Entscheidungsvorlage - FB 61/1232/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Innenstadtentwicklunghier:Ratsanträge der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion vom 26.03.2019, "Innenstadt: Marktplatz und Miteinander"und Fraktion Grüne vom 04.02.2019,"Innenstadt kann mehr: Innenstadt neu denken und leben"
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/500
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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26.06.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Hauptausschuss der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die Verstetigung eines kooperativen Kommunikationsprozesses für eine „Zukunft Innenstadt Aachen“ im Rahmen des Citymanagements sowie bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen des Innenstadtkonzeptes 2022.
Die Ratsanträge der CDU-Fraktion und SPD-Fraktion Nr. 465/17 und der Fraktion GRÜNE Nr. 448/17 gelten damit als behandelt.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Mit Ratsantrag Nr.465/17 vom 21.05.2019 beauftragen die CDU-Fraktion und die SPD-Fraktion die Verwaltung mit der Prüfung von Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern und anderen, wesentlichen Akteuren an den Entwicklungsprozessen der Aachener Innenstadt. Vorgeschlagen wird die Etablierung eines „Pop-Up Stores“ in der Innenstadt (Ratsantrag s. Anlage 1).
Mit Ratsantrag Nr. 448/17 vom 04.02.2019 benennt die Fraktion der GRÜNEN Ziele und Handlungserfordernisse im Bereich der Innenstadtentwicklung. Der Ratsantrag hat zum Ziel, die Verwaltung damit zu beauftragen, „gemeinsam mit beratenden Fachleuten, Akteur*innen der Innenstadt, dem Handel, der Bürgerschaft bestehend aus verschiedenen Generationen und Kulturen in kreativen und kooperativen Prozessen wie Workshops, Konferenzen, Think Tanks oder anderen erprobten Formaten neue Ideen und Konzepte für eine „Zukunft Innenstadt Aachen“ zu diskutieren und Umsetzungsstrategien zu entwickeln.“ (Ratsantrag s. Anlage 2, Zitat S. 2 oben). Dieser Antrag wurde bereits in der Ratssitzung am 08.05.2019 behandelt (s. Vorl.-Nr. FB61/1188/WP17).
HINTERGRUND „INNENSTADTKONZEPT 2022“ (ISK 2022):
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept „Innenstadtkonzept 2022“ (ISK 2022) hat auf Basis einer ausführlichen städtebaulichen Analyse, einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung in verschiedenen Formaten und den Ergebnissen unterschiedlicher Verwaltungswerkstätten und Gesprächen mit städtischen Akteuren sowie in zahlreichen Abstimmungen mit der Politik in zwei Jahren Erarbeitungszeit bis ins Jahr 2015 (Veröffentlichung) den Handlungsbedarf für die Innenstadt identifiziert und entsprechende Maßnahmen abgeleitet.
Das vorliegende Innenstadtkonzept formuliert Leitziele und thematische Handlungsfelder für die Aachener Innenstadt und leitet daraus räumliche Schwerpunktbereiche mit konkreten Maßnahmen ab. Auf Grundlage der intensiven Beteiligungsformate wurden erforderliche Maßnahmen für eine zukunftsfähige Innenstadtentwicklung priorisiert. Dabei handelt es sich um ein Arbeitspaket, das auf zehn Jahre ausgelegt ist und schrittweise abgearbeitet wird (vgl. Anlage 3; Gesamtmaßnahmenplan ISK 2022). Die Verwaltung befindet sich inmitten der Umsetzung der hier gesetzten Zielentwicklungen. Die dargestellten Maßnahmen sind einerseits von besonderer städtebaulicher Bedeutung, anderseits Grundlage bzw. Voraussetzung für weitere Entwicklungen in der strategischen Stadtentwicklung wie auch dem Innenstadthandel. Wieder andere Maßnahmen setzen Entwicklungsprozesse bzw. Entscheidungen externer Akteure voraus.
Das Innenstadtkonzept hat aus einem breiten Beteiligungsprozess mit öffentlichen Veranstaltungen, Beratergruppen interessierter Bürger (Patenklasse, Think Tank, Denkfabrik 66+ und der Elternvertreter von drei KiTas) sowie Expertenwerkstätten zur Entwicklung des Bushofareals, des Büchels und Workshops zur Campusentwicklung (Verweis auf die Darstellung im Innenstadtkonzept, S. 15ff.) und einer fachlich fundierten Analyse der Innenstadtentwicklung Handlungsfelder abgeleitet, die den Themenfeldern des vorliegenden Ratsantrages der Fraktion Grüne vom 04.02.2019 weitestgehend entsprechen (ISK 2022, S. 75 ff., s. Anlage 4). Die hier abgeleiteten Leitlinien entsprechen in vielen Punkten ebenso den formulierten Handlungsbedarfen des Ratsantrages der Fraktion Grüne. Andere Punkte befinden sich als Maßnahmen entweder in der Vorbereitung bzw. bereits in der Planung oder Umsetzung.
