Entscheidungsvorlage - AVV/0020/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

stimmt der beschriebenen Vorgehensweise zum dreijährigen Pilotvorhaben zur Anpassung des AVV-Job-Tickets zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Das AVV-Job-Ticket ist bereits seit mehreren Jahren fester und wichtiger Bestandteil des Tarifsortiments. Es stellt einen bedeutsamen Baustein des betrieblichen Mobilitätsmanagements interessierter Unternehmen im AVV dar. Hinsichtlich seiner solidarischen Finanzierung hat es sich bei einigen, insbesondere größeren Arbeitgebern in der Region auch mittels der finanziellen und organisatorischen Unterstützung der Arbeitgeber als sehr gut geeignet erwiesen, den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf den öffentlichen Personennahverkehr der Mitarbeiter anzuregen.

 

Durch die aktuell in der Öffentlichkeit präsente Umweltschutzdebatte sowie in Folge der Befreiung des Job-Tickets von der Besteuerung zeigt sich derzeit bereits vermehrtes Interesse zusätzlicher Unternehmen am AVV-Job-Ticket. Um diese positiven aktuellen Entwicklungen zu unterstützen und zusätzlich noch weiter zu fördern, empfehlen die Verkehrsunternehmen und die Verbundgesellschaft, eine Anpassung des Job-Tickets in einem dreijährigen Pilotvorhaben ausschließlich mit Neukunden zu testen. Bei den Überlegungen zur Neukonzeption des Job-Tickets wurde ermittelt, dass das existierende und am Markt etablierte Job-Ticket-Modell für einzelne Branchenzweige nicht bedarfsgerecht ist.

 

Die empfohlene Anpassung umfasste ursprünglich zum einen eine Rabattierung des Preises je Job-Ticket für Mitarbeiter, die im Schichtbetrieb tätig sind, und zum anderen aus der Lockerung der Mindestanzahl von 15 Mitarbeitern für Start-up-Unternehmen. Im Nachgang des Tarifworkshops hat die Verbundgesellschaft, wie mit den Partnern besprochen, Kontakt zur Bezirksregierung aufgenommen, um den Ansatz bezüglich der Start-up-Unternehmen einer ersten Bewertung zu unterziehen. Die Bezirksregierung steht einem solchen Ansatz aufgrund des Gleichbehandlungsgrundsatzes jedoch kritisch gegenüber. Daher muss von dem Vorschlag zur Herabsetzung der Mindestmitarbeiteranzahl bei Start-up-Unternehmen Abstand genommen werden.

 

Zielgruppe der Rabattierung für Unternehmen mit Schichtdienst sind insbesondere Krankenhäuser und das produzierende Gewerbe. In der Vergangenheit sind Job-Ticket-Verhandlungen mit Vertretern dieser Zweige mehrfach gescheitert, da mangels des nächtlichen Verkehrsangebots viele Mitarbeiter zu den Schichtzeiten nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu den Arbeitsstellen gelangen konnten und dies als Kritikpunkt seitens der Geschäftsführung oder Verwaltung entgegengebracht wurde. Eine Rabattierung für diese Personengruppe würde die geringere Fahrtenzahl der Schichtdienst-Mitarbeiter entsprechend widerspiegeln. Strategisches Ziel dieser Maßnahme ist die Erschließung eines großen Potentials an Job-Ticket-Neukunden.

 

Mit der Anpassung wird das Ziel verfolgt, zusätzliche Job-Ticket-Kunden zu erreichen und so mit der Unterstützung der Arbeitgeber einen vermehrten Umstieg vom MIV auf den ÖPNV zu erreichen. Hierbei stehen auch die Phasen im Lebenszyklus der Menschen im Fokus, in denen üblicherweise Autos erworben werden, um den „Autokauf-Moment“ zu vermeiden.

 

Ziel ist es, im Rahmen des Pilotvorhabens genaue Erkenntnisse zu erlangen, ob und wie die zielgruppen­gerechte Gestaltung der Job-Ticket-Modalitäten in Schichtbetrieben Wirkung zeigt.
 

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