Kenntnisnahme - FB 61/1261/WP17
Grunddaten
- Betreff:
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Sicherheitsverbesserung Aachener Straße zwischen Walheim und NütheimAntrag SPD-Bezirksfraktion Aachen-Kornelimünster/Walheim vom 13.01.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage für Öffentlichkeit freigegeben)
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Verfasst von:
- Dez. III / FB 61/400
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
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Kenntnisnahme
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04.09.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach weder von den polizeilich aufgenommen Verkehrsunfällen noch von den gemessenen Fahrgeschwindigkeiten her die Aachener Straße zwischen Walheim und Nütheim als Gefahrenstelle oder Unfallschwerpunkt einzustufen ist. Deshalb werden keine weiteren Maßnahmen in diesem Straßenstück ergriffen.
Erläuterungen
Erläuterungen:
Um den am 11.01.2019 geschehenen tödlichen Verkehrsunfall auf der Aachener Straße in der Senke zwischen Walheim und Nütheim bezüglich seiner Ursache richtig einschätzen zu können, musste die Verwaltung das Ergebnis des von der Polizei bei tödlichen Verkehrsunfällen üblicherweise in Auftrag gegebenen Verkehrsgutachtens abwarten. Hieraus resultiert die zeitlich stark verzögerte Verwaltungsvorlage, die aber ohne genaue Kenntnis der Unfallursache des tödlichen Verkehrsunfalls nicht sachgerecht möglich gewesen wäre.
Ausweislich des Gutachtens ist die verstorbene Fahrerin möglicherweise mit einer den Fahrbahn- und Witterungsverhältnissen nicht angepassten Geschwindigkeit in die Kurve eingefahren und dadurch ins Schleudern geraten, wobei nicht ausgeschlossen werden kann, dass dieses noch durch die am Fahrzeug festgestellten Mängel begünstigt wurde. Der entgegenkommende Geschädigte hatte wegen der vorhandenen Schutzplanken keine Möglichkeit, den Unfall zu vermeiden.
Die Verwaltung hat anschließend eine Geschwindigkeitserfassung in der Talsenke in der Zeit vom 18.06.2019, 11:00 Uhr bis 27.06.2019, 10:00 Uhr über einen Zeitraum von 143 Stunden durchgeführt. Von den in beiden Fahrtrichtung insgesamt erfassten 53.432 Fahrzeugen sind nur 226 Fahrzeuge = 0,4% schneller als die erlaubten 70km/h gefahren, was einen äußerst geringen Wert darstellt. Die Straße ist somit absolut keine Raserstrecke.
Eine Auswertung der polizeilich aufgenommenen Verkehrsunfälle im Streckenabschnitt zwischen den Kreuzungen Albert-Einstein-Straße und Nütheimer Straße ergab für die letzten 3 Jahre insgesamt 4 Verkehrsunfälle, zu denen auch der in Rede stehende tödliche gehört. Einer der 3 übrigen Unfälle war wegen Betäubungsmitteln und überhöhter Geschwindigkeit im weiteren Bereich der Senke. Die beiden anderen Unfälle waren vor und hinter der Senke, wobei einer als Alleinunfall wegen überhöhter Geschwindigkeit und der andere als Auffahrunfall auf einen Abbieger entstanden ist. Gemessen an dem hohen Verkehrsaufkommen auf dieser Entlastungsstraße stellt dieses auch räumlich gestreute Unfallaufkommen absolut keine Auffälligkeit dar.
Aus diesem Grund teilen die Polizei, der Straßenbaulastträger und die Straßenverkehrsbehörde die gemeinsame Auffassung, dass der sicherlich bedauernswerte tödliche Verkehrsunfall kein Indiz für die gefährliche Gesamtsituation im dortigen Straßenstück darstellt, sondern auf eine unglückliche Verkettung persönlichen Fehlverhaltens sowie technischer Fahrzeugmängel zurückzuführen ist.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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104,6 kB
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