Der Grundantrag für das Innenstadtkonzept wurde Ende 2015 zusammen mit der ersten Förderstufe und dem ersten Maßnahmenpaket bewilligt. In jedem Jahr werden seither Maßnahmenpakete zur Förderung angemeldet und umgesetzt. Der Fördersatz für Maßnahmen, die im Rahmen des Innenstadtkonzeptes angemeldet werden, beträgt 80%. Fördervoraussetzung ist eine stete Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern und anderen Akteuren an den Stadtentwicklungsprozessen und wird einzelmaßnahmenbezogen fortgeführt.
CITYMANAGEMENT (CMA):
In den kommenden Sitzungen beraten die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft am 05.06.2019, Planungsausschuss am 06.06.2019) über ein Konzept für die Organisation und Umsetzung eines sog. „Citymanagements“, welches der Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft und Europa gemeinsam mit dem Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen vorlegt (s. Vorl.-Nr. FB 02/0159/WP17 und Vorl.-Nr. FB 02/0165/WP17). Ziel eines „Citymanagements“ ist eine interdisziplinäre und akteursübergreifende Steuerung der Innenstadtentwicklung zur Attraktivitätssteigerung und Funktionsstärkung. Das vorgelegte Konzept setzt hierfür auf eine abgestimmte Kommunikation aller kommunalen, privatwirtschaftlichen, gemeinnützigen und privaten Akteure. „Wichtig ist, dass es sich hierbei um einen kontinuierlich weiter zu entwickelnden Prozess handelt, der ständig und situativ um neue Ideen angereichert werden kann; die Kommunikation aller innenstadtrelevanten Akteure ist der Schlüssel zum Erfolg“ (s. S. 4 des Konzeptes zum CMA). Hierfür sieht das CMA die Bildung mehrerer Gremien vor, „die die Interessenslagen der zahlreichen Akteure bündeln, gewichten und gegenüber anderen Stellen kommunizieren.“ (s. Vorlage zum CMA, z.B. Bildung einer „Innenstadtkonferenz“, s. Roadmap für die Sitzungen am 05.06. und 06.06.2019).
Im vorgelegten Konzept wird von zwei Handlungsfeldern bezüglich strategischer bzw. konkreter Maßnahmen gesprochen. Es wird Bezug genommen zu den Themen des Einzelhandels (Leerstandmanagement etc.) sowie der strategischen Weiterentwicklung der räumlichen Schwerpunktbereiche aus dem ISK 2022 wie dem Büchelquartier und dem Bushof-Areal. Weitere Themen der Stadtentwicklung und Gestaltung sollen im Rahmen einer Steuerungsgruppe diskutiert und mit Vorstand und Beirat beraten werden. Voraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung des Prozesses ist die Implementierung einer tragfähigen Struktur mit innovativen Austausch- und Beteiligungsformaten.
Die Verwaltung schlägt als einen Baustein des Citymanagements die Einrichtung eines physischen Ortes zur Beteiligung am CMA und zu Planungsthemen vor (s. Roadmap, Maßnahme 2.2). Dieser soll als gebündelte Anlaufstelle vor Ort und Gelegenheit für unterschiedliche Beteiligungsformate zu unterschiedlichen Themen der Innenstadtentwicklung fungieren. Es ist denkbar, einen solchen physischen Ort in Form eines „Pop-Up Stores“ einzurichten.
FAZIT:
Die Implementierung des Citymanagements auf der Grundlage der Erkenntnisse des Innenstadtkonzeptes bietet die Gelegenheit, die Innenstadtthemen mit Hilfe einer entsprechenden Struktur (Steuerungsgruppe, Beirat, Vorstand) und Kommunikationsstrategie (Beispiel „Innenstadtkonferenz“, Vor-Ort-Anlaufstelle für Beteiligung am CMA und Planungsthemen) weiter voran zu bringen.
Die Verstetigung eines kommunikativen Prozesses mit den BürgerInnen und Akteuren für die Innenstadtentwicklung ist hier erklärtes Ziel. Aufgrund der vorhandenen und anerkannten Planungswerke des Innenstadtkonzeptes 2022 und weiterer Fachbeiträge zu Innenstadtthemen sowie zukünftig in der Gestalt des CMA schlägt die Verwaltung vor, den Kommunikationsprozess in diesem Rahmen zu formieren und zusätzlich bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen fortzuführen bzw. zu intensivieren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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382,5 kB
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