Entscheidungsvorlage - FB 45/0638/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

  1. Er beschließt, dem Antrag des KGV Aachen Nordwest „Jugendkulturcafé Pinu‘u im Aachenfenster“ auf Gewährung eines Zuschusses in Höhe 5.995,52 Euro zur Anschaffung einer Lautsprecheranlage stattzugeben.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Das Jugendkulturcafé Pinu’u (indianisch: “ich bin ich“) im Aachenfenster liegt in der Innenstadt in unmittelbarer Nähe zum Aachener Dom. Dort finden Jugendliche und junge Erwachsene ab 14 Jahren einen geschützten Raum, in dem sie sich zwanglos treffen können. Die Angebotsstruktur der Einrichtung spiegelt die Wünsche und Anregungen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen wider.

 

Die zentrale Lage der Einrichtung macht das Pinu’u zu einem idealen Treffpunkt und Veranstaltungsort. Neben Musikhören und medienpädagogischen Angeboten haben die Besucher die Möglichkeit Dart, Billard oder Kicker zu spielen. Zudem können sie  aus dem reichhaltigen Angebot von günstigen Getränken und kleinen Snacks auswählen. Die Einrichtung hat an mehreren Tagen in der Woche bis 22:00 Uhr geöffnet.

 

Als Highlights haben sich innerhalb des Jahres eine Reihe von Sonderveranstaltungen in der Woche und an den Wochenenden etabliert, die den Bekanntheitsgrad und die Attraktivität der Einrichtung steigern, wie zum Beispiel Bandcontests, Discos, Theater, Comedy, Lesungen, Poetry Slam, Unplugged Konzerte usw. Neben einem hauptamtlichen Mitarbeiter werden diese Angebote durch ca. 20 Jugendliche als ehrenamtliche Helfer unterstützt. Durch die Erfahrungen im Pinu’u im Bereich Licht- und Tontechnik haben sich bereits einige junge Menschen für diesen Berufsweg entschieden. Diese geben wiederum ihre Erfahrungen an die jungen ehrenamtlichen Kräfte der Einrichtung weiter, damit die Qualität der Veranstaltungsreihen des Jugendkulturcafés  gewährleistet ist.

 

Das „Pinu‘u im Aachen Fenster“ ist durch seine Angebotsstruktur eine Plattform für junge Künstler, wodurch die  Jugendkultur in Aachen gefördert und bereichert wird. Kooperationspartner der Einrichtung sind verschiedene Schulen der Stadt Aachen, der Aachener Friedenslauf, der BDKJ, Jukutu Rock in Eupen/Belgien, Fraiche in Vaals/Niederlande sowie das Bistum Aachen.

 

2. Antragstellung

Das „Jugendkulturcafé“ beantragt gemäß den Richtlinien der Position 40 des Stadtjugendplans eine Bezuschussung zur Anschaffung einer neuen Lautsprecheranlage. Die Hälfte der Anschaffungskosten wird aus Eigenmitteln aufgebracht.

 

3. Bewertung des Antrages durch die Verwaltung

Die bisherige Lautsprecheranlage ist seit zehn Jahren in Betrieb und wurde bereits mehrfach repariert. Nach den vielen Konzerten, Lesungen, Discos und Theaterstücken haben die Lautsprecher ihre Altersgrenze erreicht. Sie sind stark abgenutzt und nicht mehr zuverlässig. Durch den hohen Verschleißanteil sind weitere Reparaturen nicht mehr rentabel.

 

 Damit weiterhin ein hochwertiges, regionales Kulturangebot für die Jugendlichen und jungen Erwachsenen angeboten werden kann, ist somit eine Neuanschaffung zwingend erforderlich. Da die Finanzierung der Lautsprecheranlage nicht komplett durch den freien Träger übernommen werden

 

kann, beantragt das Jugendkulturcafé „Pinu‘u im Aachen Fenster“ Fördermittel gemäß Position 40 des Stadtjugendplans.

 

4. Förderung durch den Stadtjugendplan

Durch eine Fachfirma für Lautsprecher und Medientechnik wurde ein Kostenvoranschlag erstellt, der als Anlage beigefügt ist. Es fallen Gesamtkosten in Höhe von 11.991,04 Euro an. Die Hälfte der Anschaffungskosten wird aus eigenen Mitteln des Trägers finanziert. Gemäß Position 40 des Stadtjugendplans beträgt der Zuschuss bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten. Bei Anwendung dieses Fördergrundsatzes beträgt die Zuwendung für die Lautsprecheranlage 5.995,52 Euro.

 

5. Vorschlag der Verwaltung

Die Verwaltung schlägt daher vor, dem Antrag des Kinder-und Jugendzentrums. Auf Gewährung einer Fördersumme in Höhe von 5.995,52 Euro zu entsprechen.


 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

4-060201-940-9; SK 53180000-4531

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

1) 4-060201-940-9; SK 53180000 Betriebskosten Jugendeinrichtungen freier Träger

2) 4-060201-940-9; SK 53180010 Abschreibungen

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1) 10.000

2) 6.200

10.000

6.200

30.000

33.000

30.000

33.000

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-16.200

-16.200

-63.000

-63.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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