Entscheidungsvorlage - FB 11/0062/WP15-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Stelle und Ausschreibung der Funktion eines Archäologen im A 61
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat III
- Beteiligt:
- FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation
- Verfasst von:
- Dez. III, FB 11
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Aachen
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Entscheidung
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16.11.2005
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters und nach Beratungen im des Personal- und Verwaltungsausschusses und im Planungsausschuss beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung einer Entgeltgruppe 13 -Stelle (ehemals BAT II) für einen Stadtarchäologen im A 61 und beauftragt die Verwaltung, diese extern zu besetzen.
( Dr. Linden)
Erläuterungen
Erläuterungen:
Aus Sicht des Baudezernates sprechen für die Einrichtung der Stelle folgende Gründe:
Im Leitbild 2020 wird die historische und Europa bezogene Bedeutung Aachens als ein Alleinstellungsmerkmal herausgestellt. Die Wohnstatt Karls des Großen ist dafür ein wichtiger Ausgangspunkt. Dom und Rathaus sind die beiden herausragenden Bauwerke, die diese Bedeutung sichtbar machen. Der Dom ist von der Unesco in die Liste „Weltkulturerbe“ aufgenommen worden. Die Stadt versucht seit längerem diese Auszeichnung auf den gesamten Pfalzbezirk inklusive des Rathauses ausweiten zu lassen.
Neben den historischen Hochbauten birgt der Boden der Stadt Aachen viele Bodendenkmäler aus der karolingischen aber auch aus der römischen Besiedlungszeit, die von hohem Wert sind. Die bisher in Aachen stattgefundenen Ausgrabungen wurden in einem Buch von Christof Keller erstmals zusammengefasst. Es ist die bisher beste Dokumentation der bekannten Bodendenkmäler, lässt aber dennoch viele Fragen offen.
Bei Bauarbeiten, die in den Boden eingreifen, stößt man immer wieder auf neue, unbekannte Funde. Die hiesige Abteilung Denkmalpflege des Planungsamtes hat sich im Laufe der Jahre entsprechendes Fachwissen aneignen können. Keine der dort arbeitenden Personen hat aber eine bodendenkmalpflegerische Ausbildung, geschweige denn eigene Grabungserfahrungen. Die Stadt ist daher bei Funden und erst recht bei der Entscheidung, wie mit diesen im weiteren umgegangen werden soll, auf die Beratung durch das Rheinische Amt für Bodendenkmalpflege (RAB) angewiesen. Die Hinzuziehung des RAB führt immer wieder zu Verzögerungen im Bauablauf. Gar nicht machbar ist zur Zeit eine vorausgehende intensive Beratung von Investoren oder vor Eingriffen in den Straßenraum. Dadurch entsteht immer wieder der Eindruck, dass die Bodendenkmalpflege zu spät kommt und nur noch reparieren kann.
Gleichzeitig gibt es ein großes Geschichtsinteresse. Aachener Bürger/innen und Besucher/innen interessieren sich nicht nur für die oberirdischen Bauten, sondern auch für die Geschichte unter ihren Füßen. Dies wird immer wieder bei Baustellen, die in den Boden eingreifen, zuletzt am Katschhof, deutlich. Beispiele aus anderen Städten (Köln, Xanten, Trier) zeigen, dass gute aufbereitete archäologische Funde eine touristische Attraktion darstellen. Hier liegt in der Stadt Aachen trotz des starken Geschichtsbezugs ein Manko.
Aus diesen Gründen ist es erforderlich, die Stelle eines/r Stadtarchäologen/in einzurichten. Mit dieser Stelle wäre es möglich bei großen Investitionen und Straßenbaumaßnahmen im Vorfeld zu klären, ob mit Bodendenkmälern zu rechnen ist und wie damit im Bauprozess umgegangen werden soll. Investoren erhielten hiermit eine größere Planungssicherheit als bisher.
Darüber hinaus wäre es möglich, schon bekannte Funde mittelfristig so aufzubereiten, dass sie für die Aachener/innen und Besucher/innen sichtbar und erfahrbar gemacht werden könnten.
Es ist nicht daran gedacht, dass diese Person eigene Grabungen durchführen soll. Erforderlich ist aber die Grabungserfahrung um Maßnahmen in der Stadt fachlich beurteilen zu können.
Die Stelleninhaberin/ der Stelleninhaber ist nach Maßgabe der Tarifautomatik einzugruppieren in
die Entgeltgruppe 13 TVöD (Zuordnung aus Vergütungsgruppe II Fallgruppe 1a der Anlage 1a zum BAT). Die Eingruppierung ist nur vorläufiger Natur. Sie wird mit In-Kraft-Treten der Entgeltordnung überprüft und gegebenenfalls angepasst (§ 17 TVÜ-VKA).
Eine Reihe historischer Städte in NRW, darunter auch durchaus kleinere als Aachen, verfügen bereits über eine solche Stelle. Das Land fördert diese Städte aus einem Landesprogramm für Bodenarchäologie mit 22.000 € jährlich. Erste Gespräche haben ergeben, dass die Stadt Aachen mit der Anstellung eines/r Stadtarchäologen/in ebenfalls in dieses Programm aufgenommen würde.
Vorsichtshalber hat die Verwaltung diese Bitte bereits über das RAB an das zuständige Ministerium weitergegeben, um bei der zur Zeit laufenden Aufstellung des Landeshaushaltes 2006/2007 berücksichtigt zu werden.
Die Einrichtung der Stelle soll zunächst auf 2 Jahre befristet erfolgen. Je nach Erfolg des Projektes kann über eine Einrichtung auf Dauer entschieden werden.