Kenntnisnahme - FB 61/1231/WP17-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Ergänzung der Vorlage FB 61/1231/WP17 „Erneuerung der Dr.-Josef-Lamby-Straße und der Straße Am Hoerfeld“ zur Kenntnis.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Ergänzung der Vorlage FB 61/1231/WP17 „Erneuerung der Dr.-Josef-Lamby-Straße und der Straße Am Hoerfeld“ zur Kenntnis.

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Erläuterungen

Erläuterungen:

 

Ergänzungen zur Vorlage FB 61/1231/WP17

 

KAG-Beiträge

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand hat sich in der Sitzung am 03.07.2019 für Variante 1a (Verkehrsberuhigter Bereich mit Bäumen) ausgesprochen. Offen blieb die Frage, ob die Straße in Asphalt oder in Betonpflaster ausgebaut wird. Hierzu forderte die Bezirksvertretung eine Gegenüberstellung der Kosten nach dem gültigen Kommunalabgabengesetz (KAG) und der Kosten, die nach einer möglichen Anpassung des Gesetzes entstehen. Eine mögliche Gesetzesänderung hatte die Landesregierung am 03.07.2019 angekündigt. Ggf. könnte sich der Anteil der Beitragspflichtigen am Aufwand von 80 auf 40 % reduzieren (vgl. Tab. 1). Dementsprechend würden sich die Beiträge, die die Anwohner für die Straßenerneuerung zahlen müssen halbieren (vgl. Tab. 2 und 3).

 

 

 

 

Kalkulation nach gültigem KAG

 

Kalkulation nach möglichen

KAG-Anpassungen
Stand: 03.07.2019

 

 

Verkehrsberuhigter Bereich
in Betonpflaster

Verkehrsberuhigter Bereich
in Asphalt

 

Verkehrsberuhigter Bereich
in Betonpflaster

Verkehrsberuhigter Bereich
in Asphalt

geplante Ausbaukosten

1.116.000 €

900.500 €

 

1.116.000 €

900.500 €

nicht umlagefähiger Aufwand

-294.060 €

-195.980 €

 

-294.060 €

-195.980 €

betragsfähiger Aufwand

821.940 €

704.520 €

 

821.940 €

704.520 €

 

 

 

 

 

 

 

Anteil Beitragspflichtiger

80%

80%

 

40%

40%

beitragsfähiger Aufwand

657.552 €

563.616 €

 

328.776 €

281.808 €

 

 

 

 

 

 

 

Maßstabseinheiten

33.361 m²

33.361 m²

 

33.361 m²

33.361 m²

gerundeter Beitragssatz je m² anrechenbare Grundstücksfläche

19,71 €/m²

16,89 €/m²

 

9,86 €/m²

8,45 €/m²

 

Tab. 1: Vorläufige Ermittlung des Beitragssatzes als Grobkalkulation

 

Kalkulation nach gültigem KAG

 

anrechenbare Fläche

Nutzungsfaktor

Maßstabs-einheit

Verkehrsberuhigter Bereich
in Betonpflaster

Verkehrsberuhigter Bereich
in Asphalt

1-geschossig

200 m²

*1,25

250 m²

4.930 €

4.220 €

600 m²

*1,25

750 m²

14.780 €

12.670 €

2-geschossig

200 m²

*1,50

300 m²

5.910 €

5.070 €

400 m²

*1,50

600 m²

11.830 €

10.130 €

3-geschossig

900 m²

*1,75

1.575 m²

31.040 €

26.600 €

 

 

 

 

Beträge jeweils gerundet

 

 

 

 

Tab. 2: Beispiele als mögliche Referenz zur Eigenkalkulation - Kalkulation nach gültigem KAG

 

 

