Kenntnisnahme - FB 20/0215/WP17

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Rat nimmt den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses 2015 zur Kenntnis.
 

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Erläuterungen

Erläuterungen:

Gemäß § 116 der Gemeindeordnung hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen.

Der Gesamtabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags-, und Finanzlage des Konzerns Stadt Aachen vermitteln.

 

Der Gesamtabschluss besteht aus

 

-          der Gesamtbilanz zum 31.12.2015,

-          der Gesamtergebnisrechnung und

-          dem Gesamtanhang.

 

Darüber hinaus sind dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 GemHVO ein Lagebericht und ein Beteiligungsbericht sowie gemäß § 47 GemHVO ein Verbindlichkeitenspiegel beizufügen. Des Weiteren ist dem Gesamtanhang gemäß § 51 GemHVO eine Kapitalflussrechnung unter Beachtung des Deutschen Rechnungslegungsstandards Nr. 2 (DRS 2) in der vom Bundesministerium der Justiz nach § 342 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches bekannt gemachten Form hinzuzufügen.

 

Der Gesamtabschluss wurde durch die Stadtkämmerin aufgestellt und durch den Oberbürgermeister gemäß § 95 Abs. 3 GO NRW bestätigt.

 

 

In Folge der Aufstellung und eingehenden Prüfung des ersten Gesamtabschlusses der Stadt Aachen für das Jahr 2010 durch das örtliche Rechnungsprüfungsamt wird der Gesamtabschluss 2015 sowie bereits der Gesamtabschluss 2011 und die darauf folgenden Gesamtabschlüsse bis einschließlich 2017 - entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 27.02.2019 - auf der Grundlage der Erleichterungen des „Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse“, zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GV.NRW.S.759) erstellt. Demnach sind gemäß § 1 die Gesamtabschlüsse der Jahre 2011 bis 2017 der Aufsichtsbehörde in der vom Oberbürgermeister bestätigten und vom Rat zur Kenntnis genommenen Entwurfsfassung erst im Rahmen der Anzeige des geprüften Gesamtabschlusses 2018 vorzulegen. Aus diesem Grund ist die Kenntnisnahme des beigefügten Gesamtabschlusses 2015 im Entwurf ausreichend.

 

Wie auch im Rahmen der Aufstellung des ersten Gesamtabschlusses, wird zur Aufarbeitung der rückständigen Gesamtabschlüsse in weitem Maße auf eine externe Beratung und Unterstützung durch die regio iT zurückgegriffen.

 

Der vorliegende Gesamtabschluss 2015 der Stadt Aachen schließt mit folgenden Eckwerten ab:

 

Die Gesamtergebnisrechnung weist für das Jahr 2015 einen Fehlbetrag in Höhe von - 42.479.933,38 € aus. Damit hat sich der Gesamtjahresfehlbetrag im Vergleich zum Haushaltsjahr 2014 um 591.006,44. € erhöht.

Bei rückläufigen Gewerbesteuererträgen hat sich vor allem der gestiegene Gemeindeanteil an der Einkommen- und Umsatzsteuer sowie deutlich erhöhte Schlüsselzuweisungen und Erträge aus Kostenerstattungen und Kostenumlagen sowie höhere Landeszuwendungen für die Unterbringung von Flüchtlingen positiv ausgewirkt. Demgegenüber ergaben sich ebenso deutlich höhere Aufwendungen im Bereich der Transferleistungen resultierend aus der Flüchtlingssituation in 2015. Im Ergebnis zeigt sich auch, dass der E.V.A.-Konzern die rückläufigen negativen Ergebnisbeiträge aus dem öffentlichen Personennahverkehr nicht durch die Erträge aus der Energiewirtschaft vollständig kompensieren kann. 

 

Der im Gesamtabschluss 2015 ausgewiesene Fehlbetrag wird im Folgejahr – analog zum Einzelabschluss – mit der Allgemeinen Rücklage verrechnet. Die Ausgleichsrücklage wurde bereits im Gesamtabschluss 2013 mit der Verrechnung des anteiligen Jahresfehlbetrages 2012 vollständig aufgezehrt.

 

Die Bilanzsumme der Gesamtbilanz beläuft sich auf 3.391.559.173,63 €.

 

Das Eigenkapital beträgt 542.298.345,92 €.


 

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Anlagen

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