Entscheidungsvorlage - FB 61/1221/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg, die Verkehrsberuhigung auf Grundlage der vorliegenden Planung Nr. 2019 / 04 - 02 zu beschließen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Verkehrsberuhigung auf Grundlage der vorliegenden Planung Nr. 2019 / 04 - 02.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

1. Anlass

In der Schurzelter Straße im Bereich zwischen Süsterfeldstraße und Roermonder Straße liegen seit längerer Zeit Beschwerden seitens der Anwohnerschaft zur Verkehrssituation vor. Gewünscht wird, den Durchgangsverkehr einschließlich des landwirtschaftlichen Verkehrs aus dem Wohngebiet möglichst heraus zu halten und über die Kackertstraße zu führen, um die Fahrgeschwindigkeiten zu senken. Ferner besteht Sorge, dass der weitere Ausbau des Campus Melaten und die Entwicklung des Campus West zu weiteren Verkehrszunahmen in der Schurzelter Straße führen wird.

Mit ihrem Anliegen hatten sich Anwohner mit einem Antrag an die Bezirksvertretung Laurensberg gewandt. Daraufhin hat die Verwaltung die Situation analysiert und verkehrsberuhigende Maßnahmen für diese Straße geprüft.

 

 

2. Heutige Situation

Die Schurzelter Straße ist im Abschnitt zwischen den Knoten Teichstraße/Wildbachstraße und Roermonder Straße Bestandteil einer Tempo-30-Zone. An den Knoten Teichstraße/Wildbachstraße, Wildbachstraße sowie Teichwinkel gilt die Vorfahrtsregelung recht-vor-links. Die Schurzelter Straße ist zwischen der Süsterfeldstraße und dem Einmündungsbereich Roermonder Straße für Kraftfahrzeuge über 3,5 t gesperrt (Verkehrszeichen 253 StVO), ausgenommen Personenkraftwagen und Kraftomnibusse sowie Anlieger (Zusatzbeschilderung VZ 1020-30 StVO).

 

Die Schurzelter Straße verfügt über Gehwege auf beiden Seiten. Das Parken ist grundsätzlich erlaubt. Die Fahrbahnbreite beträgt zwischen den Einmündungen Teichstraße und Teichwinkel 5,50 m, siehe Anlage 1.

 

Linienverkehr ist in der Straße vorhanden: Die Linie 16 (Laurensberg Rahe - Aachen Bushof - Walheim - Sief) verkehrt montags bis freitags im 30-Minuten-Takt, am Wochenende stündlich in beiden Richtungen. Busbegegnungen finden in der Schurzelter Straße nicht statt.

 

Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Schurzelter Straße in Mai 2017 wurden keine auffälligen Geschwindigkeiten registriert. Weil dies höchst wahrscheinlich darauf zurückzuführen war, dass am Fahrbahnrand geparkte Fahrzeuge den Verkehrsfluss beeinflusst haben und die installierte Anzeige außerdem aus weiterer Entfernung sichtbar war, wurde eine weitere Messung veranlasst.

Die zweite Geschwindigkeitsmessung wurde vom 13.02. bis 20.02.2018 auf Höhe des Hauses Wildbach 7 durchgeführt. Insgesamt wurden 18.216 Kfz registriert, werktags im Durchschnitt rd. 3.200 Kfz täglich (beide Richtungen). Das durchschnittliche Geschwindigkeitsniveau betrug 37 km/h. 29% der Fahrzeuge fuhren 40 km/h oder schneller. Die V85, die Geschwindigkeit die von 85 % aller Fahrzeuge nicht überschritten wird, lag bei 44 km/h. Die Werte unterscheiden sich kaum für die unterschiedlichen Fahrtrichtungen. Bei einer derartigen Überschreitung der zugelassenen Geschwindigkeit werden verkehrsberuhigende Maßnahmen empfohlen.

 

Im Zeitraum vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2017 wurden keine aufnahmepflichtigen Verkehrsunfälle in diesem Abschnitt der Schurzelter Straße registriert. In 2018 wurde ein Unfall ohne Personenschäden registriert, der auf einen Fehler des Fahrzeugführers zurückzuführen war.

