Kenntnisnahme - FB 61/1226/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Parkpalette Kleverstraße und zur Durchführung eines Beteiligungsprozess für die Aufwertung der Parkpalette sowie der umgebenden städtischen Flächen zur Kenntnis.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Parkpalette Kleverstraße und zur Durchführung eines Beteiligungsprozess für die Aufwertung der Parkpalette sowie der umgebenden städtischen Flächen zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


1. Anlass

Mit dem Antrag der Fraktionen von CDU und SPD im Rat der Stadt Aachen vom 26.03.19 ist die Verwaltung beauftragt worden,

-          eine Aufwertung des Erscheinungsbilds des Parkhauses zu erwirken,

-          eine Einbeziehung der rückwärtigen Grünflächen zu überprüfen und

-          eine Übertragung der Bewirtschaftung durch die APAG zu prüfen.

 

Das Parkhaus befindet sich im Eigentum der Stadt Aachen, ist in die Parkraumbewirtschaftung der Parkzone „BU3“ einbezogen und wird durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung überwacht. Das Parkhaus ist für die verschiedenen Nutzer in Burtscheid von großer Bedeutung. Aus Sicht der Antragsteller sind eine gestalterische Aufwertung und die weitere Bewirtschaftung der Fläche wünschenswert. Als konkrete Ideen werden

-          die Reinigung der Außenfassade,

-          eine Verbesserung der Lichtverhältnisse,

-          die Schaffung eines ansprechenden Eingangsbereichs (etwa durch eine Anpflanzung)

-          eine Aufwertung der angrenzenden Grünfläche sowie

-          eine Zufahrtbeschränkung

genannt.

 

Die zukünftigen Preise sollen nicht von den Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum abweichen. Bei den Gestaltungsideen soll auch bürgerschaftliches Engagement – etwa über die Burtscheider Stadtteilkonferenz – mit einbezogen werden.

 

2. Aktuelle Situation

Die Parkpalette Kleverstraße verfügt über 57 Stellplätze auf zwei Ebenen. Die untere Ebene wird über die rückwärtige Erschließungsfläche der FGZ Kapellenstraße erschlossen, die obere Ebene hat eine separate Zufahrt über die Gregorstraße. Auf beiden Ebenen erfolgt eine Bewirtschaftung über Parkscheinautomaten. Auf jeder Ebene befindet sich ein Parkscheinautomat. Die Parkplätze dürfen auch kostenfrei mit den Bewohnerparkausweisen der Zone „BU3“ genutzt werden. Die Umsatzaufzeichnungen der zwei Parkscheinautomaten in 2018 zeigen Einnahmen in Höhe von ca. 75.000 €.

 

Die Bewirtschaftung erfolgt durch FB 61. Im Auftrag finden bereits heute Leerung, Wartung und Unterhaltung der Parkscheinautomaten durch die APAG statt. Die Parkpalette wurde bei der Gründung des städtischen Eigenbetriebs Gebäudemanagement (E 26) nicht in dessen Aufgabenbereich aufgenommen. Mit E 26 wurde jedoch eine Bewertung des baulichen Zustands vereinbart, der für die Beurteilung notwendiger Sanierungsmaßnahmen erforderlich ist.

FB 61 beauftragt in regelmäßigen Abständen E 18 mit dem Abtransport von Müllablagerungen sowie der Reinigung der Örtlichkeit. Zudem wird durch FB 61 der Grünschnitt zum Freischneiden der Schilder organisiert.

Immer wieder wird die Parkpalette von nicht sesshaften Menschen als Übernachtungs- und Aufenthaltsort genutzt. Da es keine öffentliche Verkehrsfläche ist, liegt sie nicht in der Zuständigkeit des Ordnungsamtes. Die Wiederherstellung der Sicherheit und Ordnung auf der Parkpalette erfolgt in Absprache mit gemeinnützigen Institutionen, wie z.B. der Caritas.