Kalkulation nach möglichen KAG-Anpassungen

Stand: 03.07.2019

 

anrechenbare Fläche

Nutzungsfaktor

Maßstabs-einheit

Verkehrsberuhigter

Bereich
in Betonpflaster

Verkehrsberuhigter Bereich
in Asphalt

1-geschossig

200 m²

*1,25

250 m²

2.470 €

2.110 €

600 m²

*1,25

750 m²

7.400 €

6.340 €

2-geschossig

200 m²

*1,50

300 m²

2.960 €

2.540 €

400 m²

*1,50

600 m²

5.910 €

5.070 €

3-geschossig

900 m²

*1,75

1.575 m²

15.530 €

13.310 €

 

 

 

 

Beträge jeweils gerundet

 

 

 

 

Tab. 3: Beispiele als mögliche Referenz zur Eigenkalkulation - Kalkulation nach möglichen KAG-Anpassungen

 

Straßenbelag

Verkehrsberuhigte Bereiche verfügen über eine hohe Aufenthalts- und Erschließungsfunktion und werden ohne Fahrbahn und Gehweg angelegt. Dies drückt sich typischerweise auch im Bodenbelag aus. In der Regel wurde bisher Betonsteinpflaster für Verkehrsberuhigte Bereiche verwendet. Durch einen von der Standardausbauweise in Asphalt abweichenden Oberflächenbelag wird den Verkehrsteilnehmern verdeutlicht, dass sie sich nicht in einem üblichen Verkehrsraum mit Tempo 30 km/h aufhalten. Dies kann zur Geschwindigkeitsdämpfung beitragen.

Der Ausbau der beiden Straßen in Asphalt wäre dagegen die kostengünstigere Lösung. Bei (nachträglichen) Aufbrüchen einer Asphaltdecke entstehen sichtbare Flicken. Erfolg die Wiederherstellung zudem nicht ordnungsgemäß, kann die Straße für weitere Schäden anfälliger werden. Durch dort eindringendes Wasser können Frostschäden begünstigt werden. Trotzdem sind Asphaltfahrbahnen, insbesondere in Nebenstraße langlebiger. Dies gilt vor allem deswegen, da zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgegangen wird, dass die Regionetz in 2020 alle Leitungen erneuert und daher mittelfristig keine Aufbrüche nötig werden.

Dagegen können Betonsteine für Baumaßnahmen ausgebaut und wieder eingebaut werden. Ein Eingriff in die Straße ist dadurch anschließend kaum sichtbar. Deswegen bleibt der ursprüngliche optische Eindruck in Straßen mit Betonsteinen länger erhalten. Doch auch bei Pflaster bilden Aufbruchstellen zusätzliche Schwachstellen. Des Weiteren können gepflasterte Straßen bei nicht fachgerechter Ausführung zur Spurbildung und damit zur Instabilität der gesamten Fläche neigen.


Parkplätze

Des Weiteren besteht der Wunsch möglichst viele Parkplätze zu erhalten. Deswegen sollte geprüft werden, wie viele zusätzliche Parkplätze eine Ausweisung der Straße Am Hoerfeld als Einbahnstraße bewirken würde. Bei Ausweisung als Einbahnstraße (Einfahrt von der Kolpingstr. in Richtung Dr.-Josef-Lamby-Str. möglich) würden 5 Parkplätze mehr zur Verfügung stehen (vgl. Tab. 4 und Anlage 1 und 2).

 

Straße

Verkehrsberuhigter Bereich

Beidrichtungs-verkehr

mit Bäumen

Variante 1a

Einbahnstraße Am Hoerfeld V1, Einfahrt von der Dr.-Josef-Lamby-Str. in Richtung Kolpingstr. möglich;

mit Bäumen

Einbahnstraße Am Hoerfeld V2, Einfahrt von der Kolpingstr. in Richtung Dr.-Josef-Lamby-Str. möglich;

mit Bäumen

Dr.-Josef-Lamby-Str.

37

37

37

Am Hoerfeld

12

16

17

gesamt

49

54

53

 

Tab. 4: Anzahl Parkplätze

 

Baumplanung

Bei der weiteren Detaillierung der Planung hat sich herausgestellt, dass der geplante Baumstandort an der Dr.-Josef-Lamby-Str. 22 nicht aufrechterhalten werden kann. Dieser muss entfallen.

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Anlagen

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