Empfehlungsvorlage (inaktiv) - FB 49.5/0034/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Tischvorlage zu:Sachstand zur Umstrukturierung des Fachbereichs Kultur (FB 49)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage (inaktiv)
- Federführend:
- Kulturservice
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Betriebsausschuss Kultur
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Anhörung/Empfehlung
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09.11.2005
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Gestoppt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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Erläuterungen
Zu TOP 6 „Sachstand zur Umstrukturierung des Fachbereichs Kultur” (FB 49/5) ergeben sich hinsichtlich der Vorlage folgende Änderungen:
1. Ziffer 2.2.4 „Servicedienste” wird um folgenden Text ergänzt:
Die Barockfabrik wird organisatorisch dem Geschäftsbereich Servicedienste zugeordnet. Es wird erwartet, dass sich durch die Anbindung an diesen Geschäftsbereich die Rahmenbedingungen (u. a. Hausmeister- und Handwerkerdienste) für das Kulturhaus Barockfabrik verbessern lassen und dies aufgrund von Synergieeffekten zu einer Optimierung der Auslastung der Hauses bzw. des pädagogischen Angebotes führt.
Die Zuständigkeit für die inhaltliche konzeptionelle Ausrichtung des Hauses bleibt weiterhin der pädagogischen Leiterin vorbehalten und ist hier unmittelbar der Betriebsleitung unterstellt.
2. Stellung des Oberbürgermeisters und der Beigeordneten für Finanzen
Im Interesse der Einheitlichkeit der Verwaltungsführung erscheint es sinnvoll, dem Oberbürgermeister ein weiter gehendes Weisungs- und Durchgriffsrecht in die Betriebsführung einzuräumen.
Zwingend und unabdingbar ist, insbesondere im Rahmen des Nothaushaltsrechts (Fortdauernde Haushaltsführung nach § 81 GO), eine Stärkung der Beteiligungsrechte der Beigeordneten für Finanzen bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes sowie ein Weisungsrecht für alle haushaltsrelevanten, unterjährig eintretenden Veränderungen. Hierauf beziehen sich die nachfolgenden Änderungen 3.5 und 3.6.
3. Die
Betriebssatzung wird wie folgt geändert:
3.1. § 3 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Zu der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturbetriebe der Stadt Aachen” gehören die folgenden Geschäftsbereiche:
a) Städtische Museen - bestehend zurzeit aus dem Suermondt-Ludwig-Museum, Couven- Museum, Zeitungsmuseum, Burg Frankenberg, Zollmuseum
b) Ludwig-Forum für Internationale Kunst
c) Stadtarchiv
d) Veranstaltungsmanagement
e) Servicedienste und Finanzmanagement
f) Marketing
Von den Geschäftsbereichen werden zurzeit ferner die Barockfabrik und das Alte Kurhaus (Ballsaal und Klangbrücke) bewirtschaftet sowie die Puppenbühne betrieben.
3.2. §
6 Abs. 2 Buchstabe e) wird gestrichen.
3.3. § 7
Abs. 2 Buchstabe l) und m):
Die Wörter”bis zu” werden durch das Wort „ab” ersetzt.
3.4. § 8
Abs. 4 Satz 3 wird gestrichen.
3.5. §
10 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
Vor Entscheidungen über finanzwirtschaftliche
Angelegenheiten der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kulturbetriebe der
Stadt Aachen“, die eine nachträgliche Erhöhung des im Haushaltsplan der Stadt
Aachen festgesetzten Zuschusses erfordern, ist, insbesondere im Rahmen der
vorläufigen Haushaltsführung nach § 81 der Gemeindeordnung, die Genehmigung der
Beigeordneten für Finanzen einzuholen. Kann die Genehmigung von dort
nicht erteilt werden, gilt bei Fortbestehen unterschiedlicher Auffassungen das
Verfahren nach Abs. 1, Satz 3, entsprechend. Eine abschließende Entscheidung
obliegt dem Rat.
3.6. § 16 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
Vor Beginn des Wirtschaftsjahres hat die Betriebsleitung
einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem
Vermögensplan und der Stellenübersicht. Bei der Aufstellung sind die
Rahmenbedingungen, die sich aus der Haushaltswirtschaft ergeben, zu berücksichtigen
und mit der Beigeordneten für Finanzen abzustimmen.