Entscheidungsvorlage - AVV/0023/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der regionale AVV-Beirat der Stadt Aachen

 

nimmt die Ausführungen gemäß der Vorlage zur vernetzten Mobilität im AVV zur Kenntnis und stimmt der Gestaltung von Mobilstationen im AVV und der Integration von Mobilitätsangeboten in die AVV-Systeme im beschriebenen Umfang zu.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Mobilitätsmarkt ist geprägt von verschiedenen aktuellen Trends und Entwicklungen. Hierzu zählen kommunale und regionale Herausforderungen, eine steigende Vielfalt an Mobilitätsangeboten (z. B. Sharing-Systeme) und technische Innovationen. Diese bieten die Chance, auf innovative und intelligente Weise das öffentliche Verkehrsangebot als Kern des Mobilitätsverbundes mit verschiedenen weiteren Mobilitätsdienst­leistungen zu vernetzen. Ziel ist es, durch ein integriertes multimodales Mobilitätsangebot sowohl im AVV als auch verbundgrenzüberschreitend die Nutzung der Verkehrsmittel im Mobilitätsverbund zu erleichtern und noch stärker an den vielfältigen Bedürfnissen der Nutzer auszurichten.

 

Bei der Verwirklichung des Mobilitätsverbundes gewährleistet ein Koordinator die organisatorische und technologische Vernetzung der unterschiedlichen Mobilitätsangebote. Die Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV GmbH) koordiniert in enger Abstimmung mit den Partnern im politischen Auftrag auf Basis ihres Gesellschaftsvertrages die Etablierung eines Mobilitätsverbundes und stellt mit der Schaffung einer multimodalen Mobilitätsplattform das zentrale digital vernetzende Element eines Mobilitätsverbundes dar.

 

In diesem Zusammenhang ermöglichen im Straßenraum Mobilstationen als multi- und intermodale Verknüpfungspunkte einen einfachen Wechsel zwischen verschiedenen Mobilitätsangeboten und sollen durch eine einheitliche Gestaltung in einer Region einen Wiedererkennungswert besitzen. Sie bieten somit eine sichtbare Alternative zur Nutzung des privaten Pkw. Die Realisierung einer Mobilstation obliegt den Aufgabenträgern, Städten und Kreisen in Kooperation mit den regionalen Mobilitätsakteuren (z. B. Verkehrsverbund, Verkehrsunternehmen, Carsharing- und Bikesharing-Anbieter und Stadtwerke). Die AVV GmbH setzt sich in enger Zusammenarbeit mit dem NVR und dem Zukunftsnetz Mobilität NRW (ZNM) für die Einrichtung eines flächendeckenden Netzes von Mobilstationen in der Region ein. NVR, ZNM und AVV möchten die Kommunen dabei aktiv durch Koordination, Beratung und Information unterstützen.

 

Um diese beiden Elemente einer vernetzten Mobilität, die physischen Mobilstationen und die im Verbund geplante digitale Mobilitätsplattform zu verbinden und den Nutzern den Zugang zu Routen- und Buchungsmöglichkeiten zu den Angeboten an Mobilstationen in der Region als öffentliches Mobilitätsangebot erkennbar darzustellen, bietet sich an, analog zu den Bushaltestellen im AVV-Raum das AVV-Logo in passender Form an einer Mobilstation aufzunehmen, z. B. auf Stele, Schild o. Ä. Darüber hinaus ist ein textlicher Hinweis zur AVV-Homepage für den Nutzer hilfreich, um ihn zur Mobilitätsplattform zu führen (z. B. „weitere Informationen unter avv.de“). Details zur Platzierung des Logos und dem textlichen Hinweis können im Rahmen der kommunalen Planung einer Mobilstation mit der Verbundgesellschaft abgestimmt werden.

 

Im Auskunftssystem des AVV sind bereits die Angebote von cambio-Carsharing und Velocity-Bikesharing integriert. Die Einbettung weiterer Angebote, z. B. elektronisch zugängliche Fahrradabstellanlagen, ist vorgesehen. Zudem ist zur Reservierung, Buchung und Abrechnung der Angebote eine Integration in die künftige Zentrale Vertriebsplattform (ZVP) des AVV vorgesehen. Der Nutzer kann in einer für ihn durchgängigen Oberfläche über die AVV-Medien, z. B. die Verbindungsauskunft, oder auch über die Medien der Verkehrsunternehmen im AVV, auf die Hintergrundsysteme der Auskunft- und Vertriebsplattform zugreifen.

 

Um die Integration der Mobilitätsangebote zu gewährleisten, ist es hilfreich, bereits bei der Ausschreibung einzuführender Angebote deren Integration in die genannten AVV-Systeme als ein Leistungsbestandteil aufzuführen. Dazu können die technischen Anforderungen bei der Verbundgesellschaft angefragt werden.

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