Entscheidungsvorlage - FB 61/1222/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Untere Hauptstraße und Mühlradstraße; Anpassung nach Regionetz-Maßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Mobilitätsausschuss
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Anhörung/Empfehlung
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12.09.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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03.07.2019
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11.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt der Bezirksvertretung Aachen-Mitte, auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. „2019 / 05 - 05“) den Planungsbeschluss für Anpassungsmaßnahmen, die in der unteren Hauptstraße und Mühlradstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach der Regionetz-Maßnahme vorgenommen werden sollen, zu fassen und die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung (Plan-Nr. „2019 / 05 - 05“) den Planungsbeschluss für Anpassungsmaßnahmen, die in der unteren Hauptstraße und Mühlradstraße im Rahmen der Wiederherstellung nach der Regionetz-Maßnahme vorgenommen werden sollen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation.
Erläuterungen
Erläuterungen:
1. Anlass
In der unteren Hauptstraße, Dammstraße und Mühlradstraße stehen umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Regionetz GmbH (Gas, Wasser, Abwasser, Fernwärme) an, die im Juli 2019 beginnen und Mitte 2020 enden sollen. Von 2015 bis 2016 wurden bereits im oberen Teil der Hauptstraße entsprechende Arbeiten durchgeführt und der Straßenraum bis ca. vor Hausnr. 17 erneuert. Am 27.08.2014 wurden in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte für die Hauptstraße Anpassungen im Straßenraum beschlossen; u.a. die Wiederherstellung in Asphalt- statt Pflasterbauweise aus Lärmschutzgründen sowie die Verbreiterung der Gehwege. Am 02.10.2014 wurde die Maßnahme dem Mobilitätsausschuss mitgeteilt und am 30.10.2014 dazu eine Bürgerinformation durchgeführt.
Die nun anstehenden Regionetz-Maßnahmen können dazu genutzt werden, weitere funktionale Defizite in der unteren Hauptstraße und der Mühlradstraße zu beheben.
Mit dem Innenstadtkonzept 2022 wurde am 06.11.2014 im Planungsausschuss beschlossen, zehn Premiumfußwege ins Aachener Stadtgrün weiterzuentwickeln und schrittweise umzusetzen. Diesbezügliche Maßnahmen sollen die Fußgängersicherheit erhöhen, die Barrierefreiheit verbessern und mit praktischen Möglichkeiten, z.B. erforderlichen Regionetz-Maßnahmen, zügig umgesetzt werden. Die Hauptstraße ist hierbei Bestandteil des geplanten Premiumweges 5 zwischen Innenstadt und Ferberpark.
2. Analyse
Die Hauptstraße verbindet die Dammstraße bzw. Fußgängerzone Burtscheid mit dem Knoten Burtscheider Straße / Krugenofen. Bei der letzten Verkehrszählung am 23.01.2014 wies sie eine Verkehrsbelastung von etwa 900 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr auf. Aus Richtung Dammstraße bis zum Abzweig der Nebenfahrbahn neben Hausnr. 71 ist sie eine Einbahnstraße und für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben.
Im unteren, hier behandelten Abschnitt zwischen Dammstraße und Hausnr. 17 ist der Straßenraum der Hauptstraße zwischen 8 und 12 m breit. Parkmöglichkeiten gibt es vor Hausnummern 3-7 in Parkbuchten und gegenüber Hausnummern 15-17 am Fahrbahnrand. Die Gehwege sind auf beiden Seiten bis zu 1,40 m schmal, obwohl die Hauptstraße Bestandteil des Premiumwegs 5 im Innenstadtkonzept 2022 ist. In Anbetracht dessen und der geringen Kfz-Belastung sind bei der Verkehrsflächenaufteilung insbesondere die Belange der Fußgänger nur unzureichend berücksichtigt. Die am 27.08.2014 in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschlossene Planung der Hauptstraße sieht im unteren Bereich eine Reduzierung der Fahrbahnbreite auf das Mindestmaß von 3,50 m und eine dementsprechende Verbreiterung der Gehwege vor.
Die ca. 6,50 m breite Mühlradstraße hat eine untergeordnete Funktion und verbindet die Dammstraße mit einem zwischen Hauptstraße und Mühlradstraße gelegenen Parkplatz. Auch hier sind die Gehwege mit ca. 1,25 m nur unzureichend breit. Die Fahrbahn ist 4,00 m breit und ermöglicht damit nur eingeschränkt Pkw-Begegnungsverkehr. Aufgrund des geringen Raumangebots ist lediglich das Halten am nördlichen Fahrbahnrand erlaubt.
3. Planung
Durch die notwendige Maßnahme der Regionetz GmbH veranlasst können Anpassungen in der unteren Hauptstraße und Mühlradstraße durchgeführt werden.
Die Hauptstraße, Mühlradstraße und der Abschnitt der Dammstraße zwischen Haupt- und Mühlradstraße sollen jeweils in Asphaltbauweise ausgebaut werden, da sich u.a. gegenüber der Pflasterbauweise lärmtechnische Verbesserungen ergeben. Zudem ist wegen der starken Steigung in der Haupt- und Mühlradstraße der Einbau des Pflasters nach der Baumaßnahme bautechnisch schwierig.
