Entscheidungsvorlage - FB 45/0636/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Er beschließt die unter Punkt 4 dargestellte Verfahrensweise zu den Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten sowie die Bezuschussung der gestellten Anträge wie von der Verwaltung vorgeschlagen.

 

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Ausgangslage

Im Haushaltsjahr 2019 stehen Mittel in Höhe von 25.000 Euro für Maßnahmen des Zukunftsfonds zur Verfügung. Vor dem Hintergrund der Mehrbedarfe bei den Ferienspielen wurde der Fonds in 2019 um einen Betrag in Höhe von 15.100 Euro auf oben genannte Summe reduziert.

 

Von der KGS-Michaelsbergstraße wurde ein Betrag in Höhe von 1.200 Euro zurückgezahlt, da das Projekt „Sterben, Tod und Trauer mit Grundschulkindern - 2017“ von der Schule nicht vollendet werden konnte. Insgesamt stehen somit 26.200 Euro zur Verausgabung bereit.

 

Der Zukunftsfonds sieht seit dem 05.07.2018 gemäß Beschluss des Schulausschusses die Unterstützung in folgenden Situationen vor:

 

  • Zur Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen, sofern kein Anspruch auf Mittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket besteht.

 

  • Für die Beschaffung von Erstausstattung mit Babybekleidung bei jungen, alleinerziehenden Müttern (soweit nicht die wirtschaftliche Jugendhilfe oder Sozialhilfe greifen).

 

  • Für die Ausstattung mit Mobiliar bei der Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen.

 

  • Für Einzelanträge zu Klassenfahrten und Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten.

 

  • Für Einzel- bzw. Gruppenanträge zur Beschaffung von Musikinstrumenten. Die Finanzierung des Musikunterrichtes ist jedoch Bestandteil der schulischen Curricula bzw. einzubinden im Rahmen des Offenen Ganztags.

 

  • Für innovative Projekte (zum Beispiel generationsübergreifend; Projekte gegenseitiger Hilfe; Förderung der Vielfalt). Sie werden einmalig nach entsprechender Prüfung, ob anderweitige Finanzierungsoptionen auszuschließen sind, gefördert.

 

  • Anträge über eine Bezuschussung in Höhe von 2.000 Euro werden einmalig jährlich in der letzten Sitzung vor den Sommerferien dem Schulausschuss nach vorheriger Prüfung und Empfehlung der Fachverwaltung zur Entscheidung vorgelegt.

 

Laut Beschluss des Schulausschusses vom 19.05.2015 wird bei der Bezuschussung der Projekte im Rahmen des Zukunftsfonds vor dem Hintergrund des 100 %gen Mittelabrufs in der Vergangenheit folgende Berechnung angewendet:

 

  • den ersten Antrag eines Antragstellers zu 100 % zu fördern
  • den zweiten und dritten Folgeantrag zu 75 % zu fördern
  • ab dem vierten Antrag in Folge auf null zu setzen.

 

Für den Fall, dass zum Ende eines Haushaltsjahres eine Restsumme im Fonds verbleibt, kann diese auf die bisherigen Antragsteller entsprechend aufgeteilt werden.

 

2. Anträge unterschiedlicher Antragsteller unter 2.000 Euro:

Gemäß Beschluss vom 05.07.2018 wird für Klassenfahrten und diverse Einzelanträge von der Verwaltung in 2019 ein Betrag in Höhe von 23.000 Euro vorgehalten. Von dieser Summe sind bereits zum 11.06.2019 für Klassenfahrten / Diverses 14.414,50 Euro verausgabt. Im letzten Jahr wurden allein die Klassenfahrten mit einem Betrag in Höhe von 15.568,72 Euro bezuschusst. Daraus lässt sich schlussfolgern, dass mindestens 18.000 Euro für Klassenfahrten 2019 Verwendung finden werden.

 

2019

Diverse Antragsteller

Zuschüsse

entsprechend o.g.

Kriterien

1.792,00 Euro

2019

Unterstützung bei Klassenfahrten

Einzelanträge

12.622,50 Euro

 

Von den gebundenen Mitteln in Höhe von 23.000 Euro stehen somit noch 8.585,50 Euro für diverse Einzelanträge und Klassenfahrten zur Verfügung.

