Kenntnisnahme - FB 61/1242/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:


Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:


Der Fachbereich Umwelt hat sich als zuständiger Fachbereich in Fragen des Lärmschutzes bereits in den Jahren 2014, 2016 und 2018 mit den Belangen des an die Kohlscheider Straße grenzenden Wohngebiets Schönauer Friede beschäftigt.

In der Sitzung am 12.09.2018 wurde die Verwaltung daraufhin aufgefordert, den noch nicht abschließend bearbeiteten Prüfauftrag vom 07.09.2016 zu bearbeiten.

Der Auftrag schließt folgende Prüfungen ein:

  1. Installation einer stationären Geschwindigkeitsanlage an der Kohlscheider Straße im Bereich des Wohngebietes Schönauer Friede
  2. Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h in der Zeit von 22h bis 6h
  3. Anbringung einer ergänzenden Beschilderung in der Form: „hier Wohngebiet - Lärmschutz“.

 

Die Prüfaufträge wurden im Oktober 2018 aufgrund ihrer thematischen Zugehörigkeit an den Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen übermittelt, von wo aus entsprechende Prüfungen eingeleitet wurden.

 

Sachstandsbericht:

Zu 1)

Im Gegensatz zur Polizei darf die Verwaltung nur an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchführen. Es musste daher geprüft werden, ob es sich bei der Kohlscheider Straße um eine Gefahrenstelle nach dem  OBG NRW handelt. Gefahrenstellen sind Unfallhäufungsstellen und solche Streckenabschnitte, auf denen eine erhöhte Unfallgefahr angenommen werden muss. Eine Unfallhäufung im Bereich des Wohngebietes Schönauer Friede wurde nicht festgestellt. Eine erhöhte Unfallgefahr kann aber insbesondere dann in Betracht kommen, wenn überdurchschnittlich häufig Verstöße gegen eine Geschwindigkeitsbeschränkung festgestellt werden. Hierzu wurde im November 2018 ein Geschwindigkeitsprofil über mehrere Tage erstellt, innerhalb dessen auch die Verkehrsmengen erhoben wurden.

Die gemeinsame Auswertung mit der Polizei hat ergeben, dass von einer Gefahrenstelle ausgegangen werden kann und somit rechtlich für die Verwaltung die Möglichkeit besteht, Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen.

 

Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten wurde gemeinsam mit dem Fachbereich Sicherheit und Ordnung geprüft, wie Kontrollen erfolgen können. Die technischen Möglichkeiten, zweckmäßige und nachhaltige mobile Kontrollen durchzuführen, liegen jedoch zur Zeit bei der Verwaltung nicht vor. Daher wurden die Kosten für die Errichtung einer stationären Anlage ermittelt, die bei ca. 160.000,- bis 200.000,- Euro liegen. Die Aufschlüsselung der Kosten erfolgt in der abschließenden Vorlage für eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich.

 

Zu 2 und 3)

Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit als auch die Beschilderung „hier Wohngebiet - Lärmschutz“ setzt eine Prüfung nach der Straßenverkehrsordnung voraus. Bei verkehrsrechtlichen Maßnahmen aufgrund von Lärmschutz, sind die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm (Lärmschutz-Richtlinien-StV) zu beachten. Durch den zuständigen Straßenbaulastträger sind zur Vorbereitung straßenverkehrsrechtlicher Maßnahmen Lärmberechnungen durchzuführen. Strassen.NRW wurde im Dezember 2018 mit den Berechnungen beauftragt. Diese wurden der Verwaltung für März/April 2019 zugesagt, wurden aber erst Ende Mai zur Verfügung gestellt.

Die Ergebnisse der Berechnungen werden zur Zeit gemeinsam mit dem Fachbereich Umwelt ausgewertet.

Konkret geht es um die Auswirkungen möglicher Überschreitungen der Grenzwerte für die Anwohner, um im Rahmen der Verhältnismäßigkeit über das Erfordernis von straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen entscheiden zu können. Bei dieser Entscheidung ist sowohl die Polizei als auch Strassen.NRW. als zuständiger Straßenbaulastträger einzubinden.

 

Das Ergebnis dieser Prüfung liegt noch nicht vor und wird gemeinsam mit den Kosten einer stationären Geschwindigkeitsanlage in einer der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Richterich vorgestellt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

JA

NEIN

 

 

 

x

 

 

 

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

 

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Anlagen

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