) den Standort der Ortstafel „ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort festlegen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straßen beginnt oder endet“.
Die Häuser 316 – 334 bilden diese geschlossene Bebauung nicht.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat trotz der dargelegten rechtlichen Hindernisse in ihrer Sitzung am 16.03.2005 einstimmig beschlossen, die Ortstafel auf der B 258 in Höhe des Hauses Schleidener Straße 334 aufzustellen.
Die Verwaltung ist weiterhin der Auffassung, dass mit Ortstafeln nicht alle zum Ort gehörenden Häuser eingefasst werden sollen, sondern lediglich die geschlossene Bebauung, bei der auch querende Fußgänger, verstärktes Ein- und Ausparken sowie entsprechende Bremsvorgänge auftreten. Die in Rede stehenden einzelnen Wohnhäuser 316 – 334 befinden sich in der Innenkurve der Schleidener Straße und haben den gemeinsamen Rad-/Gehweg auf ihrer Seite. Fußgänger und Radfahrer brauchen die Bundesstraße in diesem Bereich nicht zu überqueren. Unfälle durch aus der Kurve getragene Fahrzeuge haben keine ursächliche Auswirkung auf die Gebäude in der Innenkurve. Schließlich haben die insgesamt fünf Unfälle in den letzten 4 Jahren im angesprochenen Ortseingangsbereich keinen Schwerpunkt in unangemessener Geschwindigkeit, der durch eine geringere erlaubte Höchstgeschwindigkeit vermieden worden wäre.
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW als für diesen Bereich der Bundesstraße zuständiger Straßenbaulastträger teilt die vorgenannte Auffassung. Das Verkehrsaufkommen von 7.000 Kfz/24 h sowie 750 Kfz/Spitzenstunde für beide Fahrtrichtungen zusammen lassen ausreichende Zeitlücken zu, um die Straße zu überqueren oder mit einem Fahrzeug in die Straße einzubiegen. Die Straße ist in diesem Bereich übersichtlich und weitestgehend anbaufrei. Die bestehende Geschwindigkeitsbeschränkung von 70 km/h ist geeignet, die Kraftfahrer sicher auf diesem Straßenstück zu leiten.
In einem auf Vorschlag des Bezirks und Dezernat III vereinbarten Ortstermin am 29.08.2005 mit den Anwohnern und einem Vertreter des Landesbetriebs Straßenbau NRW wurde nach alternativen Lösungen gesucht, um das von den Anwohnern beobachtete Gefährdungspotenzial durch zu schnell fahrende Fahrzeuge insbesondere für Kinder zu minimieren.
Zugesagt wurde von Dezernat III die Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsstelle, um das vorgegebene Tempo zu realisieren. Diese Maßnahme liegt in der Zuständigkeit der Stadt Aachen.
Geprüft werden sollte:
• Den Streckenabschnitt von Relais Königsberg bis zum Haus Schleidener Straße 328 durchgehend von 100 km/h auf 70 km/h zu begrenzen,
• ab Haus 328 bis zur Ortstafel die Geschwindigkeit von 70 km/h auf 50 km/h zu begrenzen
• und eine Schutzplanke zwischen Fahrbahn und Rad-/Gehweg in der Innenkurve zu errichten.
Die Überlegung der Anlage einer Schutzplanke wird vom Landesbetrieb noch geprüft.
Die Reduktion der Geschwindigkeiten von 70 km/h auf 50 km/h lehnt der Landesbetrieb mit Schreiben vom 05.09.2005 ab, weil er die jetzt vor Ort vorhandene Regelung den jeweiligen Sicht- und Straßenverhältnissen angemessen einschätzt.
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hat in ihrer Sitzung am 31.08.2005 einstimmig beschlossen „dem Verkehrsausschuss zu empfehlen, an der B 258 aus Richtung Roetgen kommend und vor der Einmündung Friesenrather Weg eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage zu installieren. Sie empfiehlt ferner, den Streckenabschnitt von Relais Königsberg bis zum Hause Schleidener Straße 328 durchgehend auf 70 km/h zu begrenzen, ab Haus 328 bis zur Ortstafel ist die Geschwindigkeit auf 50 km/h zu begrenzen und zusätzlich sind zum Schutz der Fußgänger entlang der B 258 Leitplanken vorzusehen.“
Um jedoch Gefährdungen durch zu schnell fahrende Kfz in diesem Bereich vorzubeugen, wird die Verwaltung die Harmonisierung der Geschwindigkeit zwischen Relais Königsberg und Haus 334 auf 70 km/h in beiden Fahrtrichtungen sowie die Drosselung im Teilstück zwischen Haus 334 und Ortstafel Friesenrath auf 50 km/h in Fahrtrichtung Aachen anordnen und die Installation einer stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlage in die Wege leiten. In einer Voruntersuchung wurden Kosten in Höhe von 35 TEUR veranschlagt.
Die Installierung einer Schutzplanke in der Innenkurve zwischen den beiden Enden des Grünstreifens wird dem Landesbetrieb zur wohlwollenden Prüfung zugeleitet.
Es ist davon auszugehen, dass der Landesbetrieb Straßen NRW dieser Verkehrsanordnung widersprechen und die Entscheidung der Bezirksregierung in dieser Sache herbeiführen wird.
Anlagen
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