Kenntnisnahme - BA 4/0163/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Baustellenliste

In der letzten Sitzung des Mobilitätsausschusses wurde abgestimmt, dass den politischen Gremien quartalsweise eine aktualisierte Liste aller bekannten, geplanten und anstehenden Baumaßnahmen zur Kenntnis vorgelegt wird.

 

Als Anlage ist die Liste für das II. Quartal 2019 zur Kenntnis beigefügt.

 

2.   I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd - fand in der Zeit vom 05.03.2019 bis einschließlich 08.04.2019 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen von der Öffentlichkeit eingegangen. Auf die Beteiligung von Behörden konnte verzichtet werden, da Belange von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange von der Änderung nicht berührt werden.

Aus diesem Grund ist weder in der Bezirksvertretung noch im Planungsausschuss eine Beratung notwendig.

Dem Rat der Stadt Aachen wird die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd- zum Satzungsbeschluss vorgelegt.

 

3. Napoleonsberg - Radverkehrsführung zwischen Steinkaulplatz und Korneliusmarkt

Als Anlage ist die Mitteilung der Verwaltung r die Sitzung des Mobilitätsausschusses am 11.04.2019 zur Kenntnis beigefügt.

Der Mobilitätsausschuss hat die Änderung zur Kenntnis genommen und somit gilt diese als geänderter Beschluss.

Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat daraufhin angeordnet, dass in die Planung zur Verkehrsführung Napoleonsberg die Markierung entsprechender weißer Piktogramme "Fußverkehr / Radverkehr" rechts in bergwärtiger Fahrtrichtung etwa alle 50 m anstelle der bisher im Ausbauplan vorgesehenen VZ. 239 und 1022-10 StVO aufgenommen wird.

 

 

 

 

 

4. Straße Gangolfsweg -  Freigabe der Einbahnstraße für Radfahrer in Gegenrichtung

Der  Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen hat aufgrund einer erneuten Anregung eines Radfahrers die Freigabe des Gangolfsweges zum Radfahren in Gegenrichtung geprüft.

Mit Ausnahme der ersten 100 m wird fast überall durch Garagenzufahrtsgruppen oder schulwegbedingte Haltverbote nur an einer Seite geparkt und somit haben die Radfahrer eine ausreichende Restfahrbahn, um am entgegen kommenden KFZ-Verkehr vorbei zu fahren.

Die Freigabe der Einbahnstraße Gangolfsweg für Radfahrer in Gegenrichtung wurde deshalb angeordnet.

 

5.  Freigabe des Verbindungsweges zwischen  der Wendefläche Dinkermichsweg und  Prämienstraße für Radfahrer

Aufgrund der Anregung eines Bürgers hat der  Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen gemäß § 45 StVO die Ausschilderung des o.g. Verbindungsweges als gemeinsamen Rad-/Gehweg  angeordnet.

In Höhe des Spielplatzes bleibt dieser Arm des Verbindungsweges zum Hasbach  weiterhin nur Fußngern vorbehalten, da dieser anschließend nur über eine Treppenanlage weitergehrt wird.

 

 

 

 

 

 

 


 

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Anlagen

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