Entscheidungsvorlage - AVV/0021/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Tarifliche Angelegenheiten (AVV)GästeCard Nationalpark Eifel
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Aachener Verkehrsverbund
- Verfasst von:
- AVV
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Entscheidung
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27.06.2019
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Erläuterungen
Erläuterungen:
Durch die Einführung des „GästeTicket Erlebnisregion Nationalpark Eifel“ im Jahr 2014 konnte für Urlauber ein erheblicher Mehrwert geschaffen und so die Attraktivität der gesamten Ferienregion Eifel gesteigert werden.
So sind für Urlauber mit Unterkunft in einem der teilnehmenden Beherbergungsbetriebe alle Fahrten mit dem ÖPNV innerhalb des AVV-Verbundgebiets und im erweiterten VRS-Netz gratis möglich. Ebenso kann das GästeTicket für die An- und Abreise innerhalb der beiden Verkehrsverbünde genutzt werden. Gästen, die im Voraus ihre Unterkunft buchen, kann das Ticket vorab zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus gibt es über das GästeTicket bei 36 Einrichtungen Vergünstigungen.
Ermöglicht wird der Erhalt eines GästeTickets über Beherbergungsbetriebe in der Nordeifel, die über einen Rahmenvertrag der dort ansässigen Tourismusverbände Nordeifel Tourismus, Rureifel Tourismus und Monschauer Land solidarisch ein GästeTicket für ihre Übernachtungsgäste beziehen. Bislang wurde mit 22 Übernachtungsbetrieben ein Vertrag über das GästeTicket geschlossen, hiervon sind 7 im AVV-Verbundraum ansässig.
Das „GästeTicket Erlebnisregion Nationalpark Eifel“ wurde nach Zustimmung des AVV-Unternehmensbeirats am 13.05.2013 zum 01.01.2014 mit ursprünglicher Laufzeit bis zum 30.04.2015 eingeführt. Inzwischen wurde die Laufzeit des Vertrags zwei Mal verlängert, zunächst bis zum 31.12.2017 unter Einbeziehung der Stadt Stolberg und daraufhin bis zum 31.12.2019.
Das Ergebnis der Markforschungen zeigte im Jahr 2018, ebenso wie zuvor in den Jahren 2014 und 2016, die positive Resonanz der Urlauber auf das GästeTicket. Die Nutzungsquote des GästeTickets hat sich weiter positiv entwickelt.
Alle Vertragspartner haben sich für eine Fortführung der Kooperation für einen Zeitraum von 2 Jahren (01.01.2020 bis 31.12.2021) ausgesprochen. Das Beförderungsentgelt soll hierzu um 0,10 € auf 1,30 € erhöht werden. Die übrigen Rahmenbedingungen wie auch der interne Aufteilungsschlüssel bleiben bestehen.