Entscheidungsvorlage - AVV/0019/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV)AVV-Tarifmaßnahmen 2020/2021
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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27.06.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
a) Tarifliche Strukturmaßnahmen zum AVV-Tarif 2020/2021
Verbunden mit dem Ziel, weiterhin eine fahrgastorientierte Ausrichtung und Gestaltung des AVV-Tarifes voranzutreiben, haben die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft Maßnahmen zur strukturellen Anpassung des AVV-Tarifes entwickelt. Aufgrund der zukünftigen tariflichen und vertrieblichen Möglichkeiten durch die Einführung der Online- Vertriebsplattform im kommenden Jahr sind die vorgeschlagenen strukturellen Maßnahmen auf wenige beschränkt.
Umstellung des Tages-Tickets und Minigruppen-Tickets auf eine 24-Stunden-Gültigkeit
Als logische Ergänzung im Sinne der NRW-Tarifharmonisierung und fahrgastorientierten Tarifgestaltung nach der Flexibilisierung von Wochen- und Monatskarten im letzten Jahr haben sich die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft dafür ausgesprochen, die Tages-Tickets und Minigruppen-Tickets auf eine 24-Stunden-Gültigkeit ab dem 01.01.2020 umzustellen. Als Konsequenz entfällt somit die 9-Uhr-Grenze des Minigruppen-Tickets. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Anforderungen der Fahrgäste nachzukommen und einen positiven Kundennutzen zu generieren.
Zudem wird sich im Sinne der Tarifvereinfachung für eine Abschaffung des Gruppenfahrscheins ausgesprochen, da dieser preislich über zwei Minigruppen-Tickets liegt und diese somit nach Wegfall der 9-Uhr-Grenze die attraktivere Alternative darstellen.
Anpassung des Berechtigtenkreises zum AVV-Job-Ticket
Aufgrund der zunehmenden öffentlichen Aufmerksamkeit für umweltrelevante Themen sowie verbesserter Bedingungen durch die Steuerbefreiung sehen die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft durch eine Optimierung des Tarifangebots und der Tarifbestimmungen des Job-Tickets die Chance, weitere Unternehmen für das Job-Ticket zu gewinnen. Neben einzelnen Umformulierungen zur besseren Verständlichkeit wird empfohlen, Arbeitnehmer ohne regelmäßige Arbeitsstätte in den Nicht-Berechtigtenkreis aufzunehmen. Statt eines generellen Ausschlusses von Mitarbeitern im Erziehungsurlaub soll nur eine Elternzeitdauer von mehr als 2 Monaten zum Ausschluss führen. Mitarbeiter in Mutterschutz sollen dem Berechtigtenkreis hinzugefügt werden. Zudem haben sich die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft dafür ausgesprochen, geringfügig Beschäftigte wahlweise solidarisch in den Berechtigtenkreis aufzunehmen. Neben einer Attraktivierung des Tarifproduktes erfolgt dies ebenso im Hinblick auf eine Tarifharmonisierung mit dem VRS. Weitere Anpassungen erfolgen hinsichtlich der Formulierung und sind daher ausschließlich redaktioneller Natur. Die in den Tarifbestimmungen zum 01.01.2020 vorzunehmenden Änderungen sind dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt.
Verlagerung des 4Fahrten-Ticket-Rabattes
Ab dem Jahr 2021 soll der bis dato zur Anwendung kommende Preisvorteil im Bereich der 4Fahrten-Tickets im konventionellen Vertrieb abgeschafft werden. Die 4Fahrten-Tickets sollen zwar weiterhin aus Vertriebsvereinfachungsgründen im Sinne der Fahrgäste angeboten werden, jedoch ohne entsprechenden Rabatt. Zur Stärkung und Attraktivierung des Online-Vertriebs und des mobilen Vertriebs soll der Rabatt nur für über diese Vertriebswege erworbene Tarifprodukte zur Anwendung kommen. Die Anwendung im Kontext der vergünstigten City-Tarife ist noch mit den jeweils zuständigen Aufgabenträgern abzustimmen.
euregio-Fahrrad-Ticket
Bedingt durch eine aus Fahrgastsicht wenig zufriedenstellende Situation, sowohl tariflicher- als auch vertrieblicherseits, sprechen sich die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft für die Einführung eines Fahrrad-Tickets für die Euregio Maas-Rhein zum 01.01.2020 zum Preis von 4,00 Euro pro Tag aus. Dies bedarf noch einer Abstimmung mit den euregionalen Partnern.