Untere Hauptstraße
In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 27.08.2014 wurde beschlossen, im Bereich des südlichen Gehweges der unteren Hauptstraße den Gehwegbereich zu verbreitern. Dazu sollten im Bereich der Baumfelder die Parkstände in die heutige Fahrbahn gezogen werden, da auf diese Weise zumindest im Bereich der Parkstände ein breiterer Gehweg angeboten werden kann. Auch auf der nördlichen Seite sollte der heute zu schmale Gehweg verbreitert werden. Für die Einbahnstraße verbliebe eine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3,50 m. Gegenüber dieser zuvor beschlossenen Planung sind aufgrund veränderter Bedingungen weitere Anpassungen im Straßenraum vorgesehen:
Der Gehweg der Hauptstraße wird vor dem Parkplatz gegenüber Hausnummern 15-17 von ca. 1,40 m auf 2,20 m verbreitert. Um die notwendige Fahrbahnbreite von 3,50 m zu ermöglichen, müssen zwei Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand entfallen. Die Gehwegverbreiterung an der Parkplatzzufahrt unterstützt die Funktion der Straße als Premiumfußweg. Die verbleibende Fahrbahnbreite lässt den Begegnungsverkehr zwischen Pkw und Rad zu. Zudem wurde festgestellt, dass Fahrzeuge häufiger verbotswidrig vor der Absenkung zum Fußweg gegenüber Hausnr. 17 parken und damit die Ausfahrt aus der dortigen Tiefgarage behindern. Durch die geplante Gehwegverbreiterung ist das Falschparken aufgrund der zu geringen Restfahrbahnbreite nicht mehr möglich.
Zum anderen werden 3 der 4 Baumfelder im südlichen Seitenraum der unteren Hauptstraße mit den Parkständen in die heutige Fahrbahn gezogen. Da 2 dieser 3 Bäume heute nicht mehr vorhanden sind, soll der 3. Baum im Sinne der Neuordnung gefällt und alle Baumfelder neu bepflanzt werden. Dadurch verbleiben im dahinter liegenden Gehwegbereich keine punktuellen Engstellen.
Mühlradstraße
Die Mühlradstraße soll niveaugleich ausgebaut werden. Um die Gehbereiche zu verbreitern, wird sie zur Einbahnstraße in Richtung Dammstraße. Die Fahrbahnbreite kann damit auf 3,50 m reduziert werden.
Im Bereich der Einmündung in die Dammstraße wird die Fahrbahn der Mühlradstraße erst hinter dem Gehweg der Dammstraße auf Gehwegniveau angehoben. Damit bleibt die dortige Rechts-vor-Links-Vorfahrtsregelung als geschwindigkeitsminderndes Element erhalten.
Die Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr ist angedacht, muss jedoch noch abschließend geprüft werden.
4. Kosten und finanzielle Auswirkungen
Entgegen der ursprünglichen Absicht konnte im 1. Bauabschnitt der Hauptstraße der Straßenraum nicht ganz kostenneutral durch die Regionetz GmbH wiederhergestellt werden. Die Stadt Aachen hat einen Anteil von 50.000 € getragen.
Im nun anstehenden 2. Bauabschnitt der Hauptstraße und in der Mühlradstraße übernimmt die Regionetz GmbH die Wiederherstellungskosten für die gesamten Fahrbahnen sowie Nebenanlagen, in denen Hausanschlüsse, Leitungen und Verbau nötig sind. Für die Stadt Aachen ergibt sich bei Umsetzung der vorgelegten Planung ein Anteil von etwa 220.000 €.
Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel wurden mit der Haushaltsanmeldung 2020 für die Aufnahme in die sog. § 13 Liste angemeldet. Die Voraussetzung für eine unmittelbare Haushaltsanmeldung sind noch nicht gegeben. Sollte die Planungstiefe bis zur Haushaltsaufstellung erreicht werden, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme in den Haushalt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einschließlich der damit verbundenen Fachausschussberatungen.
Es wird geprüft, ob die Erneuerung der Mühlradstraße eine Beitragspflicht nach Kommunalabgabengesetz NRW auslöst.
5. Fazit und Empfehlung
Die Anpassungsmaßnahmen in der unteren Hauptstraße knüpfen an die zuletzt erfolgte Umgestaltung im übrigen Bereich an und tragen zum Schutz der Fußgänger bei.
Der Verzicht auf Hochborde in der Mühlradstraße wirkt sich für die Überquerbarkeit und Gestaltung positiv aus. Die ausreichende Dimensionierung der Fahrbahn durch die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung gewährleistet die funktionale Trennung der Verkehrsarten.
Die Verwaltung empfiehlt daher, im Rahmen der Wiederherstellung nach der Regionetz-Maßnahme die Anpassungen in der unteren Hauptstraße und Mühlradstraße auf Grundlage der vorliegenden Planung vorzunehmen.
6. Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt werden, deren Ergebnisse ggfs. noch in der Ausbauplanung berücksichtigt werden können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | Fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
* Die für die Umsetzung der Maßnahme erforderlichen Mittel wurden mit der Haushaltsanmeldung 2020 für die Aufnahme in die sog. § 13 Liste angemeldet. Die Voraussetzung für eine unmittelbare Haushaltsanmeldung sind noch nicht gegeben. Sollte die Planungstiefe bis zur Haushaltsaufstellung erreicht werden, erfolgt die Entscheidung über die Aufnahme in den Haushalt im Rahmen der Haushaltsplanberatungen einschließlich der damit verbundenen Fachausschussberatungen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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3
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(wie Dokument)
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196,8 kB
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4
|
(wie Dokument)
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214,9 kB
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