Kenntnisnahme - FB 61/1212/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Verkehrssicherheit in der Kruppstraße und VerbesserungsmöglichkeitenAntrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte vom 10.08.2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Kenntnisnahme
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12.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung, wonach auch die durchgeführte Verkehrserhebung keinerlei Erkenntnisse liefert, dass es in der Kruppstraße zu Verkehrskonflikten gekommen ist, die verkehrsberuhigende Maßnahmen erforderlich machen würden, zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Antrag vom 10.08.2018 hat die SPD-Fraktion um einen Sachstandsbericht zur Verkehrssicherheit in der Kruppstraße und Verbesserungsmöglichkeiten gebeten.
In der Sitzung am 29.08.2018 hat die Verwaltung dargelegt, dass weder der Polizei noch der Verwaltung Auffälligkeiten bezüglich überhöhter Geschwindigkeiten, Verkehrskonflikten oder verkehrsgefährdenden Situationen vorliegen.
Die Bezirksvertretung hat den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen und daraufhin die Verwaltung beauftragt, eine nochmalige Überprüfung der Verkehrssituation vorzunehmen und ggf. Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation zu machen.
Da aufgrund des unauffälligen Verkehrsgeschehens in den letzten Jahren keine Messungen über die Verkehrsbelastung und das Geschwindigkeitsniveau vorgenommen wurden, wurde eine entsprechende Erhebung im Zeitraum vom 15.01.2019 bis 18.01.2019 durchgeführt. Dazu wurde in der Kruppstraße ein Messgerät installiert, welches die Fahrzeugmengen und die gefahrenen Geschwindigkeiten erfasst. Hierbei werden beide Fahrtrichtungen gleichzeitig erfasst, so dass sowohl die auf das Gerät ankommenden als auch die wegfahrenden Fahrzeuge berücksichtigt werden.
Die Messung ist für den Verkehrsteilnehmer nicht zu erkennen. Da auch keine Ahndungen bei dieser Art der Erhebung vorgenommen werden, erhält die Verwaltung ein objektives und unverfälschtes Ergebnis, welches für eventuelle verkehrliche Maßnahmen zugrunde gelegt werden kann.
Innerhalb des genannten Zeitraums wurde die Kruppstraße insgesamt von 2241 Fahrzeugen befahren. Dies ergibt einen Schnitt von 774 Fahrzeugen pro Tag (für beide Fahrtrichtungen). Die Verkehrsbelastung ist für eine Tempo 30-Zone als gering einzustufen.
In anderen Tempo 30-Zonen wurden weit höhere Belastungen ermittelt. In der Dammstraße wurden z.B. bei einer Messung im September 2018 1597 Fahrzeuge pro Tag und in der Straße Wolferskaul im November 2018 3920 Fahrzeuge pro Tag ermittelt. Insofern können die Belastungszahlen nicht als Argument herangezogen werden, um verkehrliche Maßnahmen zu begründen.
Das Geschwindigkeitsverhalten aller erfassten Fahrzeuge ist ebenfalls als gering einzustufen. Die V85 (das ist die Geschwindigkeit, die von 85 % aller erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wurde) liegt bei 32 km/h. Ein äußerst positiver Wert für eine Tempo 30-Zone. Eine weitere Kenngröße, aus der ggf. abzuleiten ist, ob verkehrliche Maßnahmen notwendig sind, ist die Überschreitung bei 40 km/h. Nach Abzug aller Toleranzen besteht in einer Tempo 30-Zone die Möglichkeit Geschwindigkeitsverstöße zu ahnden, wenn Fahrzeuge schneller als 40 km/h fahren. In der Kruppstraße lag dieser Anteil bei 1,2 %. Auch aus diesem erfreulich niedrigen Ergebnis, lässt sich nicht die Notwendigkeit verkehrlicher Maßnahmen ableiten.
Die Verwaltung möchte aber nicht in Abrede stellen, dass es auch Verkehrsteilnehmer gibt, die sich nicht an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h halten. Jedoch ist der Anteil so gering, dass verkehrliche Maßnahmen nicht gerechtfertigt sind.
Weiterhin wurden die Messergebnisse hinsichtlich der LKW-Anteile, die die Kruppstraße befahren, ausgewertet, um auch hier eine Aussage treffen zu können, ob das Viertel aufgrund der Nähe zum Bendplatz und der Mensa der RWTH übermäßig oft mit LKW befahren wird. Über die Fahrzeuglängen können bedingt Rückschlüsse auf die Fahrzeugklassen genommen werden. Nicht unerwähnt muss hier bleiben, dass die Abgrenzung nach Längen nicht hundertprozentig genau ist, da es sowohl PKW´s gibt, die aufgrund ihrer Länge den LKW zugeordnet werden als das es auch LKW gibt, die aufgrund ihrer Kürze den PKW zugeordnet werden.
Die Messung hat einen äußerst geringen Anteil (0,4 %) an Fahrzeugen der Fahrzeugklasse 3 ergeben, der LKW zugeordnet werden. Der Anteil längerer Fahrzeuge ist so gering, dass auch dieses Ergebnis keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen rechtfertigt.
Die vorgestellten Ergebnisse wurden gemeinsam mit Vertretern der Polizei, dem Straßenbaulastträger und der Verwaltung bewertet und diskutiert. Insgesamt ist festzuhalten, dass weder die in der Sitzung am 29.08.2018 vorgestellten Erkenntnisse noch die ausgewerteten Ergebnisse der Verkehrserhebung Anhaltspunkte liefern, die darauf schließen lassen, dass in der Kruppstraße ein das normale verkehrliche Maß überschreitendes Konfliktpotential vorliegt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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