Azubi-Ticket Ergänzungen für VRS und VRR
Bedingt durch die Einführung des NRWupgradeAzubi zum 01.08.2019 zum Preis von 20 Euro und die damit verbundene Möglichkeit zur Ausweitung des Geltungsbereiches des regionalen Azubi-Abonnements auf ganz NRW werden die bis dato zur vertrieblichen Vereinfachung praktizierten Zukaufmöglichkeiten der Tarifangebote der Nachbarverbünde VRR und VRS zeitgleich eingestellt.
b) AVV-Preisfortschreibung zum 01.01.2020 und 01.01.2021
Hinsichtlich der Preisfortschreibung gilt die Herausforderung, diese im Spannungsverhältnis der weiterhin steigenden Kosten der Verkehrsunternehmen, insbesondere für Personal und Material, unter Berücksichtigung der Preissensibilitäten zu wählen. Zum Erreichen einer Planungssicherheit mit Rücksicht auf die Einführung der Zentralen Vertriebsplattform 2020 ist ein Doppelbeschluss zur AVV-Preisfortschreibung für die Jahre 2020 und 2021 vorgesehen.
Neben den bereits erläuterten Maßnahmen zur strukturellen Anpassung des AVV-Tarifes wird zum 01.01.2020 eine Tarifanpassung in Höhe von 1,77 % und zum 01.01.2021 eine Anpassung um 1,67 % vorgeschlagen. Die kalkulierte Umsatzsteigerung liegt für das gesamte Verbundgebiet 2020 und 2021 jeweils bei rd. 1,8 Millionen Euro. Die im vorangegangenen Kapitel erläuterten, strukturell bedingten Anpassungen und Leistungsausweitungen der Tarifprodukte ergeben zum 01.01.2020 zusätzlich eine durchschnittliche Anpassung um rund 0,23 % bzw. rund 244 Tausend Euro und zum 01.01.2021 eine durchschnittliche Anpassung um rund 0,28 % bzw. rund 300 Tausend Euro.
Im Folgenden wird ein zusammenfassender Überblick über die vorgesehenen Preisanpassungen gegeben. Im Einzelnen sind die preislichen Änderungen den Anlagen 2a und 2b sowie 3a und 3b zu entnehmen.
1. Bartarif / Tages-Tickets
Bedingt durch die rückläufige Entwicklung und hohe Preissensibilität in diesem Segment soll der Bartarif in den Jahren 2020 und 2021 keine Preisanpassung – mit Ausnahme des AVV-Anschlusstickets – erfahren. Dieses soll 2020 um 2,7 % und 2021 um 2,6 % angepasst werden.
Aufgrund der eingangs beschriebenen strukturellen Anpassung hinsichtlich des Wegfalls des Rabattes der 4Fahrten-Tickets kommt es 2021 in diesem Bereich zu einer überproportionalen Tarifanpassung in Höhe von durchschnittlich 7,1 %.
Bedingt durch die Umstellung auf eine 24-Stunden-Gültigkeit und den damit einhergehenden Wegfall der 9-Uhr-Grenze bei Minigruppen-Tickets, kommt es im Segment der Tages- und Minigruppen-Tickets zu einer Erhöhung um 2,5 % in 2020 und um 1,6 % in 2021.
Die Preise für Fahrrad-Tickets sollen im Jahr 2020 keine Preisanpassung erfahren. Für das Fahrrad-Einzel-Ticket und das Fahrrad-Tages-Ticket ist für das Jahr 2021 eine Anpassung um jeweils 0,10 Euro vorgesehen.
