Entscheidungsvorlage - FB 45/0641/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
  2. Er  beschließt, KingzCorner e.V. einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 24.561 Euro zum Erhalt seiner offenen Jugendeinrichtung in der Königstraße 46 in Aachen zu gewähren.


 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

  1. Ausgangslage:

Mit Schreiben vom 28.05.2019 bittet der Verein KingzCorner e.V. für das Jahr 2019 um finanzielle Unterstützung, die den Erhalt der Einrichtung ermöglicht.

 

  1. Historie:

Seit seiner Gründung im Jahr 2012 hat der Verein vielfältige Aktivitäten im Bereich der Jugendkultur und als Jugendeinrichtung entwickelt.

 

  • 13.04.2016: KingzCorner e.V. stellt seine Arbeit in der Bezirksvertretung vor. Das Projekt wird von der Bezirksvertretung Aachen Mitte begrüßt und mit bezirklichen Mitteln erforderliche Umbaumaßnahmen in dem Objekt finanziell unterstützt.
  • 14.12.2016: Der Verein beantragt die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe.
  • 29.03.2017: In der Sitzung des Integrationsrates wird die Arbeit vorgestellt und von den Mitgliedern ausdrücklich lobend zur Kenntnis genommen.
  • 04.07.2017: In der Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses erfolgt die Anerkennung des Vereins KingzCorner e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII auf Grundlage der Richtlinien einstimmig.
  • 03.07.2018: Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt eine Zuschussgewährung in Höhe von 15.817,48 Euro gemäß Position 40 Stadtjugendplan. Im Rahmen der Aussprache wird die gute Arbeit des KingzCorner e.V. hervorgehoben. „Der Verein stelle für den gesamten Sozialraum eine wichtige Anlaufstelle dar und verfüge über ein einzigartiges Angebot beispielsweise im  kulturellen Bereich. Die Mischung aus Jugendheim und Kultureinrichtung funktioniere sehr gut, auch aufgrund der engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

 

  1. Inhalte der Arbeit:

Der Verein KingzCorner e.V. hat sich im Jahr 2012 mit dem Ziel der Förderung der Jugendkultur gegründet. Er bietet seit seiner Gründung und insbesondere seit der Herrichtung der entsprechenden Räumlichkeiten in der Königstraße 46 allen interessierten jungen Menschen eine Plattform für musikalische und andere künstlerische Aktivitäten und einen interkulturellen Austausch. Der Verein führt vielfältige Projekte durch u. a. zur Integration junger Geflüchteter, Kooperationen mit Schulklassen sowie Angebote im Rahmen der Ferienspiele. Er bietet Workshops im Musik- und Graffitibereich an und bietet im Rahmen von Praktika Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Möglichkeit, sich im Bereich des Kulturmanagements weiter zu qualifizieren und entsprechende Erfahrungen zu sammeln. 

 

Neben diesen Angeboten ist ein weiterer wesentlicher Bestandteil der Arbeit die Vermittlung von Medienkompetenzen im Sinne von Medienschutz, insbesondere dem kritischen Umgang mit Sozialen Netzwerken wie YouTube, Instagram, Facebook oder Twitter, da es heutzutage einfach ist, jedwede Inhalte öffentlich im Internet zu verbreiten. Durch von den jungen Menschen gekaufte „Likes“ („mag ich“) sogenannter „Follower“ kann große Bekanntheit erlangt werden, die in der Folge – ohne Finanzierung ebenso schnell vergehen kann. Dies kann zu einer unrealistischen und übersteigerten Selbsteinschätzung und mangels weiteren Erfolgs zu beträchtlicher Frustration und schlimmstenfalls zu finanziellem Ruin der Betreffenden führen.

 

Eine andere Aufgabe sieht KingzCorner e.V. in der Wertevermittlung. Gerade in der bei Jugendlichen sehr beliebten Hip-Hop Kultur werden „Werte“ wie schneller Reichtum, Schönheit und Macht propagiert, dem es entgegen zu wirken gilt.

Dabei leben „Vorbilder“, sog. Influencer, dies virtuell über ihre eigenen Sozialen Netzwerke sowie Musikvideos vor, in denen z.B. Prostitution, Erpressung, Drogenhandel als Möglichkeit zu Reichtum zu gelangen dargestellt werden. Hier sieht der Verein das Erfordernis, mit den jungen Menschen die Texte zu analysieren, sie für problematische Inhalte zu sensibilisieren und ihnen zu vermitteln, im Gegenzug gesellschaftskritische Inhalte zu teilen.

 

  1. Entwicklung:

Am 10.01.2019 teilt der Träger der Jugendpflege mit, dass er den Nutzungsänderungsantrag für die Nutzung durch mehr als 30 Personen und nach 22.00 Uhr zurückgezogen habe, da die entsprechenden Auflagen zu umfangreich und somit derzeit finanziell für den Träger nicht realisierbar seien. In dieser Mitteilung deutet der ehrenamtliche Geschäftsführer des Vereins an, dass die Gefahr bestehe, die Einrichtung schließen zu müssen.

