Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 49.5/0034/WP15-1

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Beratungsfolge

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Erläuterungen

Zu TOP 6 „Sachstand zur Umstrukturierung des Fachbereichs Kultur” (FB 49/5) ergeben sich hinsichtlich der Vorlage folgende Änderungen:

 

1. Ziffer 2.2.4 „Servicedienste” wird um folgenden Text ergänzt:

 

Die Barockfabrik wird organisatorisch dem Geschäftsbereich Servicedienste zugeordnet. Es wird erwartet, dass sich durch die Anbindung an diesen Geschäftsbereich die Rahmenbedingungen (u. a. Hausmeister- und Handwerkerdienste) für das Kulturhaus Barockfabrik verbessern lassen und dies aufgrund von Synergieeffekten zu einer Optimierung der Auslastung der Hauses bzw.  des pädagogischen Angebotes führt.

Die Zuständigkeit für die inhaltliche konzeptionelle Ausrichtung des Hauses bleibt weiterhin der pädagogischen Leiterin vorbehalten und ist hier unmittelbar der Betriebsleitung unterstellt.

 

2. Stellung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten für Finanzen

 

Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung erscheint es sinnvoll, dem Oberbürgermeister ein weiter gehendes Weisungs- und Durchgriffsrecht in die Betriebsführung einzuräumen.

Zwingend und unabdingbar ist, insbesondere im Rahmen des Nothaushaltsrechts (Fortdauernde Haushaltsführung nach § 81 GO), eine Stärkung der Beteiligungsrechte der Beigeordneten für Finanzen bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes sowie ein Weisungsrecht für alle haushaltsrelevanten, unterjährig eintretenden Veränderungen. Hierauf beziehen sich die nachfolgenden Änderungen 3.5 und 3.6.

 

 

3.  Die Betriebssatzung wird wie folgt geändert:

 

3.1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

Zu der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturbetriebe der Stadt Aachen” gehören die folgenden Geschäftsbereiche:

 

            a)            Städtische Museen - bestehend zurzeit aus dem Suermondt-Ludwig-Museum, Couven-            Museum, Zeitungsmuseum, Burg Frankenberg, Zollmuseum

            b)            Ludwig-Forum für Internationale Kunst

            c)            Stadtarchiv

            d)            Veranstaltungsmanagement

            e)            Servicedienste und Finanzmanagement

            f)            Marketing

 

Von den Geschäftsbereichen werden zurzeit ferner die Barockfabrik und das Alte Kurhaus (Ballsaal und Klangbrücke) bewirtschaftet sowie die Puppenbühne betrieben.

 

3.2.  § 6 Abs. 2 Buchstabe e) wird gestrichen.

 

 

3.3.  § 7 Abs. 2 Buchstabe l) und m):

 

  Die Wörter”bis zu” werden durch das Wort „ab” ersetzt.

 

3.4.  § 8 Abs. 4 Satz 3 wird gestrichen.

 

 

3.5.  § 10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:      

 

Vor Entscheidungen über finanzwirtschaftliche Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturbetriebe der Stadt Aachen“, die eine nachträgliche Erhöhung des im Haushaltsplan der Stadt Aachen festgesetzten Zuschusses erfordern, ist, insbesondere im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung nach § 81 der Gemeindeordnung, die Genehmigung der Beigeordneten für Finanzen einzuholen. Kann die Genehmigung von dort nicht erteilt werden, gilt bei Fortbestehen unterschiedlicher Auffassungen das Verfahren nach Abs. 1, Satz 3, entsprechend. Eine abschließende Entscheidung obliegt dem Rat.

 

 

3.6. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:

 

Vor Beginn des Wirtschaftsjahres hat die Betriebsleitung einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der Stellenübersicht. Bei der Aufstellung sind die Rahmenbedingungen, die sich aus der Haushaltswirtschaft ergeben, zu berücksichtigen und mit der Beigeordneten für Finanzen abzustimmen.

 

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