2. Zeitkarten-Tarife für Erwachsene
Im Bereich der Zeitkarten-Tarife für Erwachsene liegt die Tarifanpassung mit 2,0 % in 2020 und mit 1,9 % in 2021 insgesamt minimal über der durchschnittlichen Tarifanpassungshöhe.
Während im Abonnement in 2020 eine Preisanpassung von durchschnittlich 1,8 % vorgenommen wird, ist für 2021 eine unterdurchschnittliche Fortschreibung in Höhe von durchschnittlich 1,3 % über alle Preisstufen hinweg vorgesehen. Hintergrund hierfür ist auch weiterhin, das Abonnement aus strategischer Sicht als Premium-Produkt zu stärken.
Die Anpassung des Aktiv-Abo im Jahr 2020 beruht auf dem Beschluss des vergangenen Jahres und berücksichtigt lediglich den strukturellen Aufschlag. Dieser hat mit Wegfall der 9-Uhr-Grenze und zeitgleicher Einführung einer Mitnahmeregelung eine Preisanpassung von 8 Euro vorgesehen. Um die Preissteigerung für die Kunden akzeptabler zu gestalten, wurde eine Anpassung in 2 Schritten, jeweils um 4 Euro, beschlossen. Auf eine zusätzliche Erhöhung in diesem Segment um die durchschnittliche prozentuale Anpassung der Tarife soll aufgrund der eingangs aufgeführten Beweggründe in 2020 verzichtet werden. 2021 ist eine lineare Erhöhung um 2,4 % vorgesehen.
Die Mobil-Tickets sollen im Jahr 2020 keine Preisanpassung erfahren. Für das Jahr 2021 ist eine durchschnittliche Preisanpassung in Höhe von 2,6 % vorgesehen.
Das Wochen-Ticket soll im Jahr 2020 über alle Preisstufen hinweg leicht über dem Durchschnitt der Gesamtpreisfortschreibung um 1,9 % angepasst werden. Für das Jahr 2021 ist eine Anpassung über alle Preisstufen hinweg um durchschnittlich 2,4 % vorgesehen.
Die Tarife des AVV-Job-Tickets sollen zum 01.01.2020 um durchschnittlich 2,8 % angepasst werden und zum 01.01.2021 um durchschnittlich 2,0 %. Die AVV-Erweiterung für VRS-/VRR-JobTickets soll für das Jahr 2020 keine Preisanpassung erfahren. Zum 01.01.2021 ist eine Anpassung um 2,2 % vorgesehen.
3. Zeitkarten für Schüler und Auszubildende
Die zum 01.08.2018 eingeführten verbundweit gültigen AVV-Azubi-Ticket-Angebote sollen im Jahr 2020 keine Anpassung erfahren und preislich unverändert mit 72,00 Euro für ein AVV-Azubi-Ticket und mit 62,00 Euro für ein AVV-Azubi-Abonnement fortgeführt werden. Zum 01.01.2021 ist eine erstmalige unterdurchschnittliche Preisanpassung um jeweils 1 Euro nach 2,5-jährigem Bestehen des Tarifangebotes vorgesehen. Somit beträgt der Preis des AVV-Azubi-Ticket ab dem 01.01.2021 73,00 Euro und der Preis des AVV-Azubi-ABO 63,00 Euro.
Der Preis des School&Fun-Ticket für Selbstzahler soll zum 01.01.2020 um 0,50 Euro bzw. 1,7 % auf 30,30 Euro / Monat und zum 01.01.2021 um ebenfalls 0,50 Euro bzw. 1,7 % auf 30,80 Euro / Monat angepasst werden.
Der Preis des Fun-Tickets soll sowohl im Monatskartenbereich als auch im Abonnement im Jahr 2020 um durchschnittlich 1,5 % und im Jahr 2021 um durchschnittlich 1,6 % angehoben werden und somit in beiden Jahren eine unterdurchschnittliche Anpassung erfahren.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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