Entscheidungsvorlage - FB 45/0651/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gem. §75 SGB VIII Hier: 1. Wald- und Naturkindergarten Aachen „die Haselmäuse“ gUG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/310.010
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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09.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt die Anerkennung des 1. Wald- und Naturkindergartens Aachen „die Haselmäuse“ gUG als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Ausgangslage
Der erste Wald- und Naturkindergarten „Die Haselmäuse“ gUG mit Sitz in Aachen, beantragt mit Schreiben vom 18.06.2019 die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII.
Der Träger tritt die direkte Nachfolge des seit dem 01.08.2013 bestehenden Euregio- Waldkindergartens gUG an, dessen Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe in der KJA Sitzung am 16.09.2014 ausgesprochen wurde.
Der Geschäftsführer des 1. Wald- und Naturkindergartens trat im September 2015 als Diplom Sozialpädagoge in die Dienste des Euregio-Waldkindergartens ein.
Im Laufe seiner Tätigkeit als pädagogische Zusatzkraft wurde deutlich, dass ein hohes Konfliktpotential zwischen Standortleitung, Mitarbeitern und Eltern herrschte, unter anderem darin begründet, dass die Standortleitung zeitgleich für zwei weitere Waldkindergärten im Kreis Heinsberg zuständig- und nicht in Aachen vor Ort war.
Als mittlerweile tätiger Gruppenleiter übernahm er nach der Kündigung der Standortleitung deren Aufgaben.
Der Versuch, aus seiner neuen Position heraus die Kommunikation untereinander zu verbessern und die Team- Kinder und Elternarbeit neu zu gestalten, scheiterte an der Zusammenarbeit mit den noch verbliebenen Gesellschaftern und verschlechterte sich, als eine neue Standortleitung eingesetzt wurde.
Um den Waldkindergarten verwaltungstechnisch und finanziell zu erhalten und weiterzuentwickeln, die Zielsetzung einer allgemeinen und naturbezogenen Elementarpädagogik in einem friedlichen und vertrauensvollen Miteinander von Leitung, Mitarbeitern, Eltern und Kindern umzusetzen, wurde beschlossen, die Einrichtung ab 01.08.2019 in einer neuen Trägerschaft weiter zu führen.
Bereits am 20.03.2019 erfolgte die Gründungserklärung des 1. Wald- und Naturkindergartens
Aachen „Haselmäuse“ gUG.
Diese sowie der Gesellschaftervertrag sind als Anlage beigefügt.
Die Einrichtung 1. Wald- und Naturkindergarten Aachen, die Haselmäuse gUG ist nach wie vor am Preusweg 158 in Aachen angesiedelt. Da die Betreuung vorwiegend im Freien stattfindet, stehen dort zwei entsprechend umgebaute Bauwagen zur Verfügung.
Im Waldkindergarten stehen derzeit 44 Plätze für Kinder zwischen 2 und 7 Jahren zur Verfügung, inbegriffen 11 U3 Plätze. Ein Kind wird über 35 Stunden durch eine zusätzliche Fachkraft 1:1 betreut. Die Betreuung erfolgt in zwei Gruppen durch 9 Kollegen*innen. Die Elternarbeit wird an und mit zurzeit 36 Elternpaaren geleistet. Es arbeiten zudem 4 Praktikanten*innen im Waldkindergarten, davon 2 Berufspraktikanten.
Die Betreuungszeit wird ab dem 01.08.2019 in beiden Gruppen zwischen 7.45 Uhr und 15.00 Uhr festgelegt. Bisher galt für eine Gruppe eine Betreuungszeit von 07.30 bis 14.30 Uhr, für die andere Gruppe 08.30 bis 15.30 Uhr.
Eine nachmittägliche Betreuung von älteren Kindern ist in der Vorbereitung, ebenso Angebote im außerschulischen bzw. außerkindergärtlichen Lernort.
Die organisatorischen Bereiche werden vom Geschäftsführer verantwortet und durch eine Kollegin und eine ehrenamtliche Kraft unterstützt.
Aus den vorgelegten Unterlagen ist ersichtlich, dass das Grundkonzept des Euregio Waldkindergartens übernommen wird. Eine Ausweitung des Tätigkeitsfeldes ist in Vorbereitung. Der Mitarbeiterstamm wird übernommen
Stellungnahme der Verwaltung
Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe kann erfolgen, wenn alle Kriterien nach den Grundsätzen der Anerkennung von freien Trägern gemäß § 75 SGB VIII, der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Jugendbehörden vom 07.09.2016 und der Entscheidung des Jugendhilfeausschusses vom 20.12.1994 erfüllt sind. In der nachfolgenden Tabelle sind die Anforderungen aufgelistet.
Der Träger erfüllt alle Kriterien.
Da der Träger die Arbeit des Euregio Waldkindergartens nahtlos fortsetzt, kann von einer Kontinuität der Tätigkeit ausgegangen werden.
Demnach ist die Anerkennung des 1. Wald- und Naturkindergartens Aachen „die Haselmäuse“ gUG als Träger der freien Jugendhilfe auszusprechen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
Durch die Anerkennung ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.
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Investive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | ||||||||||||
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 20xx | Fortgeschriebener Ansatz 20xx | Ansatz 20xx ff. | Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden | Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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1,3 MB
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2
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öffentlich
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2,9 MB
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3
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öffentlich
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4,1 MB
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