 

Die Situation auf der rückwärtigen Erschließungsfläche der Fußgängerzone Kapellenstraße war in der Vergangenheit aufgrund der dort stattfindenden mehr oder weniger ungeregelten Parkvorgänge und der Flächenansprüche der Müllabfuhr Gegenstand punktueller Überplanungen. In Höhe des Durchgangs zur Altdorfstraße werden in Absprache mit dem Entsorger und der Feuerwehr sieben Parkstände in Schrägaufstellung markiert. Der Bereich entlang der gegenüberliegenden Mauer, wo heute ebenfalls Fahrzeuge parken, wird abgepollert, da die zur Verfügung stehende Restfahrbahnbreite bei längsseitigem Parken zu gering wäre. Zudem werden neben dem Tor / Zufahrt gegenüber dem Supermarkt drei senkrechte Parkplätze markiert. Alle Parkplätze werden in die Bewohnerparkzone „BU3“ aufgenommen und dementsprechend bewirtschaftet.

 

3. Städtebauliche Diskussion

Das Grundstück der Parkpalette ist durch den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 640 (von 1977) planungsrechtlich als Kerngebiet mit der Zweckbestimmung Parkhaus definiert. Der Bebauungsplan wurde im Zuge der Umwandlung der Kapellenstraße in eine Fußgängerzone aufgestellt. Die Umwandlung der Kapellenstraße in eine Fußgängerzone begründete sich schon damals im Wesentlichen mit der Notwendigkeit der Reduzierung von Immissionen des motorisierten Verkehrs im Zusammenhang mit den Anforderungen der Kurgebietsverträglichkeit Burtscheid. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 640 ist es, insbesondere dem Einzelhandel aber auch den Wohnnutzungen der Kapellenstraße, rückwärtige Anlieferungsmöglichketen und Erschließungsflächen für den ruhenden Verkehr zur Verfügung zu stellen.

In aktueller Betrachtung ist der gesamte Blockinnenbereich, einschließlich der Parkpalette, nicht mehr zeitgemäß und bedarf einer städtebaulichen Entwicklung. Das funktionierende Stadtteilzentrum verfügt über eine hohe Qualität. Die Aufgabe flankierender Einrichtungen, wie etwa einem Abriss der Parkpalette, könnte diese Qualität gefährden. Daher würden der Fortbestand der Parkpalette und eine damit verbundene zeitgemäße Modernisierung des Bauwerks zu einer Aufwertung beitragen, die sowohl gestalterisch als auch durch eine Reduktion möglicher Angsträume wirken würde. Bei einer zukünftigen Änderung des Mobilitätsverhaltens, könnte der Bedarf der Parkpalette erneut hinterfragt werden. Eine (langfristige) Übertragung an die APAG könnte einer städtebaulichen Neuordnung dieses Bereiches entgegenstehen.

Im Rahmen des Workshops zur Bedarfs- und Potenzialanalyse des Kurviertels Aachen wurde seitens der Teilnehmer auf den hohen Parkplatzbedarf in Burtscheid hingewiesen.

 

4. Weiteres Vorgehen

Nach ersten Aussagen kann sich die APAG grundsätzlich einen Betrieb der Parkpalette vorstellen. Bevor in dieser Hinsicht weitere Vereinbarungen besprochen und konkretisiert werden, muss zunächst die Zustandsanalyse des Bauwerks abgewartet werden.

Daran schließt sich eine Diskussion der möglichen Aufwertungsmaßnahmen an, in die die APAG sowie die Öffentlichkeit mit einbezogen werden soll. Wie von den Antragstellern gewünscht, wird dazu die Stadtteilkonferenz kontaktiert. Darüber hinaus macht es Sinn die umgebenden Anlieger sowie die Nutzer der Parkpalette in die Diskussion mit einzubeziehen. Die Diskussion soll sich auf die in städtischem Besitz befindlichen Flächen begrenzen. Für die Durchführung eines derartigen Beteiligungsprozesses muss allerdings zunächst die Ressourcenverfügbarkeit geklärt werden.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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