 

3. Schüleraustausche mit Aachener Partnerstädten

Um den Schülerinnen und Schülern einen Austausch zu ermöglichen, wurde in der letzten Sitzung als neues Kriterium „Schüleraustausche mit Aachener Partnerstädten“ aufgenommen.

Die Stadt Aachen pflegt derzeit folgende Städtepartnerschaften:

  • Reims - Frankreich
  • Halifax / Calderdale - Großbritannien
  • Toledo - Spanien
  • Ningbo -China
  • Naumburg - Sachsen-Anhalt
  • Arlington / Virginia - USA
  • Montebourg - Frankreich
  • Kostroma - Russland
  • Sariyer - Türkei
  • Kapstadt – Südafrika

 

4.  Vorschlag der Verwaltung für die Förderung von Schüleraustauschen

Zur Förderung von Schüleraustauschen verbleibt derzeit ein Betrag in Höhe von 3.200 Euro. Vor dem Hintergrund der geringen Mittel im Zukunftsfonds sowie der steigenden Anzahl der Klassenfahrten werden bei der Bezuschussung von „Schüleraustauschen mit Aachener Partnerstädten“ folgende  Kriterien empfohlen:

 

  •  Jedes teilnehmende Kind / jeder teilnehmende Jugendliche wird mit der Hälfte der zuwendungsfähigen Summe gefördert.

 

  • Unterstützt wird lediglich der Besuch Aachener Schüler und Schülerinnen im Rahmen der Städtepartnerschaft im Ausland

 

  • Das Antragsformular „Schüleraustausch“ wird von der Verwaltung vorgehalten. Es ist von der Schulleitung zu unterzeichnen.
     
  •  Der vom Förderverein bereitgestellte Betrag ist von diesem zu bestätigen.

 

  • Nach Beendigung des Schüleraustausches sind die Ausgaben in einem Verwendungsnachweis mit Belegen zu bestätigen. Er wird von der Schulleitung unterzeichnet.

 

  •  Einen entsprechenden Vordruck für den Verwendungsnachweis stellt die Verwaltung zur Verfügung.

 

5. Anträge der Schüleraustausche und deren Prüfung
 

Eingang

Antragsteller

Antrag

Beantragtes Finanzvolumen

Zuschuss

01.03.2019

4. Aachener Gesamtschule:

5 Schüler

Besuch der Austauschschule in Albacete - Spanien

2000,00 Euro

0,00 Euro

01.03.2019

4. Aachener Gesamtschule:

16 Schüler

Tagesausflüge nach Trier, Roermond und Monschau mit Schüler/innen aus Sariyer - Türkei

944,00 Euro

0,00 Euro

06.02.2019

 

 

4. Aachener Gesamtschule:

eine Schülerin

Besuch der Partnerschule in Istanbul

117,00 Euro

0,00 Euro

15.03.2019

Gesamtschule Aachen-Brand

Besuch der Austauschschule in Saint-Sauveur-le Vicomte

70,00 Euro

0, 00 Euro

Vorlage der Stadt Aachen                                                           

 

Ausdruck vom: 07.04.2020

Seite: 1/5

 


 


5.1 Mit Antrag vom 01.03.2019 beantragt die 4. Aachener Gesamtschule den Besuch  ihrer Austauschschule in Albacete- Spanien für 5 Schülerinnen und Schüler. Die Kosten betragen für jeden Teilnehmenden 400 Euro, sodass Gesamtkosten in Höhe von 2000 Euro anfallen. Die Schule wurde mit Schreiben vom 11.04.2019 um eine kurze Stellungnahme ihres Antrages gebeten. Ein Antwortschreiben der Schule ist bislang nicht erfolgt.

 

Der Besuch der spanischen Stadt Albacete kann nicht aus dem Zukunftsfonds gefördert werden, da diese derzeit keine Städtepartnerschaft mit der Stadt Aachen pflegt.

