Entscheidungsvorlage - FB 45/0650/WP17

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kinder- und Jugendausschuss

 

  1. nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
     
  2. stimmt der Einrichtung von zehn Belegplätzen für die RWTH Aachen University in der KiTa
    „Campus Wohnen“ Am Guten Hirten 11 zu.
     
  3. beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Vertrag über die Finanzierung der
    Belegrechte mit der RWTH Aachen University abzuschließen.


 

Reduzieren

Erläuterungen

Erläuterungen:

1. Ausgangslage

Die Stadt Aachen hat mit dem Investor DERICHS u KONERTZ Projektentwicklung GmbH im Sozial-raum 2 (Hochschulviertel/Hörn) eine 5-gruppige KiTa an der Süsterfeldstraße / Am Guten Hirten 11 errichten lassen (KJA 30.05.2017 FB 45/0341/WP17). Die Trägerschaft wurde an die educcare Bildungskindertagesstätten gGmbH übertragen. Bei der Auswahl des Trägers waren Erfahrungen in betrieblicher Kinderbetreuung zwingend erforderlich, da beabsichtigt war, mit den umliegenden Firmen in Kooperation zu treten und Belegplätze anzubieten (KJA 12.09.2017 FB 45/0409/WP17).

 

2. Betriebliche Kinderbetreuung

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Komponente zur Stärkung des Standortes und der Wettbewerbsfähigkeit von ortsansässigen Arbeitgebern. Die Einrichtung von Belegplätzen für die Kinder von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dieser Unternehmen ist eine gute Möglichkeit, um Arbeitgeber bei der Erreichung ihrer Ziele zu unterstützen, qualifiziertes Fachpersonal zu halten und zu gewinnen.

 

Die Stadt Aachen als familienfreundliche Stadt hat diese Möglichkeit bereits frühzeitig erkannt und den Weg durch die entsprechenden Grundlagenbeschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses (KJA/10/WP.16) vom 15.02.2011 und des Rates am 02.03.2011 (Rat/17/WP.16) geebnet. Hierdurch wird nicht zuletzt der Wirtschaftsstandort Aachen gestärkt.

 

Zahlreiche Gebäude der RWTH Aachen University liegen in unmittelbarer Nähe der neuen KiTa „Campus Wohnen“ Am Guten Hirten 11. Da die RWTH schon vor längerem ein Interesse an Belegplätzen kundgetan hat, ist beabsichtigt, mit der RWTH zu kooperieren. Es handelt sich hierbei um 10 Belegplätze (zurzeit 8 U3-Plätze und 2 Ü3-Plätze).

 

3. Finanzierung

Nach Beschluss des Rates der Stadt Aachen zur betrieblich unterstützten Kinderbetreuung (KJA/12/WP.16 und AAWW/09/WP.16) ist durch die RWTH Aachen University ein jährlicher Eigenanteil in Höhe von 50% der Stadt Aachen entstehen Nettokosten zu tragen. Dies entspricht derzeit einen Wert von voraussichtlich  rd. 24.350 € jährlich. Dieser Wert verändert sich in Abhängigkeit zur Indexierung der gesetzlichen Förderpauschalen, der Struktur der betroffenen Plätze und dem tatsächlichen Elternbeitragsaufkommen. Haushalterisch hat dies zunächst keine Auswirkung, da die 10 Belegplätze bereits Bestandteil der Kindertagesstättenbedarfsplanung und folglich auch der Haushaltsplanung 2019ff sind.


 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

x

 

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

1) 4-060101-901-9; 44870000

2) 4-060101-901-9; 53180000

 

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2019

Fortgeschriebe­ner Ansatz 2019

Ansatz 2020 ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 2020 ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

1) 145.500

145.500

462.800

462.800

0

0

Personal-/

Sachaufwand

2)41.964.200

41.964.200

138.382.300

138.382.300

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

-41.818.700

-41.818.700

-137.919.500

-137.919.500

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

 

 

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

 

Loading...