Entscheidungsvorlage - FB 45/0652/WP17
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtungszuschuss KiTa Krefelder Straße 199
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Verfasst von:
- FB 45/223
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kinder- und Jugendausschuss
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Entscheidung
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09.07.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss
- nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis und
- beschließt den beantragten, einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Zuschuss an den Träger Lebenshilfe Aachen e.V. in Höhe von 21.161,53 € für die Beschattung des Außengeländes der KiTa Tivolino, Krefelderstraße 199 aus bereits etatisierten Mitteln.
Erläuterungen
Erläuterungen:
- Ausgangslage
Die Lebenshilfe Aachen e.V. betreibt seit 2014 eine KiTa in den Räumlichkeiten der Krefelder Straße 199. Im aktuellen KiTa-Jahr gibt es zwei heilpädagogische Gruppen und drei KiBiz-geförderte Gruppen.
Das Außengelände der KiTa befindet sich auf dem Dach eines daruntergelegenen Supermarktes und verfügt über keine natürlichen Schattenspender. Die Kernspielpunkte der Kinder, wie z.B. Sandkasten und Kletterelemente, sind vor starker Sonneneinstrahlung nicht geschützt.
Darüber hinaus ist das gesamte Außengelände dreiseitig von weiß gestrichenen Hauswänden umschlossen, die durch Reflektion die Wirkung der Sonneneinstrahlung intensivieren. In den heißen Sommermonaten heizt sich der Tartan-Belag des Außengeländes so sehr auf, dass er nicht betretbar ist. So wurde z.B. am 14.06.2017 eine Bodentemperatur von über 60 °C gemessen. Die zwischenzeitlich aufgestellten Sonnenschirme konnten nur bedingt und punktuell Abhilfe schaffen, da die dadurch erziele Schattenfläche zu gering ist.
Bei der ersten Inbetriebnahme der KiTa lag eine gültige Betriebserlaubnis vor, da die Problematik zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar war.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) besichtigte die KiTa am 02.05.2018 und teilte mit Schreiben vom 11.05.2018 mit, dass das Außengelände in seinem aktuellen Zustand nicht den Anforderung an einen Spielbereich einer Kindertageseinrichtung entspricht, dieser Außenbereich jedoch für die Erlaubnis zur Betriebsführung zwingend erforderlich sei.
Um die Betriebsführung aufrecht zu erhalten, wurde nach einer nachhaltigen Lösung gesucht, den Außenbereich dauerhaft nutzbar zu gestalten.
Die Lebenshilfe hat nun ein Angebot vorgelegt, welches statisch umsetzbar ist und ausreichend Schatten spendet. Die Kosten für diesen Sonnenschutz belaufen sich auf 21.161,53 €. Dieser vergleichsweise hohe Betrag ergibt sich durch die Besonderheiten der Statik. Die Markise auf dem Dach eines Supermarktes zu befestigen fordert einen umfangreichen Eingriff der Dachoberfläche.
Mietvertraglich ist geregelt, dass die baurechtliche Genehmigungsfähigkeit zur Nutzung einer KiTa durch den Vermieter herzustellen ist, die konkrete weitergehende Genehmigungsfähigkeit jedoch durch den Mieter. Folglich ist der Mieter, die Lebenshilfe Aachen, für die Errichtung des Sonnenschutzes verantwortlich.
Da die Lebenshilfe die Kosten für die Umsetzung dieser Maßnahme nicht eigenständig tragen kann, hat sie mit Schreiben vom 26.06.2019 (Posteingang 01.07.2019) einen Antrag auf Bereitstellung entsprechender Finanzmittel gestellt.
- Finanzierung
Für die Finanzierung des beantragten, einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Sachzuschusses stehen im Haushalt 2019 Mittel in ausreichender Höhe bei 5-060101-900-00300-300-4; 78180000 zur Verfügung.
- Empfehlung
Auf Grundlage der vorgenannten Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung den beantragten, einmaligen, zweckgebundenen, freiwilligen Zuschuss an die Lebenshilfe Aachen in Höhe von 21.161,53 € für den Sonnenschutz der Außenanlage der KiTa Krefelder Straße 199 zu gewähren.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
5-060101-900-00300-300-4, SK 78180000
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Investive Auswirkungen | Ansatz 2019 | fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Gesamtbedarf (alt) | Gesamtbedarf (neu) | ||||||||
Einzahlungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Auszahlungen | 1.349.800 | 1.349.800 | 429.400 | 429.400 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -1.349.800 | -1.349.800 | -429.400 | -429.400 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben
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1-060101-900-5-53180010
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konsumtive Auswirkungen | Ansatz 2019 | fortgeschriebener Ansatz 2019 | Ansatz 2020 ff. | fortgeschriebener Ansatz 2020 ff. | Folgekos-ten (alt) | Folgekos-ten (neu) | ||||||||
Ertrag | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Personal-/ Sachaufwand | 815.800 | 815.800 | 2.516.500 | 2.516.500 | 0 | 0 | ||||||||
Abschreibungen | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | ||||||||
Ergebnis | -815.800 | -815.800 | -2.516.500 | -2.516.500 | 0 | 0 | ||||||||
+ Verbesserung / - Verschlechterung | 0 | 0 |
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| Deckung ist gegeben | Deckung ist gegeben |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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790 kB
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1,9 MB
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958,9 kB
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