 

5.2 Die 4. Aachener Gesamtschule beantragt mit Schreiben vom 22.03.2019 im Rahmen eines Austausches mit der Schule Özdemir Sabanci Emirgan Anadolu Listesi aus Sariyer/ Istanbul zur Durchführung von Tagesausflügen nach Trier, Roermond und Monschau Fördermittel.  Es werden 16 Schülerinnen und Schüler der Schule teilnehmen. Für jeden Teilnehmenden werden 59 Euro beantragt. Eine Förderung der Tagesausflüge von Kindern /Jugendlichen der Stadt Aachen können aus dem Zukunftsfonds nicht finanziert werden, da dieser lediglich mehrtägige Fahrten fördert. Auch zu diesem Antrag blieb die Stellungnahme der Schule aus.

 

5.3 Für eine Schülerin beantragt die 4. Aachener Gesamtschule am 04.02.2019 einen Betrag in Höhe von 117 Euro für den Besuch der Partnerschule in Istanbul. Die Hälfte der Gesamtkosten wird von der Mutter bezahlt. Dieser Schüleraustausch kann jedoch nicht aus dem Zukunftsfonds unterstützt werden, da Istanbul derzeit keine Partnerstadt der Stadt Aachen ist.

 

5.4 Die Gesamtschule Aachen Brand stellt mit Datum vom 15.03.2019 für einen Schüler den Antrag, zu ihrer französischen Austauschschule nach Saint-Sauveur-le Vicomte zu reisen. Es fallen Kosten in Höhe von 70 Euro an. Dieser Schüleraustausch kann nicht aus dem Zukunftsfonds gefördert werden, da die Stadt Aachen keine Städtepartnerschaft mit dem Ort der Schule eingegangen ist.

 

Zurzeit erfolgt dennoch in den beiden letztgenannten Fällen eine einzelfallbezogene Prüfung im Sinne des Kriteriums „Ermöglichung von gesellschaftlicher Teilhabe bei geringem Einkommen“.

 

6. Folgende Anträge über 2.000 Euro liegen vor:

 

Eingang

Antragsteller

Projekt

Beantragtes Finanzvolumen

Prozentualer auszahlungsfähiger Zuschuss

36.01.2019

Montessorischule Reumontstraße

„Streicherklasse“-

1. Antrag

5.915,02 Euro

0

26.03.2019

Förderverein der 4.Aachener Gesamtschule

„Herausforderung“ - 2. Antrag

8.600,00 Euro

6.450,00 Euro

Vor dem Hintergrund der reduzierten Mittel des Zukunftsfonds werden für die Finanzierung von innovativen Projekten in diesem Jahr keinerlei Mittel zur Verfügung stehen.

 

6.1 Die Montessorischule Reumontstraße beantragt mit dem Projekt „Streicherklasse Montessorischule Reumontstraße“ die Finanzierung von Musikunterricht inklusive Instrumentenausleihe in Höhe von 5.115,02 Euro.

 

Da  Musikunterricht Bestandteil der schulischen Curricula ist, kann dieser gemäß den aktuellen Kriterien nicht aus dem Zukunftsfonds gefördert werden. Dies gilt ebenso für das Entleihen von Instrumenten.

Als Alternative wurde die Schule an die Jugend- und Kulturstiftung der Sparkasse Aachen verwiesen. Diese sieht die Förderung durch Bildung und Erziehung von Kindern und Jugendlichen durch sachbezogene Ausstattung in Schulen vor.

 

6.2 Die Summe des Projektantrags „Herausforderung“ des  Fördervereins der 4. Aachener Gesamtschule beträgt 8.600 Euro. Da es sich um den 2. Antrag des Fördervereins infolge handelt, würde die Förderstumme 6.450 Euro betragen. Eine anderweitige Finanzierung konnte für diesen Betrag nicht gefunden werden.

Im Rahmen der Recherche wurde festgestellt, dass die Schule zur Vorbereitung dieses Projektes aus „Mitteln zur Gewaltprävention“ (ebenfalls FB 45/300) 4.000 Euro zur Finanzierung eines Selbstbehauptungskurses für Mädchen / Frauen mit 51 Teilnehmerinnen erhalten hat.

Vorlage der Stadt Aachen                                                           

 

Ausdruck vom: 07.04.2020

Seite: 1/5

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

Produkt 4-030302-910-6

Sachkonto 52790000-4530

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2019 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2019 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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25.000

75.000

30.000

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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