 

Für den Träger ist es derzeit vor dem Hintergrund der genehmigten Nutzung nicht möglich, entsprechende Eigenmittel zu generieren, die die laufenden Kosten der Einrichtung, insgesamt. 24.561 Euro, für das Jahr 2019 decken könnten.

 

Unter Beteiligung von FB45/300, FB 63 und FB 32 findet am 24.01.2019 ein Ortstermin statt. In diesem Termin bringen sowohl Bauaufsicht als auch das Ordnungsamt ihre kritische Haltung zum ausgeweiteten Betrieb der Einrichtung zum Ausdruck.

 

Der Verein teilt am 03.02.2019 mit, dass aufgrund der bisher getätigten Veränderungen die Auflagen bzgl. des Brandschutzes, der Fluchtwege und der behindertengerechten Toiletten erfüllt seien.

Am 05.02.2019 informiert die Fachverwaltung den Kinder- und Jugendausschuss über den Sachstand und teilt mit, dass der FB 45 erforderlichenfalls den Verein unterstützen wolle; darüber hinaus habe man den Verein auf mögliche Fördermöglichkeiten seitens des Landesjugendamtes hingewiesen.

 

Nach Prüfung der Möglichkeiten und mehreren verwaltungsinternen Gesprächen findet am 17.04.2019 ein Gespräch vor Ort mit dem Geschäftsführer des Vereins statt mit dem Ziel, die Einrichtung zu unterstützen, da ein Erhalt der Örtlichkeit als offene Jugendeinrichtung nötig  ist. In der Folge gibt es weitere Gespräche mit den Vertretern der Einrichtung, die die zukünftige inhaltliche Ausrichtung und die Konzeption des Trägers betreffen.

 

  1. Vorschlag der Verwaltung / Denkbare Lösungswege:

Da weiterhin die Problematik der fehlenden Einnahmen vor dem Hintergrund der Öffnungsbeschränkungen besteht, bittet der Verein um Unterstützung zur Deckung der laufenden Betriebskosten in 2019.

 

Aus Sicht der Fachverwaltung ist die Einrichtung an ihrem Standort (im Sozialraum 2 unmittelbar an der Grenze zu Sozialraum 1) einerseits zentral gelegen und somit gut erreichbar, andererseits zwei Sozialräume versorgend, in denen mit insgesamt 26.500 jungen Menschen im Alter von 15 bis 27 Jahren ein sehr hoher Anteil der Zielgruppe lebt. Als offene Jugendkultureinrichtung, insbesondere für Jugendliche und Heranwachsende aus verschiedenen Kulturen stellt sie vor dem Hintergrund ihrer Nutzergruppe eine unverzichtbare Ergänzung zum Medien- und Kulturzentrum Philipp-Neri-Haus und der Jugendkunstschule Bleiberger Fabrik dar.

Sie legt besonderen Wert auf den qualifizierten Umgang mit den neuen Medien und dem damit verbundenen, notwendigen eigenen Persönlichkeitsschutz.

 

In Anbetracht dessen, sowie der räumlichen Lage der Einrichtung und der Nutzung durch die angesprochene Zielgruppe handelt es sich bei KingzCorner e.V. um ein wichtiges Angebot, welches es zu erhalten gilt.

 

Bis zum Jahresende 2018 konnten die fixen Kosten aus Einnahmen von Konzertveranstaltungen gedeckt werden. Bedingt durch die ab Januar 2019 einzuhaltenden Nutzungsauflagen können keine größeren Konzertveranstaltungen mehr durchgeführt und somit keine Einnahmen generiert werden. 

 

Um den Erhalt als offene Jugendeinrichtung zumindest in diesem Jahr zu sichern, schlägt die Fachverwaltung vor, für 2019 dem Träger einen Zuschuss in Höhe von 24.561 Euro zu gewähren. Dieser Betrag ergibt sich zum einen aus den im Antrag aufgeführten laufenden Kosten wie Miete, Strom, Telefon, Versicherungen etc. sowie Kreditbelastungen für getätigte Investitionen in Höhe von monatlich 702 Euro. Diese Berechnung ergibt somit eine Gesamtzuschusssumme von

24.561 Euro. Ohne eine entsprechende Bezuschussung wird die Einrichtung ihren Betrieb einstellen müssen.
 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

1) 4-060201-908-9; SK 53180000 Betriebskosten Jugendeinrichtungen freier Träger

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

1)2.555.400

2.555.400

7.666.200

7.666.200

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-2.555.400

-2.555.400

-.7666.200

-7.666.200

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

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Anlagen

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