 

 

3. Planung

Aufgrund der Messwerte aus der Geschwindigkeitserhebung vom Februar 2018 sollten Maßnahmen in Erwägung gezogen werden, um das Geschwindigkeitsniveau abzusenken. Am 17.04.2018 fand hierzu ein Ortstermin mit Anwohnern, dem Bezirksbürgermeister sowie Vertreterinnen und Vertretern des Bezirksamts und des Fachbereichs Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen statt. U.a. wurde die Einrichtung von Fahrbahneinengungen oder Fahrbahnerhöhungen erörtert. Im Ergebnis wird vorgeschlagen, Blumenkübel im Straßenraum aufzustellen, um den Verkehrsfluss zu bremsen und die Durchfahrt für den Durchgangsverkehr unattraktiv zu machen. Die Anwohner erklärten sich in Falle einer solchen Lösung bereit, Patenschaft für Bepflanzung und Pflege zu übernehmen.

 

Die Planung sieht zwei Pflanzkübel im Straßenraum vor:

- in der Fahrbahn in Fahrtrichtung Süsterfeldstraße auf Höhe Haus-Nr. 3 sowie

- in der Fahrbahn in Fahrtrichtung Roermonder Straße auf Höhe Haus-Nr. 26,

siehe Anlage 2. Die Pflanzkübel werden zur besseren Erkennbarkeit mit dem Verkehrszeichen 605-10 (Warnbake) jeweils gekennzeichnet. Durch die Pflanzkübel entsteht eine jeweils einseitige Einengung des Straßenraums auf 3,50 m Restfahrbahnbreite. Durch die Einengung werden die Geschwindigkeiten verringert und ein höheres Maß an gegenseitiger Rücksicht bei den Verkehrsteilnehmern erforderlich. Flankierende Halteverbote oder Fahrbahnmarkierungen werden zunächst nicht empfohlen.

Sollte die Überprüfung der neuen Verkehrssituation Handlungsbedarf aufzeigen, können solche Maßnahmen nachträglich ergriffen werden.

Nach Erfahrungen an anderen Stellen im Stadtgebiet erfordern Pflanzkübel wegen Anfahrschäden einen hohen Unterhaltungsaufwand. Sollten sich die Einengungen bewähren, könnte über alternative bauliche Lösungen, z.B. in Form von Baumfeldern, nachgedacht werden.

Die Kosten für die Anschaffung und Anbringung von zwei Pflanzkübeln einschließlich Bepflanzung betragen ca. 3.000 €. Hinzu kommen ca. 75 € für die Beschilderung.

 

 

4. Fazit und Empfehlung

Die ASEAG spricht sich gegen verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Straße aus, da es auf diesem Abschnitt bereits heute zu Fahrzeitverlusten kommt. Der Aachener Stadtbetrieb formuliert ebenfalls Bedenken gegen Pflanzkübel in der Fahrbahn, da es ggf. zu Anfahrschäden kommt und eine entsprechend hoher Unterhaltungsaufwand entstehen könnte. Der Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen sowie das Bezirksamt Laurensberg sprechen sich für die verkehrsberuhigende Maßnahme aus.

 

 

5. Finanzielle Auswirkungen

Unter PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 / 4-120102-947-2 sind jährliche Mittel für Kleinmaßnahmen im Straßenraum im Haushalt eingeplant. Die Maßnahme wird in die Prioritätenliste zur Abwicklung von Kleinmaßnahmen aufgenommen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

PSP-Element 5-120102-900-02400-300-1 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum

Investive Auswirkungen

Ansatz

2019*

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019*

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

213.578,51

213.578,51

540.000

540.000

0

0

Ergebnis

213.578,51

213.578,51

540.000

540.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

PSP-Element 4-120102-947-2 – Kleinmaßnahmen im Straßenraum

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019**

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019**

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

117.378,22

117.378,22

293.100

293.100

0

0

Abschreibungen

40.000,00

40.000,00

120.000

120.000

0

0

Ergebnis

157.378,22

157.378,22

413.100

413.100

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

*Haushaltsansatz 2019 i.H.v. 180.000 € zzgl Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 33.578,51 €

**Haushaltsansatz 2019 i.H.v. 137.700 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2018 i.H.v. 19.678,22 €

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Anlagen

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