Entscheidungsvorlage - FB 61/1210/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Bewohnerparkenhier: Zonenzugehörigkeit BU1/BU2 und BU2/BU3
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/300
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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12.06.2019
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Mitte
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Entscheidung
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03.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Anpassung/Klärung der Zonenzugehörigkeit für den
- den Burtscheider Markt zur Bewohnerparkzone „BU1“,
- das Flurstück 2072 (Malmedyer Straße 1) zur Bewohnerparkzone „BU2“,
- das Flurstück 1772 (Klostertreppe 3) zur Bewohnerparkzone „BU2“,
- das Flurstück 906 (Mühlental 14) zur Bewohnerparkzone „BU3“,
- für den Bereich Amyastraße Hausnr. 62 bis 68 entsprechend Variante1 die Herausnahme der Parkstände aus der Bewohnerparkzone „BU3“.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Die Einrichtung der Bewohnerparkzonen „BU2“ und „BU3 mit den in der Zuständigkeit der Bezirksvertretung-Mitte“ liegenden Straßen wurden im Juli 2018 beschlossen. Seit der Einführung der Zonen „BU2“ und „BU3“ hat die Verwaltung vermehrt Eingaben von Bewohnern an den Gebietsgrenzen der Zonen „BU2“ und „BU3“ erhalten, die aufgrund unterschiedlicher Gründe eine abweichende Zonenzugehörigkeit wünschen.
Burtscheider Markt
Die Bewohnerparkzone „BU1“ in Burtscheid wurde im Dezember 1992 eingeführt und im Jahr 2000 durch den Burtscheider Markt (Anlage 1) erweitert. Entsprechend haben die Bewohner die Möglichkeit erhalten, einen Bewohnerparkausweis für die Bewohnerparkzone „BU1“ zu beantragen. Im Zuge der Einführung der Bewohnerparkzone „BU2“ wurde der Burtscheider Markt der Bewohnerparkzone “BU2“ zugeordnet. Da nur Bewohner einen Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis haben, die in der Zone meldebehördlich mit Hauptwohnsitz registriert sind, muss der „Burtscheider Markt“ eindeutig einer Bewohnerparkzone zugeordnet sein. Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis. Die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis für zwei Parkzonen zu erhalten, besteht nicht.
Einige Bewohner des Butscheider Marktes wünschen sich weiterhin eine Zuteilung in die alte Zone „BU1“.
Um ein gesamtheitliches Meinungsbild der Bewohnerparkausweisbesitzer am Burtscheider Markt zu erhalten, hat die Verwaltung die 12 Besitzer von Bewohnerparkausweisen (Stand 30.04.19) am Burtscheider Markt angeschrieben und deren favorisierte Zonenzugehörigkeit abgefragt. Fünf Bewohner haben eine Rückmeldung gegeben (Siehe Anlage 1). Vier davon wünschen die Zugehörigkeit zur Zone „BU1“, ein Bewohner die Zugehörigkeit zur Zone „BU2“.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Bewohnerwünsche empfiehlt die Verwaltung den Burtscheider Markt der Zone „BU1“ zuzuordnen.
Malmedyer Straße 1
Die Grenze zwischen den beiden Bewohnerparkzonen „BU2“ und „BU3“ verläuft direkt am Flurstück 2072, Malmedyer Straße 1, entlang. Das Gebäude Malmedyer Straße Hausnummer 1 ist ein Eckhaus und laut Bau- und Liegenschaftskataster der Malmedyer Straße zugeordnet (Anlage 2). Vor diesem Hintergrund wurde die Malmedyer Straße 1 der Zone „BU3“ zugewiesen und die Bewohner des Hauses haben die Möglichkeit erhalten, einen Bewohnerparkausweis für die Bewohnerparkzone „BU3“ zu beantragen. Die Haupterschließung des Gebäudes erfolgt jedoch über die Kapellenstraße, weshalb sich einige der Bewohner eine Zugehörigkeit zur Zone „BU2 wünschen. Lediglich der Eingang zu einer Arztpraxis befindet sich direkt auf der Hausecke.
Zum Erhalt eines Bewohnerparkausweises ist auch hier eine eindeutige Zonenzuordnung des Grundstücks notwendig. Deshalb hat die Verwaltung die vier Besitzer der Bewohnerparkausweise (Stand 30.04.19) in der Malmedyer Straße 1 angeschrieben und deren favorisierte Zonenzugehörigkeit abgefragt. Alle Bewohner haben eine Rückmeldung gegeben und wünschen die Zugehörigkeit zur Zone „BU2“.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Bewohnerwünsche empfiehlt die Verwaltung die Malmedyer Straße 1 der Zone „BU2“ zuzuordnen.
