Entscheidungsvorlage - FB 61/1154/WP17-1
Grunddaten
- Betreff:
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Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 516 - Diemstraße - (Heidbendenstraße) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Adenauerallee und Wilhelm-Pitz-Weghier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- FB 61/010 // Dez. III
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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19.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Teilaufhebung der Bebauungsplanes Nr. 516 zur Kenntnis.
Er beschließt, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen.
Der Rat der Stadt beschließt weiterhin die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Adenauerallee und Wilhelm-Pitz-Weg gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/1003/WP17 – Teilaufhebungs- und Offenlagebeschluss sowie
FB61/1154/WP17 – Bericht über das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §3 Abs. 2 BauGB
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 01.09.2016 die Verwaltung beauftragt, für das Teilgebiet des Bebauungsplanes Nr. 516 zwischen Adenauerallee, Heidbendenstraße und Wilhelm-Pitz-Weg den Bebauungsplan aufzuheben und hierzu die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat sich diesem Beschluss am 28.09.2016 aus bezirklicher Sicht angeschlossen.
Mit dieser Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 steht das ehemals als Sportplatz genutzte Gebiet im straßenbegleitenden Bereich für Wohnnutzung zur Verfügung, der restliche Teil des Aufhebungsbereichs wird planungsrechtlich als Außenbereich beurteilt und kann als Renaturierungsbereich aufgewertet werden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs.1 BauGB hat in der Zeit vom 06.03.2017 bis 17.03.2017 stattgefunden. Die Planung war in diesem Zeitraum zur Einsichtnahme ausgestellt, zudem bestand in einer Anhörungsveranstaltung am 16.03.2017 Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Der Planungsausschuss hat sich am 06.09.2018 mit dem Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung beschäftigt und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur frühzeitigen Beteiligung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen. Weiterhin beschloss er gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Einleitung des Aufhebungsverfahren und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung der Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße).
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hatte am 29.08.2018 einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 statt.
Auf die Beteiligung der Behörden wurde verzichtet, da keine Betroffenheit festgestellt werden konnte.
Am 09.05.2019 hat der Planungsausschuss über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung beraten und dem Rat der Stadt empfohlen, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 516 -Diemstraße- (Heidbendenstraße) gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte hat in ihrer Sitzung am 29.04.2019 aus bezirklicher Sicht eine gleichlautende Empfehlung ausgesprochen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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795,3 kB
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