Entscheidungsvorlage - FB 61/1214/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er beschließt die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd - für den Planbereich im  Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim für den Bereich im Bereich Werkstraße 16, zwischen Monschauer Straße und Werkstraße in der vorgelegten Fassung gem. §10 Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Inhalt der Vorlage FB61/1128/WP17 – Änderungs- und Offenlagebeschluss – ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.

 

Mit der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, das im östlichen Bereich des Gewerbegebietes zwischen der Werkstraße und der Monschauer Straße gelegene ehemals als Hotel und Tennissportanlage genutzte Gebäude (Schweizer Hof) dauerhaft als Flüchtlingsunterkunft nutzen zu können.

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. §13a BauGB. Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit konnte verzichtet werden, da es sich bei dieser Änderung nicht um eine erhebliche Neugestaltung oder Neuentwicklung des bestehenden Gewerbegebietes handelt und sich wesentlich unterscheidende Lösungen für diese Änderung nicht vorliegen.

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.02.2019 beschlossen, das Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 842 einzuleiten und den Entwurf dieser I. Änderung öffentlich auszulegen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim hatte am 06.02.2019 aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden Empfehlungsbeschluss gefasst.

 

Die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach-Süd - fand in der Zeit vom 05.03.2019 bis einschließlich 08.04.2019 statt. Während dieser Zeit sind keine Stellungnahmen der Öffentlichkeit eingegangen.

Auf die Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte verzichtet werden, da deren Belange durch die Änderung nicht berührt werden.

 

Eine weitere Beratung in der Bezirksvertretung und im Planungsausschuss ist somit nicht erforderlich.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 842 - Gewerbegebiet Oberforstbach Süd – als Satzung zu beschließen.

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Anlagen

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