Klostertreppe 3
Die Bewohner des Hauses Klostertreppe 3 (Flurstück 1772) (Anlage 1) haben den Wunsch geäußert der Bewohnerparkzone „BU2“ anzugehören. Die Klostertreppe ist die Verbindung zwischen dem unterhalb gelegenen Burtscheider Markt und der oberhalb verlaufenden Straße St. Johann nordöstlich des Burtscheider Marktes. An der Klostertreppe befindet sich im oberen Bereich der Treppe ein Grundstück mit einer Einzelhausbebauung. Die Haupterschließung des Grundstücks erfolgt über die Treppe. Ein privater Stellplatz ist nicht vorhanden. Mit der Einführung der Bewohnerparkzone „BU1“ wurde das Grundstück im Jahr 1992 dieser Zone zugewiesen. Aufgrund der Lage des Grundstücks und der Haupterschließung des Gebäudes empfiehlt die Verwaltung nun die Klostertreppe 3 der Zone „BU2“ zuzuweisen.
Mühlental 14
Die Bewohner des Flurstücks 906 (Anlage 3) haben den Wunsch geäußert der Bewohnerparkzone „BU3“ anzugehören. Das Grundstück grenzt unmittelbar an die Bewohnerparkzone „BU3“ im Einmündungsbereich Rhein-Maas-Straße / Mühlental. Das Flurstück ist laut Bau- und Liegenschaftskataster der Straße Mühlental zugeordnet und ist aufgrund dieser Zugehörigkeit nicht Bestandteil der Zone „BU3“. Die Haupterschließung des Grundstücks erfolgt jedoch über die Rhein-Maas-Straße, was eine Zuordnung zur Zone „BU3“ sinnvoll erscheinen lässt. Ein privater Stellplatz ist nicht vorhanden. Aufgrund der Haupterschließung des Gebäudes empfiehlt die Verwaltung das Flurstück 906 in die Zone „BU3“ aufzunehmen.
Amyastraße Hausnr. 62 - 68
Im Süden der Bewohnerparkzone BU 3 befindet sich die Rhein-Maas-Straße, die in ihrem Verlauf zwei Richtungsversätze aufweist. Der eine Versatz befindet sich im Bereich Amyastraße und der zweite Versatz im Bereich Mühlental. Die Zonengrenze der Bewohnerparkzone BU3 folgt diesen beiden Versätzen.
Im ersten Versatz Rhein-Maas-Straße / Amyastraße befinden sich vor den Häusern Amyastraße 62 bis 68 vier öffentliche Parkplätze, die der Bewohnerparkzone „BU3“ zugeordnet wurden. Die vier Grundstücke mit den Hausnummern 62 – 68 befinden sich außerhalb der Bewohnerparkzone „BU3“.
Im zweiten, längeren Versatz Rhein-Maas-Straße / Mühlental befinden sich ebenfalls öffentliche Parkplätze vor den Grundstücken Mühlental 14 – 24. Diese wurden nicht der Bewohnerparkzone zugeordnet ebenso wie die sechs angrenzenden Grundstücke.
Somit wurden die öffentlichen Parkplätze einmal der Bewohnerparkzone zugewiesen und im anderen Fall nicht. Diese ungleiche Zuordnung der öffentlichen Parkplätze wird von einigen Bewohnern als ungerecht empfunden. Sie wünschen sich, wie vor der Einrichtung der Bewohnerparkzone, die Möglichkeit die Parkplätze vor den Häusern Amyastraße 62 – 68 kostenfrei zu nutzen. In den beiden folgenden zwei Varianten (Anlage 4) wird dem Bürgerwunsch, dem kostenfreien Parken auf den öffentlichen Parkplätzen, entsprochen:
Variante 1 stellt die Verschiebung der Zonengrenze in die Straßenmitte dar. Damit werden die öffentlichen Parkplätze aus der Bewohnerparkzone „BU3“ herausgenommen und stehen wieder allen Bewohnern und Besuchern kostenfrei zur Verfügung. Für die eindeutige Erkennbarkeit vor Ort ist das Aufstellen von zusätzlichen Verkehrszeichen mit Anfang und Ende der Zonenbeschilderung notwendig. Durch das Herausnehmen der vier Parkstände aus der Bewohnerparkzone „BU3“ entsprechen sich die beiden Versätze in der Zuordnung der öffentlichen Parkstände und Anliegergrundstücke.
In der Variante 2 werden vier Grundstücke, Amyastraße 62 – 68, der Bewohnerparkzone „BU3“ zugeordnet. Die Bewohner haben das Anrecht einen Bewohnerparkausweis zu beantragen und können kostenfrei innerhalb der Zone, auch auf den Parkplätzen vor der eigenen Haustür, ihr Fahrzeug abstellen. Eine Änderung der bestehenden Beschilderung ist nicht notwendig. Durch das Hinzufügen der angrenzenden Grundstücke in die Bewohnerparkzone „BU3“ entsprechen sich die beiden Versätze in der Zuordnung der öffentlichen Parkstände und Anliegergrundstücke allerdings nicht. Die Verwaltung empfiehlt daher Variante 1.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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